Rechtsprechung
OLG Naumburg, 10.08.2010 - 9 U 25/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 195 aF BGB, § 195 BGB vom 02.01.2002, § 196 Abs 1 Nr 1 BGB vom 19.07.1996, § 196 Abs 2 BGB vom 19.07.1996, § 198 S 1 aF BGB
Haftung im Werkvertrag: Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers aus positiver Vertragsverletzung bzw. Zahlungsverzug bei Vermögenseinbußen infolge Liquiditätsschwierigkeiten wegen verspäteter Werklohnzahlung und Beginn und Dauer der Verjährung bei Schadensentstehung ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchsetzbarkeit von aufgrund verspäteter Werklohnzahlung für eine Lärmschutzwand geltend gemachter Schadensersatzansprüche bei Erhebung der Verjährungseinrede; Berücksichtigung der Vorschriften des BGB über die Verjährung in der seit dem 01. Januar 2002 geltenden ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Durchsetzbarkeit von aufgrund verspäteter Werklohnzahlung für eine Lärmschutzwand geltend gemachter Schadensersatzansprüche bei Erhebung der Verjährungseinrede; Berücksichtigung der Vorschriften des BGB über die Verjährung in der seit dem 01. Januar 2002 geltenden ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
AG zahlt nicht: Schadensersatz des AN wegen Liquiditätsproblemen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auftraggeber zahlt nicht: Schadensersatz des Auftragnehmers wegen Liquiditätsproblemen? (IBR 2012, 74)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 20.01.2010 - 10 O 774/09
- OLG Naumburg, 10.08.2010 - 9 U 25/10
- BGH, 14.07.2011 - VII ZR 142/10
Papierfundstellen
- BauR 2011, 1865
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.05.2006 - VII ZR 81/05
Gleichwertigkeit von Baumaterialien: Gesamtbetrachtung ist ausreichend!
Auszug aus OLG Naumburg, 10.08.2010 - 9 U 25/10
Mit Beschluss vom 11. Mai 2006, Az.: VII ZR 81/05, wies der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten zurück. - BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67
Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand
Auszug aus OLG Naumburg, 10.08.2010 - 9 U 25/10
Die im Jahre 2001 i. S. v. § 198 Satz 1 BGB a. F. entstandenen Schadensersatzansprüche der Klägerin unterlagen nicht der Verjährung innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 Jahren nach § 195 BGB a. F. Vielmehr unterlagen die Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung sowie auf Ersatz des Verzögerungsschadens mit Rücksicht darauf, dass es sich insoweit jeweils um Ansprüche handelte, die deshalb geltend gemacht wurden, weil der Vergütungsanspruch nicht rechtzeitig erfüllt worden war, der Verjährung innerhalb der Frist von zwei Jahren, in welcher gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a. F. die Ansprüche der Handwerker für Ausführung von Arbeiten mit Einschluss der Auslagen verjährten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22.03.1968, Az.: VII ZR 84/67, NJW 1968, S. 1234 [1235], Urteil vom 23.10.1990, Az.: XI ZR 313/89, zitiert nach juris, Rn. 8, jeweils m. w. N.). - BGH, 23.10.1990 - XI ZR 313/89
Verwendung zuviel berechneter Zinsen bei einem Annuitätendarlehen; Nichtigkeit …
Auszug aus OLG Naumburg, 10.08.2010 - 9 U 25/10
Die im Jahre 2001 i. S. v. § 198 Satz 1 BGB a. F. entstandenen Schadensersatzansprüche der Klägerin unterlagen nicht der Verjährung innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 Jahren nach § 195 BGB a. F. Vielmehr unterlagen die Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung sowie auf Ersatz des Verzögerungsschadens mit Rücksicht darauf, dass es sich insoweit jeweils um Ansprüche handelte, die deshalb geltend gemacht wurden, weil der Vergütungsanspruch nicht rechtzeitig erfüllt worden war, der Verjährung innerhalb der Frist von zwei Jahren, in welcher gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a. F. die Ansprüche der Handwerker für Ausführung von Arbeiten mit Einschluss der Auslagen verjährten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22.03.1968, Az.: VII ZR 84/67, NJW 1968, S. 1234 [1235], Urteil vom 23.10.1990, Az.: XI ZR 313/89, zitiert nach juris, Rn. 8, jeweils m. w. N.). - BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07
Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht
Auszug aus OLG Naumburg, 10.08.2010 - 9 U 25/10
Da der Beginn der Verjährung lediglich an die kenntnisunabhängige Entstehung eines der Klägerin möglicherweise zustehenden Schadensersatzanspruches anknüpft, ist die Frage, ob der Beginn der Verjährung bis zum 16. Mai 2006 als dem Zeitpunkt, in welchem die Zustellung des durch den Bundesgerichtshof am 11. Mai 2006 erlassenen Beschlusses, mit welchem die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten zurückgewiesen wurde, hinausgeschoben war, weil die Klägerin erst in jenem Zeitpunkt eine sichere Kenntnis von den einen gegen die Beklagte gerichteten Schadensersatzanspruch begründenden Umständen erlangte und die Rechtslage eine Klärung durch eine höchstrichterliche Entscheidung erfuhr (vgl. zu dieser Problematik BGH…, Urteil vom 25.02.1999, Az.: XI ZR 30/98, zitiert nach juris, Rn. 19, Urteil vom 23.09.2008, Az.: XI ZR 262/07, zitiert nach juris, Rn. 15, 19, jeweils m. w. N.), für die Beurteilung der Rechtslage nicht von Bedeutung. - OLG Naumburg, 15.03.2005 - 9 U 135/04
Gleichwertigkeit: Gesamtbetrachtung ist ausreichend!
Auszug aus OLG Naumburg, 10.08.2010 - 9 U 25/10
Die gegen diese Entscheidung gerichtete Berufung der Beklagten wies der Senat durch Urteil vom 15. März 2005, Geschäftsnummer: 9 U 135/04, zurück.