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   OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17   

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https://dejure.org/2018,22511
OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17 (https://dejure.org/2018,22511)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.01.2018 - 9 U 48/17 (https://dejure.org/2018,22511)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - 9 U 48/17 (https://dejure.org/2018,22511)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Anspruch des Eigentümers eines mit einer Gaststätte bebauten Grundstücks auf angemessenen Ausgleich bei Schließung der Gaststätte wegen Felssturzgefahr: Voraussetzungen eines Grundurteils; Inanspruchnahme des Eigentümers als Nichtstörer; Vorgehen des Landkreises anstelle ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Eigentümers einer mit einer Gaststätte bebauten Grundstücks wegen Schließung der Gaststätte wegen Felssturzgefahr

  • rabüro.de

    Zum Ausgleichsanspruch eines Gaststättenbetreibers wegen Schließung der Gaststätte aufgrund Felssturzgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Eigentümers einer mit einer Gaststätte bebauten Grundstücks wegen Schließung der Gaststätte wegen Felssturzgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2018, 436
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Entsprechendes gilt für die von der Beklagten schon in erster Instanz zitierten Entscheidungen des BGH zum Az. V ZR 214/77 (NJW 1980, 775 ff.) und zum Az. VII ZR 183/79 (NJW 1980, 1386 f.).

    Dementsprechend wird in der Entscheidung zum Az. V ZR 214/77 unter Rn. 11 ausdrücklich betont, dass für entgangenen Gewinn Schadensersatz zuzubilligen ist, was "nicht zweifelhaft" sei.

  • OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 122/91

    Grundurteil, Zurückweisung, Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Anders als in erster Instanz ist über die Kosten der erfolglosen Berufung gegen das in erster Instanz ergangene Grundurteil nicht erst im Endurteil der ersten Instanz zu entscheiden; gemäß § 97 Abs. 1 ZPO hat der Berufungsführer, hier die Beklagte, die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen unabhängig davon, wie später in der Sache entschieden wird (BGH, Urteil vom 29.05.1956, VI ZR 205/55; BGH, Urteil vom 27.04.1970, III ZR 49/69; OLG Oldenburg, Urteil vom 18.02.1992, 5 U 122/91, jeweils zitiert nach Juris; Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Auflage, § 304 Rn. 40).
  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Anders als in erster Instanz ist über die Kosten der erfolglosen Berufung gegen das in erster Instanz ergangene Grundurteil nicht erst im Endurteil der ersten Instanz zu entscheiden; gemäß § 97 Abs. 1 ZPO hat der Berufungsführer, hier die Beklagte, die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen unabhängig davon, wie später in der Sache entschieden wird (BGH, Urteil vom 29.05.1956, VI ZR 205/55; BGH, Urteil vom 27.04.1970, III ZR 49/69; OLG Oldenburg, Urteil vom 18.02.1992, 5 U 122/91, jeweils zitiert nach Juris; Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Auflage, § 304 Rn. 40).
  • BGH, 27.04.1970 - III ZR 49/69

    Ersatzvornahme zur Beseitigung von Manöverschäden

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Anders als in erster Instanz ist über die Kosten der erfolglosen Berufung gegen das in erster Instanz ergangene Grundurteil nicht erst im Endurteil der ersten Instanz zu entscheiden; gemäß § 97 Abs. 1 ZPO hat der Berufungsführer, hier die Beklagte, die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen unabhängig davon, wie später in der Sache entschieden wird (BGH, Urteil vom 29.05.1956, VI ZR 205/55; BGH, Urteil vom 27.04.1970, III ZR 49/69; OLG Oldenburg, Urteil vom 18.02.1992, 5 U 122/91, jeweils zitiert nach Juris; Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Auflage, § 304 Rn. 40).
  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Bei vorübergehenden Eingriffen in den Gewerbebetrieb kann der Ausgleichsbemessung unmittelbar der während der Dauer der Beeinträchtigung eingetretene Ertragsverlust bzw. der ausgebliebene Gewinn zugrunde gelegt werden (Zum Vorstehenden: BGH, Urteil vom 23.02.2001, V ZR 389/99, zitiert nach Juris).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Die in der Berufungsbegründung der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH vom 05.03.1993 zum Az. V ZR 87/91 (NJW 1993, 1793) genannten Beeinträchtigungen, die nicht durch Umdispositionen aufgefangen werden können, betreffen selbst genutzten Raum; dem dortigen Eigentümer sind keine gewerblichen Einnahmen entgangen.
  • BGH, 28.02.1980 - VII ZR 183/79

    Schadensersatz für vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Schwimmbades

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Entsprechendes gilt für die von der Beklagten schon in erster Instanz zitierten Entscheidungen des BGH zum Az. V ZR 214/77 (NJW 1980, 775 ff.) und zum Az. VII ZR 183/79 (NJW 1980, 1386 f.).
  • BGH, 08.12.2011 - VII ZR 12/09

    Verfahrensfehlerhaftes Zwischenurteil: Teilgrundurteil über einen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    a) Für das Ergehen eines Grundurteils ist erforderlich, aber auch genügend, dass der geltend gemachte Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zumindest teilweise besteht (Zöller/Feskorn, 32. Auflage, § 304 Rn. 6; BGH, Urteil vom 08.12.2011,VII ZR 12/09, zitiert nach Juris).
  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Bevor hinsichtlich der Auswirkungen der Wegsperrungen Sachverhaltsaufklärung betrieben wird, wird zu prüfen sein, ob nicht darin, dass nach dem 05.07.2012 mögliche Interessenten von einem Besuch der Gaststätte des Klägers sowohl durch die Sperrung von Wegen als auch durch die Schließung der Gaststätte abgehalten worden sein können, ein Fall der Doppelkausalität liegen könnte, in dem jede Ursache - hier also insbesondere die Schließung der Gaststätte - als ursächlich zu behandeln ist (vgl. zur Doppelkausalität BGH, Urteil vom 04.04.2014, V ZR 275/12, Rn. 16, zitiert nach Juris).
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2018 - 9 U 48/17
    Anderes gilt nur, wenn verwaltungsgerichtliche oder andere der materiellen Rechtskraft fähige gerichtliche Entscheidungen vorliegen, die die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der in Rede stehenden Maßnahme rechtskräftig feststellen; an diese gerichtlichen Entscheidungen sind die Zivilgerichte gebunden (BGH, Urteil vom 23.10.2003, III ZR 9/03, Rn. 30).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

  • BGH, 18.11.2010 - III ZR 239/09

    Zulassung als Träger einer Rehabilitationseinrichtung für Neurologiepatienten der

  • LG München I, 28.04.2021 - 15 O 10858/20

    Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz

    Soweit die Klägerin sich hier auf das Urteil des OLG Naumburg bezieht, in dem eine Gaststätte und Pension einen Anspruch auf Entschädigung gem. § 69 Abs. 1 SOG LSA hatte, weil sie als Nichtstörer in Anspruch genommen wurde (OLG Naumburg, Urteil v. 11.01.2018 - 9 U 48/17, BeckRS 2018, 16717), ist diese Norm nicht mit § 87 Abs. 1 PAG vergleichbar.
  • LG München I, 28.04.2021 - 15 O 7232/20

    Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz

    Soweit die Klägerin sich hier auf das Urteil des OLG Naumburg bezieht, in dem eine Gaststätte und Pension einen Anspruch auf Entschädigung gem. § 69 Abs. 1 SOG LSA hatte, weil sie als Nichtstörer in Anspruch genommen wurde (OLG Naumburg, Urteil v. 11.01.2018 - 9 U 48/17, BeckRS 2018, 16717), ist diese Norm nicht mit § 87 Abs. 1 PAG vergleichbar.
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