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   OLG Naumburg, 11.07.2012 - 8 UF 144/12   

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https://dejure.org/2012,41517
OLG Naumburg, 11.07.2012 - 8 UF 144/12 (https://dejure.org/2012,41517)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.07.2012 - 8 UF 144/12 (https://dejure.org/2012,41517)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - 8 UF 144/12 (https://dejure.org/2012,41517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärung zur Vorbereitung der Entscheidung über die Genehmigung der Unterbringung eines Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärung zur Vorbereitung über die Entscheidung über die Genehmigung der Unterbringung eines Kindes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 6 UF 134/09

    Unterbringung eines Minderjährigen: Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2012 - 8 UF 144/12
    Denn für die Unterbringung Minderjähriger genügen "Erziehungsprobleme", die ein "erzieherisches Einwirken auf das Kind in geschlossenen Räumen" erfordern (Schulte-Bunert/Weinreich/Dodegge aaO. unter Bezugnahme auf OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 1920, 1921 f.).
  • OLG Dresden, 22.04.2010 - 20 UF 244/10

    Einstweilige Anordnung; Unterbringung; Beschwerde

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2012 - 8 UF 144/12
    Dies lässt sich mit den - mit vorläufigen Unterbringungen (einstweiligen Anordnungen) verbundenen - schwerwiegenden Grundrechtseingriffen begründen; mit Rücksicht darauf wollte der Gesetzgeber des FamFG an der bisherigen uneingeschränkten Anfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen in Unterbringungssachen (§ 70h FGG a.F.) - die Bestimmungen zu §§ 620a ZPO a.F. waren nicht anwendbar - festhalten (Palandt/Diederichsen aaO. unter Bezugnahme auf OLG Dresden, JAmt 2010, 249 f., und auf OLG Frankfurt, FamRZ 2010, 907 f.).
  • AG Wermelskirchen, 06.06.2013 - 5 F 170/12

    Verjährung; Unterhalt; Insolvenz

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2012 - 8 UF 144/12
    Parallel zum vorliegenden einstweiligen Anordnungsverfahren machte der Kindesvater am 10. April 2012 ein entsprechendes Hauptsacheverfahren anhängig, in dem er eine Hauptsacheentscheidung gleichen Inhalts begehrt; in dem Hauptsacheverfahren folgte die Kindesmutter dem Antrag des Kindesvaters, indem sie am 25. April 2012 ebenfalls die Genehmigung der Unterbringung von C. beantragte (5 F 170/12 AG Schönebeck).
  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 41/07

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2012 - 8 UF 144/12
    Zum anderen gefährdet sich das Kind selbst, weil es seit 2011 nicht mehr die Schule besucht (vgl. v.Staudinger/Co-ester, BGB , 13. Auflage [2004], § 1666 Rn 123, 185, jeweils unter Bezugnahme auf BayObLG, FamRZ 1992, 231 ff.), so dass auch von daher eine Unterbringung des Kindes (§ 1631b BGB ) in Betracht zu ziehen ist, weil es an gesicherten tatsächlichen Grundlagen für eine gedeihliche harmonische Entwicklung des Kindes zu einer Gesamtpersönlichkeit fehlt (vgl. BayObLG aaO., S. 237, 239, wo auf die Möglichkeit einer Unterbringung verwiesen wird, wenn der Schulbesuch nur durch eine Trennung des Kindes vom [offenen] Elternhaus zu gewährleisten ist; zur Kindeswohlgefährdung bei Verletzung der Schulpflicht vgl. auch BGH, FamRZ 2008, 45 ff.).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2009 - 1 UF 307/09

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels bei Anschein einer gerichtlichen Entscheidung

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2012 - 8 UF 144/12
    Dies lässt sich mit den - mit vorläufigen Unterbringungen (einstweiligen Anordnungen) verbundenen - schwerwiegenden Grundrechtseingriffen begründen; mit Rücksicht darauf wollte der Gesetzgeber des FamFG an der bisherigen uneingeschränkten Anfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen in Unterbringungssachen (§ 70h FGG a.F.) - die Bestimmungen zu §§ 620a ZPO a.F. waren nicht anwendbar - festhalten (Palandt/Diederichsen aaO. unter Bezugnahme auf OLG Dresden, JAmt 2010, 249 f., und auf OLG Frankfurt, FamRZ 2010, 907 f.).
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