Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.02.2014 - 10 W 5/14 (Abl)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19630
OLG Naumburg, 12.02.2014 - 10 W 5/14 (Abl) (https://dejure.org/2014,19630)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.02.2014 - 10 W 5/14 (Abl) (https://dejure.org/2014,19630)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 10 W 5/14 (Abl) (https://dejure.org/2014,19630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,19630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 42 ZPO, § 43 ZPO
    Richterablehnung: Prüfung ausgeschlossener Umstände bei engem Zusammenhang mit nicht verwirkten Ablehnungsgründen; Befangenheit bei richterlichem Hinweis zur Berücksichtigung weiteren Parteivortrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen einer terminsleitenden Verfügung betreffend den Gang der Beweisaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.02.2014 - 10 W 5/14
    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens richtet sich gem. §§ 45, 47, 48 GKG i.V.m. § 3 ZPO nach dem Wert der Hauptsache (BGH, Beschl. vom 06.04.2006, V ZB 194/05, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 11.07.2011 - 32 W 11/11

    Ablehnungsgesuch, Ausschluss der Ablehnung, mündliche Verhandlung, Einlassen in

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.02.2014 - 10 W 5/14
    Deshalb dürfen Umstände, die an sich gem. § 43 ZPO ausgeschlossen wären, nur dann in die Prüfung des Ablehnungsgesuchs aufgenommen werden, wenn sie einen engen Zusammenhang zu den weiteren, nicht verwirkten Ablehnungsgründen dergestalt aufweisen, dass sie als Teilakte eines Gesamttatbestandes aufgefasst werden können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.07.2011, 32 W 11/11, zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04

    Richterablehnung - Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.02.2014 - 10 W 5/14
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wenn man von der Ausschlusswirkung des § 43 ZPO auch solche Umstände ausnehmen will, die für sich genommen zwar geringfügig, aber doch im Zusammenwirken mit späteren, ebenfalls geringfügigen Indizien geeignet wären, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (so OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.2004, 16 W 126/04, veröffentlicht u.a.: OLGR Schleswig 2004, 561ff., hier zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15

    Sofortige Beschwerde, Beschwerdeverfahren, Streitwertfestsetzung, Beweisaufnahme,

    Dabei dürfen Umstände, die an sich gem. § 43 ZPO ausgeschlossen wären, nur dann in die Prüfung des Ablehnungsgesuchs aufgenommen werden, wenn sie einen engen Zusammenhang zu den weiteren, nicht verwirkten Ablehnungsgründen dergestalt aufweisen, dass sie als Teilakte eines Gesamttatbestandes aufgefasst werden können (OLG Naumburg, Beschluss v. 12.02.2014, 10 W 5/14, juris, Rn. 12; Vossler, a. a. O., § 43, Rn. 14 f; MüKo-Gehrlein, a. a. O., § 42, Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht