Rechtsprechung
OLG Naumburg, 12.02.2014 - 10 W 5/14 (Abl) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 42 ZPO, § 43 ZPO
Richterablehnung: Prüfung ausgeschlossener Umstände bei engem Zusammenhang mit nicht verwirkten Ablehnungsgründen; Befangenheit bei richterlichem Hinweis zur Berücksichtigung weiteren Parteivortrags - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42 Abs. 2
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen einer terminsleitenden Verfügung betreffend den Gang der Beweisaufnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Oberlandesgericht Naumburg , S. 26 (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 21.11.2013 - 23 O 210/10
- OLG Naumburg, 12.02.2014 - 10 W 5/14 (Abl)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05
Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen …
- OLG Hamm, 11.07.2011 - 32 W 11/11
Ablehnungsgesuch, Ausschluss der Ablehnung, mündliche Verhandlung, Einlassen in …
Auszug aus OLG Naumburg, 12.02.2014 - 10 W 5/14
Deshalb dürfen Umstände, die an sich gem. § 43 ZPO ausgeschlossen wären, nur dann in die Prüfung des Ablehnungsgesuchs aufgenommen werden, wenn sie einen engen Zusammenhang zu den weiteren, nicht verwirkten Ablehnungsgründen dergestalt aufweisen, dass sie als Teilakte eines Gesamttatbestandes aufgefasst werden können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.07.2011, 32 W 11/11, zitiert nach juris). - OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04
Richterablehnung - Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch
Auszug aus OLG Naumburg, 12.02.2014 - 10 W 5/14
Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wenn man von der Ausschlusswirkung des § 43 ZPO auch solche Umstände ausnehmen will, die für sich genommen zwar geringfügig, aber doch im Zusammenwirken mit späteren, ebenfalls geringfügigen Indizien geeignet wären, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (so OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.2004, 16 W 126/04, veröffentlicht u.a.: OLGR Schleswig 2004, 561ff., hier zitiert nach juris).
- OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
Sofortige Beschwerde, Beschwerdeverfahren, Streitwertfestsetzung, Beweisaufnahme, …
Dabei dürfen Umstände, die an sich gem. § 43 ZPO ausgeschlossen wären, nur dann in die Prüfung des Ablehnungsgesuchs aufgenommen werden, wenn sie einen engen Zusammenhang zu den weiteren, nicht verwirkten Ablehnungsgründen dergestalt aufweisen, dass sie als Teilakte eines Gesamttatbestandes aufgefasst werden können (OLG Naumburg, Beschluss v. 12.02.2014, 10 W 5/14, juris, Rn. 12;… Vossler, a. a. O., § 43, Rn. 14 f;… MüKo-Gehrlein, a. a. O., § 42, Rn. 6).