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   OLG Naumburg, 11.02.2010 - 1 U 84/09   

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https://dejure.org/2010,5391
OLG Naumburg, 11.02.2010 - 1 U 84/09 (https://dejure.org/2010,5391)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.02.2010 - 1 U 84/09 (https://dejure.org/2010,5391)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 1 U 84/09 (https://dejure.org/2010,5391)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Wertersatzes bei ohne vertragliche Grundlage erbrachten Werk- und Dienstleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe der "Vergütung" bei bereicherungsrechtlichem Anspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Reparatur ohne Auftrag ist zu bezahlen - Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Autoreparatur - Ihre Rechte, wenn die Werkstattrechnung zu hoch ist.

Besprechungen u.ä. (2)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Reparatur ohne Auftrag ist zu bezahlen - Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Höhe der "Vergütung" bei bereicherungsrechtlichem Anspruch (IBR 2010, 1437)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1277
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Halle, 26.06.2009 - 9 O 527/04
    Auszug aus OLG Naumburg, 11.02.2010 - 1 U 84/09
    Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das am 26.6.2009 verkündete Schlussurteil des Landgerichts Halle (9 O 527/04) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Berufung des Beklagten gegen das am 26.6.2009 verkündete Schlussurteil des Landgerichts Halle (9 O 527/04) wird zurückgewiesen.

  • BGH, 01.10.1985 - IX ZR 155/84

    Begründung eines Austauschverhältnisses

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.02.2010 - 1 U 84/09
    Es entspricht der h.M. in Rechtsprechung und Literatur, dass sich bei Werk- und Dienstleistungen, die ohne vertragliche Grundlage geleistet werden, als Wertersatz i.S.v. § 818 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung (§§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB) oder, wo eine solche fehlt, eine angemessene Vergütung zu leisten ist (z.B. BGH NJW-RR 1986, 155; BGH NJW 2000, 1560, 1562; Staudinger/Lorenz BGB, Neubearbeitung 2007, § 818, Rn. 26; MK-Schwab BGB, 5. Aufl. (2009), § 818, Rn. 82).
  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.02.2010 - 1 U 84/09
    Es entspricht der h.M. in Rechtsprechung und Literatur, dass sich bei Werk- und Dienstleistungen, die ohne vertragliche Grundlage geleistet werden, als Wertersatz i.S.v. § 818 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung (§§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB) oder, wo eine solche fehlt, eine angemessene Vergütung zu leisten ist (z.B. BGH NJW-RR 1986, 155; BGH NJW 2000, 1560, 1562; Staudinger/Lorenz BGB, Neubearbeitung 2007, § 818, Rn. 26; MK-Schwab BGB, 5. Aufl. (2009), § 818, Rn. 82).
  • BGH, 06.08.2008 - XII ZR 67/06

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Geschäftsraummietvertrages wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.02.2010 - 1 U 84/09
    Ob es sich bei dem Wertersatz gemäß § 818 Abs. 2 BGB um nicht steuerbaren Schadensersatz oder um eine steuerbare sonstige Leistung handelt, hängt davon ab, ob die Zahlung mit einer Leistung des Steuerpflichtigen in Wechselbeziehung steht, damit ein Leistungsaustausch stattgefunden hat (BGHZ 178, 16; 33 [Rn. 57]).
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