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   OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47394
OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18 (https://dejure.org/2018,47394)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.06.2018 - 1 U 2/18 (https://dejure.org/2018,47394)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Juni 2018 - 1 U 2/18 (https://dejure.org/2018,47394)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 70 Abs 1 GemO ST, § 125 BGB, § 177 BGB
    Privatrechtliches Verpflichtungsgeschäft einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt: Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die landesrechtlichen Vorschriften über die Form

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO LSA § 70 Abs. 1
    Rechtsfolgen des Verstoßes gegen § 70 Abs. 1 GO LSA bei einem Grundstücksgeschäft einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 11 U 94/12

    Erwerb eines Portraitgemäldes durch eine Gemeinde

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18
    Geschäfte der laufenden Verwaltung sind solche, die als Alltagsgeschäfte ihrer Natur nach in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.06.2013, Aktenzeichen 11 U 94/12, Rn. 39, zitiert nach juris, für die entsprechende Vorschrift in § 71 HGO) und zugleich nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der Gemeinde von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 16.11.1978, Aktenzeichen III ZR 81/77, Rn. 25, zitiert nach juris.) Die kleine Gemeinde G. mit seinerzeit um die 1.000 Einwohner hatte den ursprünglichen Vertrag über die Verwaltung des gemeindeeigenen Wohnungsbestandes im Jahr 2004 abgeschlossen, die Neufassung im Jahr 2006.
  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens -

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18
    Geschäfte der laufenden Verwaltung sind solche, die als Alltagsgeschäfte ihrer Natur nach in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.06.2013, Aktenzeichen 11 U 94/12, Rn. 39, zitiert nach juris, für die entsprechende Vorschrift in § 71 HGO) und zugleich nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der Gemeinde von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 16.11.1978, Aktenzeichen III ZR 81/77, Rn. 25, zitiert nach juris.) Die kleine Gemeinde G. mit seinerzeit um die 1.000 Einwohner hatte den ursprünglichen Vertrag über die Verwaltung des gemeindeeigenen Wohnungsbestandes im Jahr 2004 abgeschlossen, die Neufassung im Jahr 2006.
  • BGH, 28.09.1966 - Ib ZR 141/64

    Genehmigung eines augrund kommunalrechtlicher Vorschriften unwirksamen Geschäfts

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass landesrechtliche Vorschriften über die Schriftform, die Beifügung des Dienstsiegels und die Art der Unterzeichnung hinsichtlich privatrechtlicher Willenserklärungen nicht als bürgerlich-rechtliche Vorschriften über die Form von Rechtsgeschäften aufgefasst werden können, weil sich die landesrechtliche Kompetenz, soweit es privatrechtliche Willenserklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts betrifft, auf die Regelung der Vertretungsmacht ihrer Organe beschränkt (BGH, Urteil vom 28.09.1966, Aktenzeichen Ib ZR 141/64, Rn. 24; BGH, Beschluss vom 24.02.1997, Aktenzeichen II ZR 9/96, Rn. 8; OLG Frankfurt, a.a.O. , Rn. 42; jeweils zitiert nach juris.) Vielmehr war die Neufassung schwebend unwirksam; der Vertragsschluss konnte gemäß § 177 BGB durch die Beschlussfassung des Gemeinderates genehmigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2001, Aktenzeichen XII ZR 183/98, Rn. 9, zitiert nach juris.).
  • BGH, 24.02.1997 - II ZR 9/96

    Möglichkeit der Erledigungserklärung in der Hauptsache in der zulässigen Revision

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass landesrechtliche Vorschriften über die Schriftform, die Beifügung des Dienstsiegels und die Art der Unterzeichnung hinsichtlich privatrechtlicher Willenserklärungen nicht als bürgerlich-rechtliche Vorschriften über die Form von Rechtsgeschäften aufgefasst werden können, weil sich die landesrechtliche Kompetenz, soweit es privatrechtliche Willenserklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts betrifft, auf die Regelung der Vertretungsmacht ihrer Organe beschränkt (BGH, Urteil vom 28.09.1966, Aktenzeichen Ib ZR 141/64, Rn. 24; BGH, Beschluss vom 24.02.1997, Aktenzeichen II ZR 9/96, Rn. 8; OLG Frankfurt, a.a.O. , Rn. 42; jeweils zitiert nach juris.) Vielmehr war die Neufassung schwebend unwirksam; der Vertragsschluss konnte gemäß § 177 BGB durch die Beschlussfassung des Gemeinderates genehmigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2001, Aktenzeichen XII ZR 183/98, Rn. 9, zitiert nach juris.).
  • BGH, 18.07.2001 - XII ZR 183/98

    Umfang des Schadensersatzanspruchs aus culpa in contrahendo

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass landesrechtliche Vorschriften über die Schriftform, die Beifügung des Dienstsiegels und die Art der Unterzeichnung hinsichtlich privatrechtlicher Willenserklärungen nicht als bürgerlich-rechtliche Vorschriften über die Form von Rechtsgeschäften aufgefasst werden können, weil sich die landesrechtliche Kompetenz, soweit es privatrechtliche Willenserklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts betrifft, auf die Regelung der Vertretungsmacht ihrer Organe beschränkt (BGH, Urteil vom 28.09.1966, Aktenzeichen Ib ZR 141/64, Rn. 24; BGH, Beschluss vom 24.02.1997, Aktenzeichen II ZR 9/96, Rn. 8; OLG Frankfurt, a.a.O. , Rn. 42; jeweils zitiert nach juris.) Vielmehr war die Neufassung schwebend unwirksam; der Vertragsschluss konnte gemäß § 177 BGB durch die Beschlussfassung des Gemeinderates genehmigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2001, Aktenzeichen XII ZR 183/98, Rn. 9, zitiert nach juris.).
  • BGH, 19.01.2006 - III ZR 105/05

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ein

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18
    Jedoch sind die zugrunde liegenden Tatsachen unstreitig, so dass die Verjährungseinrede nach dem Sinn und Zweck der §§ 529, 531 ZPO unabhängig von den besonderen Voraussetzungen in § 531 Abs. 2 ZPO zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2006, Aktenzeichen III ZR 105/05, Rn. 6, zitiert nach juris.).
  • LG Dessau-Roßlau, 08.12.2017 - 2 O 257/17

    Genehmigungsfähigkeit einer Erklärung eines Bürgermeisters bei einem Verstoß

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.06.2018 - 1 U 2/18
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.12.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau, Aktenzeichen 2 O 257/17, wird zurückgewiesen.
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