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   OLG Naumburg, 12.07.2007 - 1 Ws 318/07   

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https://dejure.org/2007,21278
OLG Naumburg, 12.07.2007 - 1 Ws 318/07 (https://dejure.org/2007,21278)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.07.2007 - 1 Ws 318/07 (https://dejure.org/2007,21278)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07 (https://dejure.org/2007,21278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitige Benachrichtigung eines Strafgefangenen hinsichtlich eines Anhörungstermins; Verpflichtung des Verurteilten zur Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin der Strafvollstreckungskammer; Verpflichtung des Gerichts zur Benachrichtigung des ...

  • Judicialis

    StPO § 217 Abs. 1; ; StPO § 309 Abs. 2; ; StPO § 454 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 217 Abs. 1; StPO § 454 Abs. 1 S. 3
    Erfolglose Benachrichtigung des Verteidigers vom Termin zur mündlichen Anhörung im Verfahren auf Reststrafenaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2007 - 1 Ws 318/07
    Erfolgt die Anhörung jedoch kurzfristig, so hat das Gericht den Verteidiger zu benachrichtigen, da anders der Anspruch auf eine faire Verfahrensgestaltung nicht durchsetzbar ist (BVerfG NStZ 1993, 355, 357).

    Der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens gibt dem Verurteilten das Recht, zu seiner mündlichen Anhörung im Verfahren zur Aussetzung eines Strafrestes (§ 454 Abs. 1 Satz 3 StPO) einen Rechtsbeistand seines Vertrauens hinzuziehen (BVerfG NStZ 1993, 355).

    Erfolgt die Anhörung jedoch kurzfristig, so hat das Gericht den Verteidiger zu benachrichtigen, da anders der Anspruch auf eine faire Verfahrensgestaltung nicht durchsetzbar ist (BVerfG NStZ 1993, 355, 357).

  • BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 2653/93

    Verteidigerbeistand bei der mündlichen Anhörung im vollstreckungsrechtlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2007 - 1 Ws 318/07
    Ein in der unterbliebenen Hinzuziehung des Verteidigers zum Termin zur mündlichen Anhörung der Strafvollstreckungskammer liegender Verfahrensverstoß setzt eine schuldhafte Versäumnis der Benachrichtigungspflicht durch das Gericht nicht voraus (BVerfG StV 1994, 552, 553).

    Der in der unterbliebenen Hinzuziehung des Verteidigers zum Termin zur mündlichen Anhörung liegende Verfahrensverstoß setzt eine schuldhafte Versäumnis der Benachrichtigungspflicht durch das Gericht nicht voraus (BVerfG StV 1994, 552, 553).

    Denn das Gebot einer fairen Verfahrensgestaltung verlangt eine Hinzuziehung des Verteidigers zur mündlichen Anhörung, wobei der Verstoß hiergegen nicht durch die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme zu heilen ist (BVerfG StV 1994, 552, 553).

  • OLG Zweibrücken, 31.03.1993 - 1 Ws 162/93

    Schwerwiegender Verfahrensfehler; Anhörung; Verurteiler; Verteidiger; Ohne;

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2007 - 1 Ws 318/07
    Der Verurteilte muss von dem Anhörungstermin mindestens eine Woche vorher erfahren (OLG Zweibrücken, StV 1993, 315, 316).

    Der Verurteilte müsse von dem Anhörungstermin mindestens eine Woche vorher erfahren (OLG Zweibrücken, StV 1993, 315, 316).

  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 37/00

    Verletzung des Grundrechtes auf ein faires Verfahren wegen unterbliebener

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2007 - 1 Ws 318/07
    Wie viel Zeit zwischen der Benachrichtigung des Verurteilten von der Anhörung und deren Durchführung liegen muss, um dem Verurteilten ausreichend Gelegenheit zur Benachrichtigung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu geben, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet und hängt gegebenenfalls von den Umständen des Einzelfalls ab (Brandenbg VerfG NStZ 2001, 110, 111).

    Wieviel Zeit zwischen der Benachrichtigung des Verurteilten von der Anhörung und deren Durchführung liegen muss, um dem Verurteilten ausreichend Gelegenheit zur Benachrichtigung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu geben, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet und hängt gegebenenfalls von den Umständen des Einzelfalls ab (Brandenbg VerfG NStZ 2001, 110, 111).

  • OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10

    Strafvollstreckung; Recht auf Verfahrensbeistand; Benachrichtigung des Beistands

    Dabei brauchte der Senat nicht zu entscheiden, welche Frist zwischen der Benachrichtigung des Verurteilten von der Anhörung und deren Durchführung liegen muss, um dem Verurteilten ausreichend Gelegenheit zur Benachrichtigung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu geben (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, StV 1993, 315 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 348; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07, zit. nach juris).

    Der in der unterbliebenen Hinzuziehung des Verteidigers zum Termin zur mündlichen Anhörung liegende Verfahrensverstoß setzt nämlich keine schuldhafte Versäumnis der Benachrichtigungspflicht voraus (BVerfG, StV 1994, 553 ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07).

    Dieser Verstoß ist im Beschwerdeverfahren durch die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme nicht zu heilen (BVerfG, aaO. und diesem folgend: OLG Frankfurt, aaO.; OLG Naumburg, StraFo 2008, 533; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07).

    Aufgrund des Verfahrensfehlers ist der Verurteilte erneut gemäß § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO mündlich zu hören (OLG Naumburg, aaO., OLG Düsseldorf, StV 2003, 684; OLG Zweibrücken, aaO.; OLG Köln, StV 2006, 430 ; OLG Braunschweig, StV 2001, 21 ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07).

  • OLG Köln, 29.09.2010 - 2 Ws 611/10
    Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts erkennt eine aus dem Grundsatz der Verfahrensfairness abgeleitete Verpflichtung des Gerichts zur Benachrichtigung des Verteidigers nur an, wenn anders - insbesondere durch Benachrichtigung seitens des Verurteilten - diese nicht mehr zeitgerecht bewirkt werden kann und hierdurch die Verfahrensrechte des Verurteilten verkürzt zu werden drohen (BVerfG StV 1994, 552; OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 155; OLG Naumburg B. v. 12.07.2007 - 1 Ws 318/07, zitiert nach Juris; Appl in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage 2008, § 454 Rz. 19, der unabhängig hiervon die Benachrichtigung des Verteidigers als stets "empfehlenswert" bezeichnet; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 454 Rz. 36; Bringewat, NStZ 1996, 17 [19]; anders aber Graalmann-Scherer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2010, § 454 Rz. 19).
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