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   OLG Naumburg, 12.01.2015 - 12 W 96/14, 12 W 96/14 (KE)   

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https://dejure.org/2015,41145
OLG Naumburg, 12.01.2015 - 12 W 96/14, 12 W 96/14 (KE) (https://dejure.org/2015,41145)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.01.2015 - 12 W 96/14, 12 W 96/14 (KE) (https://dejure.org/2015,41145)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - 12 W 96/14, 12 W 96/14 (KE) (https://dejure.org/2015,41145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren: Gerichtsstand für die Erhebung des Hauptprozesses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Gerichts der Hauptsache nach Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 1; ZPO § 486 Abs. 2
    Zuständigkeit des Gerichts der Hauptsache nach Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 08.01.1999 - 1 W 23/98

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für einen Antrag auf Durchführung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.01.2015 - 12 W 96/14
    Dies ist indessen nicht geschehen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2000, 1737).

    Dass auch für solche Fälle - unabhängig vom Streitwert - eine zwingende Zuständigkeit des Gerichts, das im selbständigen Beweisverfahren gemäß § 486 Abs. 2 ZPO angerufen worden ist, bestehen sollte, ist nicht anzunehmen (vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2000, 1737).

  • OLG Bamberg, 16.09.1996 - 3 W 83/96

    Selbständiges Beweisverfahren: Zuständiges Hauptsachegericht bei Veränderung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.01.2015 - 12 W 96/14
    Er kann vielmehr unter mehreren in Betracht kommenden Gerichtsständen einen anderen zulässigen Gerichtsstand wählen (vgl. Kratz, in: BeckOK ZPO, Stand 15. September 2014, Rdn. 15 zu § 486 ZPO; Huber, in: Musielak, ZPO, 11. Aufl., Rdn. 4 zu § 486 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl., Rdn. 8 zu § 486 ZPO; Ahrens, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., Rdn. 12 zu § 486 ZPO; Ulrich, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 6. Aufl., Rdn. 5 zu § 486 ZPO; Zimmermann, ZPO, 9. Aufl., Rdn. 3 zu § 486 ZPO; OLG Bamberg, IBR 1996, 528 [Leitsatz und Anmerkung M. Weinhardt]).

    Das Gericht des selbständigen Beweisverfahrens bleibt insofern nicht unabhängig vom Streitwert für die nachfolgende Streitsache zuständig (OLG Bamberg, IBR 1996, 528 [Leitsatz und Anmerkung M. Weinhardt]).

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.01.2015 - 12 W 96/14
    Dass diese Entscheidung regelmäßig deutlich später ergehen wird als eine Teilkostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO, muss der Antragsgegner hinnehmen (BGH, MDR 2004, 1373).
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