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   OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 U 87/11   

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https://dejure.org/2011,4915
OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 U 87/11 (https://dejure.org/2011,4915)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.11.2011 - 2 U 87/11 (https://dejure.org/2011,4915)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. November 2011 - 2 U 87/11 (https://dejure.org/2011,4915)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 11 Abs 1 EEG 2004, § 11 Abs 3 EEG 2004, § 32 Abs 1 EEG 2009, § 32 Abs 2 EEG 2009, § 66 Abs 1 EEG 2009
    Stromeinspeisevergütung bei einer Solarforschungsanlage: Anforderungen an den Nachweis der erstmaligen Inbetriebnahme einer Fotovoltaikanlage; Vergütungshöhe für Solarstrom aus Anlagen an oder auf sonstigen baulichen Anlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des Zeitpunkts der erstmaligen Inbetriebnahme einer Fotovoltaikanlage; Bestimmung der Vergütungshöhe für Solarstrom aus Anlagen an oder auf sonstigen baulichen Anlagen

  • Clearingstelle EEG

    EEG 2004 § 11; EEG 2009 § 3; EEG 2009 § 32; EEG 2009 § 66
    EEG-Vergütung für PV-Forschungsanlagen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum EEG-Vergütungsanspruch für aufgeständerte Photovoltaikanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG 2009 § 32 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis des Zeitpunkts der erstmaligen Inbetriebnahme einer Fotovoltaikanlage; Höhe der Vergütung für Solarstrom aus Anlagen an oder auf sonstigen baulichen Anlagen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    OLG Naumburg bestätigt Clearingstelle EEG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09

    Erneuerbare Energien: Voraussetzungen des Anspruchs auf Einspeisevergütung für

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 U 87/11
    Der Senat folgt mit seiner Auffassung auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil v. 17.11.2010, VIII ZR 277/09, BGHZ 187, 311, in juris vor allem Tz. 31 ff.; bezogen auf § 11 Abs. 3 EEG 2004 ; ebenso Urteil v. 09.02.2011, VIII ZR 35/10, ZNER 2011, 184, hier zitiert nach juris).

    aa) Allerdings sind bei der Feststellung der Zwecke der Errichtung der baulichen Anlagen auch subjektive Vorstellungen des Errichters zu berücksichtigen, soweit sie auch für einen objektiven Dritten erkennbar sind (vgl. BGH, Urteil v. 17.11.2010, a.a.O. unter Berufung auf die entsprechende Spruchpraxis der Clearingstelle EEG ; Oschmann/ Sösemann, a.a.O., Rn. 38).

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 35/10

    Stromeinspeisevergütung: Ausschließliche Anbringung einer Photovoltaikanlage an

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 U 87/11
    Der Senat folgt mit seiner Auffassung auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil v. 17.11.2010, VIII ZR 277/09, BGHZ 187, 311, in juris vor allem Tz. 31 ff.; bezogen auf § 11 Abs. 3 EEG 2004 ; ebenso Urteil v. 09.02.2011, VIII ZR 35/10, ZNER 2011, 184, hier zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 05.01.2021 - 6 U 129/19
    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt die Klägerin, die sich auf die für sie günstigeren früheren Inbetriebnahmen beruft (vgl. OLG Naumburg, Urteile vom 11.07.2013 - 2 U 3/13, juris Rn. 49 und vom 10.11.2011 - 2 U 87/11, juris Rn. 21).

    Nicht erforderlich für die Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft ist daher nach einhelliger Auffassung und entgegen dem klägerischen Rechtsvortrag der Anschluss der Anlage an das Netz (vgl. OLG Naumburg, Urteile vom 10.11.2011 - 2 U 87/11, juris Rn. 20 und vom 11.07.2013 - 2 U 3/13, juris Rn. 33; Oschmann, aaO, Rn. 116; Reshöft/ Schäfermeier, aaO, Rn. 79; Ekardt/Hennig in Frenz/Müggenborg, EEG, 3. Aufl. 2013, § 3 Rn. 70; Salje, EEG, 6. Aufl. 2012, § 3 Rn. 188; Müller, RdE 2004, 237, 246).

    Indizien für die technische Bereitschaft und ein willentliches Inbetriebsetzen einer Anlage bzw. eines Generators können ferner die Unterzeichnung von Inbetriebnahmeprotokollen der Herstellerfirma, die erste in einem bestimmten Zeitraum dokumentierte bzw. abgerechnete Einspeisung oder auch frühere Eigenerklärungen des Anlagebetreibers sein (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 10.11.2011 - 2 U 87/11, juris Rn. 24 ff.; BeckOK EEG/Ruttloff, 10. Ed. 01.05.2020, EEG 2017 § 3 Nr. 30 Rn. 10; BerlKomm EEG/Hennig/von Bredow/Valentin EEG 2014 § 5 Rn. 133).

    Die Funktion der nach ihrer Authentizität nicht bestrittenen und von der Klägerin selbst beauftragten und im Rechtsverkehr verwendeten Zertifikate diente somit schon damals jedenfalls indirekt der Klarstellung der vorliegenden Streitfrage, weshalb ihnen besondere beweisrechtliche Bedeutung zukommt (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 10.11.2011 - 2 U 87/11, juris Rn. 24 ff.).

    Die Klägerin hat demgegenüber nicht mit konkret auf die einzelnen Anlagen bezogenen Tatsachenvortrag dargelegt, weshalb die Zertifikate/Referenzgutachten aus dem Jahr 2005 inhaltlich fehlerhaft sein sollen, was der Schlüssigkeit ihres nunmehr vom Inhalt der zuvor im Rechtsverkehr verwendeten Zertifikate abweichenden Vortrages entgegensteht (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 10.11.2011 - 2 U 87/11, juris Rn. 24 ff.).

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