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   OLG Naumburg, 12.03.2015 - 4 U 61/14   

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https://dejure.org/2015,50826
OLG Naumburg, 12.03.2015 - 4 U 61/14 (https://dejure.org/2015,50826)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.03.2015 - 4 U 61/14 (https://dejure.org/2015,50826)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. März 2015 - 4 U 61/14 (https://dejure.org/2015,50826)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG, § 59 VVG, § 61 Abs 1 VVG, § 62 Abs 1 VVG, § 63 S 1 VVG
    Haftung des Versicherungsvermittlers: Unterlassener Hinweis auf die altersmäßig begrenzte Absicherung eines Kindes bei einer dem Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersvorsorge dienenden Rentenversicherung

  • IWW
  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 5; VVG § 61; VVG § 62; VVG § 63
    Gesamtschuldnerische Haftung von Versicherer und Vertreter für Falschberatung über die fehlende Absicherung eines Kindes bei der Rürup-Rente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 988
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13

    Schadensersatzklagen wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.03.2015 - 4 U 61/14
    Hiergegen wendet sich die Klägerin mit der Berufung , mit der sie ihr Schadensersatzbegehren unter Vertiefung ihres bisherigen Vorbringens weiterverfolgt und vor allem, mit Verweis auf ein Urteil des BGH vom 29. April 2014, Az.: XI ZR 130/13, auf eine gebotene Aufklärung über die Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Rücknahme von Anteilen bei einem Offenen Immobilienfonds des Näheren eingeht.

    Angesichts der damit im Ergebnis feststehenden Beratungspflichtverletzung kommt es auf die sich sonst stellende Frage, ob der Beklagte daneben noch eine weitergehende Beratung über spezifische Risiken der in dem schriftlichen Vorschlag (Bl. 27, 28 d. A.) für die Klägerin ausgewählten Anlagefonds schuldete oder, was nach Auffassung des Senats durchaus bedenklich wäre, sich insoweit allein auf die allgemein gehaltenen schriftlichen Hinweise über nicht garantierte Wertsteigerungen und das Risiko eines Kurszurückgangs beschränken durfte, genauso wenig mehr an wie darauf, ob bei einem Offenen Immobilienfonds selbst dann, wenn dieser nicht direkt von einem Anlageberater, sondern, eingekleidet in eine fondsgebundene Rentenversicherung, von einem Versicherungsvermittler vorgeschlagen wird, gegebenenfalls, anknüpfend an ein einschlägiges Urteil des BGH vom 29. April 2014 (Az.: XI ZR 130/13), über das spezifische Risiko einer ausgesetzten Anteilsrücknahme hätte aufgeklärt werden müssen.

  • BGH, 13.11.2014 - III ZR 544/13

    Haftung des Versicherungsvermittlers: Hinweispflichten bei Wechsel der

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.03.2015 - 4 U 61/14
    Der BGH hat in einem Urteil vom 13. November 2014, Az.: III ZR 544/13, hierzu instruktiv und in grundlegender Weise Folgendes ausgeführt:.
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