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   OLG Naumburg, 09.08.2019 - 7 Verg 1/19   

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https://dejure.org/2019,44494
OLG Naumburg, 09.08.2019 - 7 Verg 1/19 (https://dejure.org/2019,44494)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.08.2019 - 7 Verg 1/19 (https://dejure.org/2019,44494)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. August 2019 - 7 Verg 1/19 (https://dejure.org/2019,44494)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gefangenentelefoniesystem

  • rechtsportal.de

    Auftrag über die Lieferung von Hardware und Software und betriebsbereite Installation für Gefangenentelefonie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerlich bereits abgeschriebene Telefone sind nicht mehr neuwertig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 327
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.2017 - X ZR 3/17

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Auslegung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2019 - 7 Verg 1/19
    (a) Maßgebend für die Auslegung einer Leistungsbeschreibung in einem Vergabeverfahren ist die objektive Sicht des angesprochenen Empfängerkreises, also eines verständigen und sachkundigen, mit den Beschaffungsleistungen vertrauten potenziellen Bieters (vgl. nur BGH, Urteil v. 10.06.2008, X ZR 78/07 "Nachunternehmererklärung", VergabeR 2008, 782, in juris Tz. 10; BGH, Urteil v. 20.11.2012, X ZR 108/10 "Friedhofserweiterung", VergabeR 2013, 208, in juris Tz. 9; BGH, Beschluss v. 04.04.2017, X ZR 3/17 "Postdienstleistungen", VergabeR 2017, 460, in juris Tz. 28; auch Ohlerich in: Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch Vergaberecht, 2. Aufl. 2017, Kap. 4 Rn. 71; Csaki in: Byok/Jaeger, a.a.O., § 121 Rn. 8).
  • VK Sachsen-Anhalt, 27.04.2018 - 1 VK LSA 33/17

    Übereinstimmungen und Abhängigkeiten zwischen den Urkalkulationen und den

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2019 - 7 Verg 1/19
    Informationen dieser Art können neben den Angebotserläuterungen (vgl. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 27.04.2018, 1 VK LSA 33/17, nach veris, betreffend die Urkalkulation und die Umstände ihres Zustandekommens) und vergaberechtlichen Rügen (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss v. 23.01.2018, 1 VK 57/17, nach veris, betreffend Rügen ins Blaue hinein, die Berufung auf eine angebliche, nachweislich unzutreffende Marktkenntnis und auf einen vermeintlichen Verstoß gegen offenkundig nicht einschlägige Vergabevorschriften) auch Angebotsinhalte sein.
  • VK Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 1 VK 57/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Beachtlichkeit einer Rüge

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2019 - 7 Verg 1/19
    Informationen dieser Art können neben den Angebotserläuterungen (vgl. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 27.04.2018, 1 VK LSA 33/17, nach veris, betreffend die Urkalkulation und die Umstände ihres Zustandekommens) und vergaberechtlichen Rügen (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss v. 23.01.2018, 1 VK 57/17, nach veris, betreffend Rügen ins Blaue hinein, die Berufung auf eine angebliche, nachweislich unzutreffende Marktkenntnis und auf einen vermeintlichen Verstoß gegen offenkundig nicht einschlägige Vergabevorschriften) auch Angebotsinhalte sein.
  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2019 - 7 Verg 1/19
    (a) Maßgebend für die Auslegung einer Leistungsbeschreibung in einem Vergabeverfahren ist die objektive Sicht des angesprochenen Empfängerkreises, also eines verständigen und sachkundigen, mit den Beschaffungsleistungen vertrauten potenziellen Bieters (vgl. nur BGH, Urteil v. 10.06.2008, X ZR 78/07 "Nachunternehmererklärung", VergabeR 2008, 782, in juris Tz. 10; BGH, Urteil v. 20.11.2012, X ZR 108/10 "Friedhofserweiterung", VergabeR 2013, 208, in juris Tz. 9; BGH, Beschluss v. 04.04.2017, X ZR 3/17 "Postdienstleistungen", VergabeR 2017, 460, in juris Tz. 28; auch Ohlerich in: Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch Vergaberecht, 2. Aufl. 2017, Kap. 4 Rn. 71; Csaki in: Byok/Jaeger, a.a.O., § 121 Rn. 8).
  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2019 - 7 Verg 1/19
    (a) Maßgebend für die Auslegung einer Leistungsbeschreibung in einem Vergabeverfahren ist die objektive Sicht des angesprochenen Empfängerkreises, also eines verständigen und sachkundigen, mit den Beschaffungsleistungen vertrauten potenziellen Bieters (vgl. nur BGH, Urteil v. 10.06.2008, X ZR 78/07 "Nachunternehmererklärung", VergabeR 2008, 782, in juris Tz. 10; BGH, Urteil v. 20.11.2012, X ZR 108/10 "Friedhofserweiterung", VergabeR 2013, 208, in juris Tz. 9; BGH, Beschluss v. 04.04.2017, X ZR 3/17 "Postdienstleistungen", VergabeR 2017, 460, in juris Tz. 28; auch Ohlerich in: Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch Vergaberecht, 2. Aufl. 2017, Kap. 4 Rn. 71; Csaki in: Byok/Jaeger, a.a.O., § 121 Rn. 8).
  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2019 - 7 Verg 1/19
    (a) Maßgebend für die Auslegung einer Leistungsbeschreibung in einem Vergabeverfahren ist die objektive Sicht des angesprochenen Empfängerkreises, also eines verständigen und sachkundigen, mit den Beschaffungsleistungen vertrauten potenziellen Bieters (vgl. nur BGH, Urteil v. 10.06.2008, X ZR 78/07 "Nachunternehmererklärung", VergabeR 2008, 782, in juris Tz. 10; BGH, Urteil v. 20.11.2012, X ZR 108/10 "Friedhofserweiterung", VergabeR 2013, 208, in juris Tz. 9; BGH, Beschluss v. 04.04.2017, X ZR 3/17 "Postdienstleistungen", VergabeR 2017, 460, in juris Tz. 28; auch Ohlerich in: Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch Vergaberecht, 2. Aufl. 2017, Kap. 4 Rn. 71; Csaki in: Byok/Jaeger, a.a.O., § 121 Rn. 8).
  • VK Sachsen-Anhalt, 28.06.2019 - 2 VK LSA 26/18

    Unabhängig von Ihrem Vorbringen ist die Antragstellerin von einer weiteren

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2019 - 7 Verg 1/19
    Die Vergabekammer hat den Antrag unter dem Az. 2 VK LSA 26/18 registriert (künftig: BeiA VK) und an die Antragsgegnerin übermittelt.
  • OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 4/20

    Nur den Umsatz abgefragt: Null-Euro-Angabe ist kein Ausschlussgrund!

    Dabei ist zu beachten, dass der Erklärungswert von Angebotsunterlagen anhand der für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätze (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.2008, X ZR 78/07, NZBau 2008, 592 Rdn. 10; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.08.2019, 7 Verg 1/19, NZBau 2020, 327 Rdn. 32).
  • VK Sachsen-Anhalt, 03.03.2020 - 2 VK LSA 40/19

    Die nachträgliche Hinzunahme eines Nachunternehmers stellt eine vergaberechtlich

    Az.: 7 Verg 1/19; 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.06.2019, Az.: 2 VK LSA 26/18; a.A. OLG Rostock vom 08.03.2006, Az.: 17 Verg 16/05).

    Anders als die Antragstellerin meint, ist es der Vergabekammer gestattet, nach Aktenlage zu entscheiden, wenn sich die Unbegründetheit nach erfolgter Übermittlung des Nachprüfungsantrages an die Antragsgegnerin und aufgrund einer vertieften Prüfung der Sach- und Rechtslage an Hand der übersandten Vergabeakten und der Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten ergibt (vgl. OLG Naumburg vom 25.07.2019, Az.: 7 Verg 01/19).

  • OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 5/20

    Abfrage des Umsatzes ist keine Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit!

    Dabei ist zu beachten, dass der Erklärungswert von Angebotsunterlagen anhand der für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätze (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.2008, X ZR 78/07, NZBau 2008, 592 Rdn. 10; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.08.2019, 7 Verg 1/19, NZBau 2020, 327 Rdn. 32).
  • OLG Naumburg, 17.12.2021 - 7 Verg 3/21

    Ersatzneubau Gymnasium - 1. Eine Aufhebung der Ausschreibung wegen grundlegender

    Es ist der Vergabekammer auch dann nicht verwehrt, nach Aktenlage zu entscheiden, wenn sich die Unbegründetheit eindeutig erst nach bereits erfolgter Übermittlung des Nachprüfungsantrages an den Antragsgegner und aufgrund einer vertieften Prüfung der Sach- und Rechtslage anhand der übersandten Vergabeakten und des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten ergibt (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 09.08.2019, 7 Verg 1/19 "Gefangenentelefoniesystem", VergabeR 2020, 521, in juris Rz. 33 m.w.N.).
  • VK Sachsen-Anhalt, 30.09.2020 - 2 VK LSA 42/20

    Öffentliche Auftragsvergabe: Angebotsausschluss bei Widersprüchlichkeit

    Az.: 7 Verg 1/19).

    Es ist der Vergabekammer gestattet, nach Aktenlage zu entscheiden, wenn sich die Unbegründetheit nach erfolgter Übermittlung des Nachprüfungsantrages an die Antragsgegnerin und aufgrund einer vertieften Prüfung der Sach- und Rechtslage an Hand der übersandten Vergabeakten und der Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten ergibt (vgl. OLG Naumburg vom 25.07.2019, Az.: 7 Verg 01/19).

  • VK Rheinland, 28.06.2022 - VK 39/21

    Übermittlungsrisiko ist Bieterrisiko!

    Im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens konnte von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden, da von einer solchen aufgrund des bereits schriftsätzlich vorliegenden umfassenden Vortrags der Verfahrensbeteiligten zur Sach- und Rechtslage keine neuen Erkenntnisse zu erwarten wären, die insoweit zu einer anderen Bewertung führen könnten (zu dieser Ermessenserwägung s. BayObLG, Beschl.v. 20.08.2001 - Verg 11/01 - OLG Naumburg, Beschl.v. 09.08.2019 - 7 Verg 1/19 -).
  • OLG Koblenz, 22.06.2022 - Verg 1/22

    Was ist ein "Gesamtprojektleiter"?

    Er hat unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Prognoseentscheidung dahingehend zu treffen, ob der Bieter trotz des Ausschlussgrundes den öffentlichen Auftrag ordnungsgemäß erfüllen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VII-Verg 18/19 -, juris, Rdnr. 49; OLG Naumburg, Beschluss vom 9. August 2019 - 7 Verg 1/19 -, juris, Rdnr. 63; OLG Celle, Beschluss vom 13. Mai 2019 - 13 Verg 2/19 -, juris, Rdnr. 57; MünchKomm-Pauka/Krüger, a.a.O., Rdnr. 3; Ziekow/Völlink-Stolz, a.a.O.; Reidt/Stickler/Glahs-Ley, a.a.O.).
  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

    Im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens konnte von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden, da von einer solchen aufgrund des bereits schriftsätzlich vorliegenden Vortrags der Verfahrensbeteiligten zur Sach- und Rechtslage keine neuen Erkenntnisse zu erwarten wären, die insoweit zu einer anderen Bewertung führen könnten, zu dieser Ermessenserwägung (s. BayObLG, Beschl.v. 20.08.2001 - Verg 11/01 - OLG Naumburg, Beschl.v. 09.08.2019 - 7 Verg 1/19 -).
  • VK Rheinland, 29.04.2020 - VK 17/20

    Dienst- oder Werkvertrag? Auftraggeber darf sich festlegen!

    Im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens konnte von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden, da von einer solchen keine neuen Erkenntnisse zu erwarten waren, die zu einer anderen Bewertung der Sach- und Rechtslage hätten führen können (zu dieser Ermessenserwägung s. BayObLG, Beschl.v. 20.08.2001 - Verg 11/01; OLG Naumburg, Beschl.v. 09.08.2019 - 7 Verg 1/19).
  • VK Rheinland, 11.08.2023 - VK 20/23

    Leistungsfähigkeit hängt auch von der Betriebsorganisation ab!

    Im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens konnte von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden, da von einer solchen keine neuen Erkenntnisse zu erwarten wären, die zu einer anderen Bewertung führen könnten (vgl. zu dieser Ermessenserwägung: BayObLG, Beschluss v. 20.08.2001 - Verg 11/01 - OLG Naumburg, Beschluss v. 09.08.2019 - 7 Verg 1/19 -).
  • VK Rheinland, 06.01.2023 - VK 23/22

    Keine Änderung der Vergabeunterlagen bei unklarer Ausschreibung!

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