Rechtsprechung
OLG Naumburg, 10.02.2015 - 2 U 143/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 39 Abs 1 GKG, § 247 Abs 1 S 1 AktG, § 247 Abs 1 S 2 AktG
Streitwertbemessung: Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen mehrere Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert einer Nichtigkeitsklage und Anfechtungsklage hinsichtlich mehrerer Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage hinsichtlich mehrerer Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Streitwert, Streitwertbemessung
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 07.09.2012 - 3 O 100/11
- OLG Naumburg, 08.05.2013 - 2 U 143/12
- LG Dessau-Roßlau, 07.09.2013 - 3 O 100/11
- OLG Naumburg, 10.02.2015 - 2 U 143/12
Papierfundstellen
- NZG 2015, 1323
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.11.2009 - II ZR 196/08
Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung für eine …
Auszug aus OLG Naumburg, 10.02.2015 - 2 U 143/12
b) Die Prozessparteien gehen übereinstimmend und zutreffend davon aus, dass für den Streitwert eines Antrags einer Anfechtungsklage gegen einen Gesellschafterbeschluss einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Vorschrift des § 247 Abs. 1 S. 1 AktG entsprechend anzuwenden ist, d.h. dass - abweichend von allgemeinen Grundsätzen der Streitwertbemessung - die Bedeutung der Sache für beide Parteien zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschlüsse v. 05.07.1999, II ZR 313/97, NJW-RR 1999, 1485; und v. 10.11.2009, II ZR 196/08, NZG 2009, 1438). - BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83
Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs
Auszug aus OLG Naumburg, 10.02.2015 - 2 U 143/12
Wird gegen einen Beschluss, mit dem der Kostenwert des Rechtsstreits endgültig i.S. von § 63 Abs. 2 GKG festgesetzt wird, innerhalb der o.g. 6-Monats-Frist Gegenvorstellung erhoben, so ist dem Berufungsgericht eine Abänderung der Wertfestsetzung von Amts wegen auch nach Ablauf der 6-Monats-Frist möglich (vgl. BGH, Beschluss v. 12.02.1986, IVa ZR 138/83 (NJW-RR 1986, 737). - BGH, 05.07.1999 - II ZR 313/97
Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH
Auszug aus OLG Naumburg, 10.02.2015 - 2 U 143/12
b) Die Prozessparteien gehen übereinstimmend und zutreffend davon aus, dass für den Streitwert eines Antrags einer Anfechtungsklage gegen einen Gesellschafterbeschluss einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Vorschrift des § 247 Abs. 1 S. 1 AktG entsprechend anzuwenden ist, d.h. dass - abweichend von allgemeinen Grundsätzen der Streitwertbemessung - die Bedeutung der Sache für beide Parteien zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschlüsse v. 05.07.1999, II ZR 313/97, NJW-RR 1999, 1485; und v. 10.11.2009, II ZR 196/08, NZG 2009, 1438).
- BayObLG, 20.01.2023 - 102 Sch 115/21
Zulässige Anträge auf Vollstreckbarerklärung aus einem Schiedsspruch
Auf die streitige Frage, ob die Streitwertbegrenzung auf 500.000,00 EUR nach § 247 Abs. 1 Satz 2 AktG entsprechend anzuwenden oder jedenfalls als Richtschnur anzusehen ist (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 11. Mai 2022, 8 W 7/22, NZG 2022, 1019 Rn. 13; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. Februar 2015, 2 U 143/12, NZG 2015, 1323 Rn. 14;… offengelassen: BGH NZG 2009, 1438 Rn. 3;… NZG 1999, 999 [juris Rn. 3]), kommt es nach dem oben Ausgeführten nicht an. - OLG Hamm, 11.05.2022 - 8 W 7/22
Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss; Anfechtung verschiedener Beschlüsse …
Das Landgericht hat bei seiner Streitwertfestsetzung nicht beachtet, dass bei der Anfechtung verschiedener Beschlüsse mit mehreren Anträgen nach § 39 Abs. 1 GKG für jeden Antrag ein Einzelstreitwert zu bestimmen ist (… Bayer in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl., Anhang zu § 47 Rn. 83; BGH, Beschluss vom 06.04.1992, II ZR 249/90, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.02.2015, 2 U 143/12, juris, Rn. 12), sofern keine wirtschaftliche Identität besteht (… Wöstmann , Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., § 3 Rn. 81 zum Stichwort "Gesellschaft").