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   OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 67/01   

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OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 67/01 (https://dejure.org/2002,6859)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.05.2002 - 2 U 67/01 (https://dejure.org/2002,6859)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Mai 2002 - 2 U 67/01 (https://dejure.org/2002,6859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus einem Bürgschaftsvertrag ; Wirksamkeit einer Globalbürgschaft; Unangemessene Benachteiligung ; Verbot der Fremddisposition; Haftung für den Zahlungsverzug des Hauptschuldners nach Vertragsauslegung

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § ... 288 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 765; ; BGB § 767 Abs. 1 Satz 3; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 521 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 536 a.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; VerbrKrG § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Wirksamkeit einer Globalbürgschaft eines Gesellschafterbürgen. VerbrKrG § 11 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 767; AGBG §§ 3, 9
    Wirksamkeit der Globalbürgschaft eines Gesellschafterbürgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 1778 (Ls.)
  • NZG 2002, 983
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 255/97

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 67/01
    a) Nach der Rechtsprechung des BGH verstößt eine formularmäßige Zweckerklärung, die die Bürgenhaftung - auch aus einer Höchstbetragsbürgschaft - über die Verbindlichkeit des Hauptschuldners, die objektiver Anlass der Verbürgung war, hinaus ausdehnt, in der Regel gegen die gesetzliche Leitentscheidung des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB und ist deswegen nach § 9 AGBG unwirksam (vgl. BGHZ 130, 19, 31 ff; 132, 6, 9; BGH WM 1996, 1391, 1392; WM 1998, 1675; NJW 2000, 658, 659; NJW 2002, 956, 957).

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die formularmäßig erteilte Bürgschaft mit der weiten, auf die gesamte Geschäftsverbindung bezogenen Zweckerklärung dann nicht nach § 9 AGBG zu beanstanden, wenn die Haftung vom Mehrheitsgesellschafter oder einem Geschäftsführer der GmbH übernommen worden ist (BGHZ 132, 6, 9; BGH, NJW 1998, 2815, 2816 und ZIP 1998, 2145).

  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 67/01
    a) Nach der Rechtsprechung des BGH verstößt eine formularmäßige Zweckerklärung, die die Bürgenhaftung - auch aus einer Höchstbetragsbürgschaft - über die Verbindlichkeit des Hauptschuldners, die objektiver Anlass der Verbürgung war, hinaus ausdehnt, in der Regel gegen die gesetzliche Leitentscheidung des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB und ist deswegen nach § 9 AGBG unwirksam (vgl. BGHZ 130, 19, 31 ff; 132, 6, 9; BGH WM 1996, 1391, 1392; WM 1998, 1675; NJW 2000, 658, 659; NJW 2002, 956, 957).

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die formularmäßig erteilte Bürgschaft mit der weiten, auf die gesamte Geschäftsverbindung bezogenen Zweckerklärung dann nicht nach § 9 AGBG zu beanstanden, wenn die Haftung vom Mehrheitsgesellschafter oder einem Geschäftsführer der GmbH übernommen worden ist (BGHZ 132, 6, 9; BGH, NJW 1998, 2815, 2816 und ZIP 1998, 2145).

  • BGH, 03.05.1995 - XI ZR 195/94

    Höhe des Verzugsschadens von Banken

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 67/01
    Nach der Rechtssprechung des BGH (vgl. BGH, ZIP 1995, 909) kann eine Bank oder Sparkasse ihren Zinsschaden auch dann abstrakt nach dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen, wenn es sich um einen gewerblichen Kreditnehmer handelt.
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 67/01
    a) Nach der Rechtsprechung des BGH verstößt eine formularmäßige Zweckerklärung, die die Bürgenhaftung - auch aus einer Höchstbetragsbürgschaft - über die Verbindlichkeit des Hauptschuldners, die objektiver Anlass der Verbürgung war, hinaus ausdehnt, in der Regel gegen die gesetzliche Leitentscheidung des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB und ist deswegen nach § 9 AGBG unwirksam (vgl. BGHZ 130, 19, 31 ff; 132, 6, 9; BGH WM 1996, 1391, 1392; WM 1998, 1675; NJW 2000, 658, 659; NJW 2002, 956, 957).
  • BGH, 10.11.1998 - XI ZR 347/97

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung des Geschäftsführers einer GmbH auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 67/01
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die formularmäßig erteilte Bürgschaft mit der weiten, auf die gesamte Geschäftsverbindung bezogenen Zweckerklärung dann nicht nach § 9 AGBG zu beanstanden, wenn die Haftung vom Mehrheitsgesellschafter oder einem Geschäftsführer der GmbH übernommen worden ist (BGHZ 132, 6, 9; BGH, NJW 1998, 2815, 2816 und ZIP 1998, 2145).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 364/97

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel, durch die die Haftung des Bürgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 67/01
    a) Nach der Rechtsprechung des BGH verstößt eine formularmäßige Zweckerklärung, die die Bürgenhaftung - auch aus einer Höchstbetragsbürgschaft - über die Verbindlichkeit des Hauptschuldners, die objektiver Anlass der Verbürgung war, hinaus ausdehnt, in der Regel gegen die gesetzliche Leitentscheidung des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB und ist deswegen nach § 9 AGBG unwirksam (vgl. BGHZ 130, 19, 31 ff; 132, 6, 9; BGH WM 1996, 1391, 1392; WM 1998, 1675; NJW 2000, 658, 659; NJW 2002, 956, 957).
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 229/95

    Zulässigkeit einer formularmäßigen Höchstbetragsbürgschaft für zukünftige

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 67/01
    a) Nach der Rechtsprechung des BGH verstößt eine formularmäßige Zweckerklärung, die die Bürgenhaftung - auch aus einer Höchstbetragsbürgschaft - über die Verbindlichkeit des Hauptschuldners, die objektiver Anlass der Verbürgung war, hinaus ausdehnt, in der Regel gegen die gesetzliche Leitentscheidung des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB und ist deswegen nach § 9 AGBG unwirksam (vgl. BGHZ 130, 19, 31 ff; 132, 6, 9; BGH WM 1996, 1391, 1392; WM 1998, 1675; NJW 2000, 658, 659; NJW 2002, 956, 957).
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 67/01
    Zuletzt hat der BGH diesen Grundsatz auch auf einen Handlungsbevollmächtigten angewandt, der an der Gesellschaft nicht beteiligt und dessen eigenes Interesse nur auf den Erhalt seines Arbeitsplatzes gerichtet war (vgl. BGH, WM 2000, 514, 517).
  • BGH, 24.09.1996 - IX ZR 316/95

    Wirksamkeit einer Zweckerklärung für Bürgschaften eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 67/01
    Hat eine Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, die nach der Satzung einzeln zur Geschäftsführung und Vertretung berufen sind, so können sie sich als Bürgen nicht auf §§ 3, 9 AGBG berufen, da jeder Geschäftsführer eine Ausweitung des Kredits, für den er sich verbürgt hat, im Innenverhältnis von seiner Zustimmung abhängig machen kann (vgl. BGH, NJW 1996, 3205).
  • BGH, 15.01.2002 - XI ZR 98/01

    Sittenwidrigkeit der Mithaftung gilt nicht für GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 67/01
    a) Nach der Rechtsprechung des BGH verstößt eine formularmäßige Zweckerklärung, die die Bürgenhaftung - auch aus einer Höchstbetragsbürgschaft - über die Verbindlichkeit des Hauptschuldners, die objektiver Anlass der Verbürgung war, hinaus ausdehnt, in der Regel gegen die gesetzliche Leitentscheidung des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB und ist deswegen nach § 9 AGBG unwirksam (vgl. BGHZ 130, 19, 31 ff; 132, 6, 9; BGH WM 1996, 1391, 1392; WM 1998, 1675; NJW 2000, 658, 659; NJW 2002, 956, 957).
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