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   OLG Naumburg, 12.10.2011 - 5 U 144/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14126
OLG Naumburg, 12.10.2011 - 5 U 144/11 (https://dejure.org/2011,14126)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.10.2011 - 5 U 144/11 (https://dejure.org/2011,14126)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 5 U 144/11 (https://dejure.org/2011,14126)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 280 Abs 1 BGB, § 312 Abs 1 BGB, § 355 Abs 2 S 1 BGB, § 355 Abs 2 S 3 BGB, § 355 Abs 3 BGB
    Rechtsanwaltshaftung: Anforderungen an eine Beratung über die Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Beratung über die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag und über den Lauf der Widerrufsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Beratung über die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag und damit hinsichtlich des Laufs der Widerrufsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt haftet nicht immer, wenn er eine unzureichende Widerrufsbelehrung freigibt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 05.08.2015 - 23 U 178/14

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Der Text der Widerrufsbelehrung konnte daher - anders als im Fall des BGH (s.o.) - nicht den Eindruck erwecken, das Widerrufsrecht werde schon durch den Erhalt eines noch nicht selbst unterzeichneten Formulars ausgelöst (wie hier OLG Naumburg, Urteil vom 12.10.2011, 5 U 144/11).
  • OLG Oldenburg, 03.11.2016 - 8 U 98/16

    Darlehenswiderruf im Altfall: Mehrheit von Darlehensnehmern

    Die gemäß Artikel 229 § 22 Abs. 2 EGBGB anwendbaren Vorschriften der §§ 495 Abs. 1, 355 BGB a.F. sahen - anders als beispielsweise die Regelungen für Haustürgeschäfte (§ 312 Abs. 2 BGB a.F.) oder Verbundgeschäfte (§ 358 Abs. 5 a.F.) - zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gerade keine Pflicht zum Hinweis auf die Rückabwicklungsfolgen vor (Kaiser/Staudinger, Buch 2, Neubearbeitung 2004, § 355 Rn. 36; insoweit vergleichbar für nach dem 07.12.2004 geschlossene Darlehensverträge: OLG Hamm und OLG Saarbrücken wie vor; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.10.2011 - 5 U 144/11 = BeckRS 2011, 27426; OLG Celle, WM 2014, 1421, 1422; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2014 - 23 U 288/13 - zitiert bei juris; s. auch BGH, Urteil vom 24.04.2007 - XI ZR 191/06, Rn. 19 = NJW 2007, 2762ff., in dem der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit eines Rechtsfolgezusatzes bei Nichtbestehen einer Belehrungspflicht nach § 357 BGB sogar innerhalb der Belehrung selbst für unschädlich erachtet hat).
  • LG Dessau-Roßlau, 23.02.2015 - 2 O 119/13

    Haftung des Kapitalanlageberaters: Umfang der Hinweispflicht über die mit der

    Auch kann die vom Bundesgerichtshof vertretene Ansicht nicht als derart selbstverständlich angesehen werden, dass die Beklagte die Klägerin allein auf der Grundlage eigener Subsumtion in ihrem Sinne beraten musste, ohne durch eine entsprechende Äußerung aus Rechtsprechung oder Literatur in diese Richtung gewiesen zu sein (so ausdrücklich auch nachfolgende Ausführungen, OLG Naumburg, Urteil vom 12.10.2011 - 5 U 144/11, BeckRS 2011, 27426).

    Daraus ergibt sich jedoch nicht, welchen Inhalt die Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Fristbeginns haben muss, um wirksam zu sein (so ausdrücklich OLG Naumburg, Urteil vom 12.10.2011 - 5 U 144/11, BeckRS 2011, 27426); die Norm enthält gleichfalls keine ausdrückliche Bestimmung dazu, in welcher Weise der Beginn der Widerrufsfrist beschrieben sein muss, um dem Verbraucher den Umfang seines Widerrufsrechts hinreichend deutlich vor Augen zu führen.

  • OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 23 U 102/15

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

    Der Text der Widerrufsbelehrung konnte daher - anders als im Fall des BGH (s.o.) - nicht den Eindruck erwecken, das Widerrufsrecht werde schon durch den Erhalt eines noch nicht selbst unterzeichneten Formulars ausgelöst (wie hier OLG Naumburg, Urteil vom 12.10.2011, 5 U 144/11).
  • LG Dessau-Roßlau, 17.04.2015 - 2 O 418/13

    Mittelverwendungskontrollvertrag: Auskunftsanspruch des Anlegers gegen den

    Entsprechende Urteile des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an eine wirksame Belehrung stammen erst aus späterer Zeit (vergleiche hierzu BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08 - OLG Naumburg, Urteil vom 12.10.2011 - 5 U 144/11 -, BeckRS 2011, 27426; LG Essen a.a.O.).
  • LG Gera, 11.04.2013 - 1 S 284/11
    Ein unverhältnismäßiger Aufwand liegt erst dann vor, wenn die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges für einen wirtschaftlich denkenden Geschädigten aus der maßgeblichen vorausschauenden Sicht unternehmerisch geradezu unvertretbar ist, was nur ausnahmsweise der Fall sein wird (vergleiche BGH Urteil vom 04.12.1984, Az. VI ZR 225/82; BGH Urteil vom 19.10.1993 Az. VI ZR 20/93, LG Saarbrücken Urteil vom 05.04.2012, Az 13 S 15/12, OLG Bamberg Urteil vom 03.05.2011, Az. 5 U 144/11 jeweils mwN).
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