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   OLG Naumburg, 11.08.2017 - 4 WF 99/17   

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https://dejure.org/2017,54525
OLG Naumburg, 11.08.2017 - 4 WF 99/17 (https://dejure.org/2017,54525)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.08.2017 - 4 WF 99/17 (https://dejure.org/2017,54525)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. August 2017 - 4 WF 99/17 (https://dejure.org/2017,54525)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1020
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13

    Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.08.2017 - 4 WF 99/17
    Da die Spezialregelung des § 183 FamFG bei Anträgen auf Feststellung der Vaterschaft nach § 169 Nr. 1 FamFG nicht eingreift, richtet sich die Kostenentscheidung nach § 81 FamFG (vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2014, XII ZB 15/13, - juris).

    Daraus folgt, dass für die Verfahrenskosten nicht mehr allein das Obsiegen oder Unterliegen der Beteiligten maßgeblich sein kann, wenn weitere Umstände vorliegen, die für eine sachgerechte Kostenentscheidung von Bedeutung sein können (BGH, Beschluss vom 19.02.2014, XII ZB 15/13, juris).

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2010 - 1 WF 133/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.08.2017 - 4 WF 99/17
    Danach bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Kindesmutter vor Kenntnis des Ergebnisses des gerichtlich eingeholten Abstammungsgutachtens sicher sein konnte, dass der Antragsgegner nicht der Vater des beteiligten Kindes ist (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 991).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2015 - 5 WF 34/15

    Vaterschaftsanfechtung: Kostenentscheidung nach § 81 FamFG

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.08.2017 - 4 WF 99/17
    Dies gilt auch im hier vorliegenden Fall der Antragsrücknahme (OLG Frankfurt, AGS 2015, 303; OLG Oldenburg, FamRZ 2013, 971).
  • OLG Oldenburg, 15.01.2013 - 13 UF 135/12

    Anforderungen an die Billigkeit einer Beteiligung des Kindes an den gerichtlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.08.2017 - 4 WF 99/17
    Dies gilt auch im hier vorliegenden Fall der Antragsrücknahme (OLG Frankfurt, AGS 2015, 303; OLG Oldenburg, FamRZ 2013, 971).
  • OLG Hamm, 29.03.2019 - 12 WF 49/19

    Kostenentscheidung im Vaterschaftsanerkennungsverfahren zu Lasten des Kindes

    Der Senat schließt sich insofern unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (OLG Hamm, NZFam 2015, 522) der herrschenden Meinung in Rechtsprechung (OLG Naumburg, FamRZ 2018, 1020; OLG Frankfurt, FamRZ 2017, 1415; OLG Oldenburg, FamRZ 2013, 601) und Literatur (Feskorn in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 81 FamFG Rn. 27; Wittenstein in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 81 Rn. 27; Musielak/Borth/Grandel, FamFG, 5. Aufl., § 81, Rn 15) an.
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