Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 10.03.2021 - 5 U 182/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11107
OLG Naumburg, 10.03.2021 - 5 U 182/20 (https://dejure.org/2021,11107)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.03.2021 - 5 U 182/20 (https://dejure.org/2021,11107)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. März 2021 - 5 U 182/20 (https://dejure.org/2021,11107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,11107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 308 Nr 5 BGB, Art 6 Abs 1 Buchst f EUV 2016/679, § 31 Abs 2 BDSG, § 308 Nr 5 BGB, Art 6 Abs 1 Buchst f EUV 2016/679
    Kreditkartenvertrag: Formularklausel über die Genehmigungsfiktion bei Unterlassung eines Widerspruchs gegen Rechnungsabschlüsse; berechtigtes Interesse an einer Übermittlung von Bonitätsdaten an eine Wirtschaftsauskunftei

  • adresshandel-und-recht.de

    Rechtswirksame SCHUFA-Meldungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche aus einem Kreditkartenvertrag; Voraussetzungen eines Saldoanerkenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aktuelle SCHUFA-Klausel DSGVO-konform und Meldungen an SCHUFA sind berechtigt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Mainz, 12.11.2021 - 3 O 12/20

    Zur Haftung bei rechtswidriger Schufa-Meldung

    Deshalb werden die Kriterien des § 31 Abs. 2 BSDG n. F. zur Beurteilung der Vorgaben des nationalen Rechts allgemein auch insoweit als maßgeblich, zumindest aber im Sinne eines starken Indizes herangezogen: Ein auch im Einzelfall berechtigtes Interesse an einer Übermittlung von Bonitätsdaten an eine Wirtschaftsauskunftei besteht nur hinsichtlich solcher Forderungen, die die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG erfüllen (OLG Sachsen-Anhalt, Urt. V. 10.03.2021 - 5 U 182/20 juris).
  • LG Frankenthal, 28.06.2022 - 8 O 163/22

    Schufa-Eintrag bei bestrittener Forderung unzulässig

    Gleichwohl greift die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Informationsweitergabe an Auskunfteien zur Auslegung des in seinem Wortlaut allgemein gehaltenen Art. 6 DSGVO auf die Vorschrift des § 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG zurück (OLG Naumburg, Urt. v. 10.03.2021 - 5 U 182/20 = ZD 2021, 432 (rechtskräftig); LG Mainz, Urt. v. 12.11.2021 - 3 O 12/20 = ZD 2022, 163 (nicht rechtskräftig)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht