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   OLG Naumburg, 12.08.2020 - 1 Ws (s) 154/20   

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https://dejure.org/2020,25405
OLG Naumburg, 12.08.2020 - 1 Ws (s) 154/20 (https://dejure.org/2020,25405)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.08.2020 - 1 Ws (s) 154/20 (https://dejure.org/2020,25405)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. August 2020 - 1 Ws (s) 154/20 (https://dejure.org/2020,25405)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 2 Ws 135/11

    Keine Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 4108 bei Ausbleiben in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.08.2020 - 1 Ws (s) 154/20
    Der Begriff des Erscheinens bedarf auch keiner engen Auslegen, sondern bezieht sich eindeutig auf eine körperliche Anwesenheit, OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2011, Az.: 2 Ws 135/11, zitiert nach juris.

    Wollte man bereits die Anreise zu einem Gerichtstermin für ein Erscheinen im Sinne der Vorschrift ausreichen lassen, würde dies zu erheblichen Abgrenzungsproblemen führen, vgl. OLG München, Beschluss vom 13. November 2007, Az.: 1 Ws 986/07, und Beschluss vom 23. April 2018, Az.: 6 St (K) 12/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2011, Az.: 2 Ws 135/11, zitiert nach juris.

  • OLG München, 13.11.2007 - 1 Ws 986/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Entschädigung für einen geplatzten Termin, Begriff des

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.08.2020 - 1 Ws (s) 154/20
    Wollte man bereits die Anreise zu einem Gerichtstermin für ein Erscheinen im Sinne der Vorschrift ausreichen lassen, würde dies zu erheblichen Abgrenzungsproblemen führen, vgl. OLG München, Beschluss vom 13. November 2007, Az.: 1 Ws 986/07, und Beschluss vom 23. April 2018, Az.: 6 St (K) 12/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2011, Az.: 2 Ws 135/11, zitiert nach juris.
  • OLG München, 23.04.2018 - 6 St (K) 12/18

    Terminsgebühr für einen sog. geplatzten Termin

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.08.2020 - 1 Ws (s) 154/20
    Wollte man bereits die Anreise zu einem Gerichtstermin für ein Erscheinen im Sinne der Vorschrift ausreichen lassen, würde dies zu erheblichen Abgrenzungsproblemen führen, vgl. OLG München, Beschluss vom 13. November 2007, Az.: 1 Ws 986/07, und Beschluss vom 23. April 2018, Az.: 6 St (K) 12/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2011, Az.: 2 Ws 135/11, zitiert nach juris.
  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 Ws 22/22

    Voraussetzungen des Anwaltshonorars im Adhäsionsverfahren Vergütung des

    Die von der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang vorgenommene enge Auslegung dahingehend, dass ein Rechtsanwalt nur dann zu einem anberaumten Termin erschienen ist, wenn er im Gerichtsgebäude körperlich anwesend ist, greift nach Ansicht des Senats zu kurz (a.A. OLG München, Beschluss vom 23. April 2007 - 1 Ws 986/07 - Beschluss vom 23. April 2018 - 6 St K 12/18 - Beschluss vom 04. August 2014 - 6 St K 22/14 - Beschluss vom 15. September 2014 - 6 St K 24/14 - OLG Naumburg, Beschluss vom 12. August 2020 - 1 Ws (s) 154/20 -).
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