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   OLG Naumburg, 12.11.2001 - 2 Ww 34/01   

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https://dejure.org/2001,7034
OLG Naumburg, 12.11.2001 - 2 Ww 34/01 (https://dejure.org/2001,7034)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.11.2001 - 2 Ww 34/01 (https://dejure.org/2001,7034)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. November 2001 - 2 Ww 34/01 (https://dejure.org/2001,7034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft; LPG-Auflösung; LPG-Abwicklung; Vermögensaufteilung; Eigenkapital der LPG; Anspruch des LPG-Mitglieds; Abfindungsanspruch; Beteiligungsquote

  • Judicialis

    LwAnpG § 36; ; LwAnpG § 42; ; LwAnpG § 44; ; LwAnpG § 28 Abs. 2; ; LwAnpG § 42 Abs. 1; ; LwAnpG § 44 Abs. 1; ; LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 2; ; LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 3; ; LwAnpG § 44 A... bs. 1 Nr. 1; ; LwVG § 31; ; GenG § 89; ; GenG § 33 Abs. 1; ; BGB § 242; ; ZPO § 888; ; ZPO § 793 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensaufteilung bei Auflösung und Abwicklung einer LPG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 103/93

    Ansprüche der Mitglieder einer LPG auf Vermögensaufteilung

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2001 - 2 Ww 34/01
    Im Fall der Auflösung und Abwicklung einer LPG erfolgt die Vermögensaufteilung zwar nach dem Maßstab des § 44 Abs. 1 LwAnpG (vgl. BGH, Beschl. v. 01.07.1994, Az: BLw 103/93, AgrarR 1994, 365, 366), nicht jedoch nach der Liquidationseröffnungsbilanz (§§ 89, 33 Abs. 1 GenG), die der Liquidator sofort bei Beginn der Liquidation aufzustellen hat, sondern nach dem Eigenkapital, das nach Tilgung oder Deckung aller Schulden übrig bleibt.

    Deshalb erfolgt im Fall der Auflösung und Abwicklung der LPG die Vermögensaufteilung zwar nach dem Maßstab des § 44 Abs. 1 LwAnpG (vgl. BGH, Beschl. v. 01.07.1994, Az: BLw 103/93, AgrarR 1994, 365, 366), nicht jedoch nach der Liquidationseröffnungsbilanz (§§ 89, 33 Abs. 1 GenG), die der Liquidator sofort bei Beginn der Liquidation aufzustellen hat (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 24.03.1999, 6 W 1/99, AgrarR 2000, 345, 346), sondern nach dem Eigenkapital, das nach Tilgung oder Deckung aller Schulden übrig bleibt.

    Dieser Anspruch setzt aber die vorherige Tilgung oder Deckung der Schulden voraus (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Juli 1994 - BLw 103/93, ZIP 1994, 1219).

    Vor Abschluss der Liquidation kann er keine Zahlung verlangen, sondern nur die Feststellung, mit welchem Anteil er an dem späteren Liquidationserlös zu beteiligen sein wird (vgl. BGH, Beschl. v. 08.12.1997, Az: II ZR 217/96, AgrarR 1998, 345 f, und Beschl. v. 01.07.1994, BLw 103/93, AgrarR 1994, 365).

  • OLG Jena, 24.03.1999 - 6 W 1/99

    Anfechtung einer Liquidatorenbestellung

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2001 - 2 Ww 34/01
    Deshalb erfolgt im Fall der Auflösung und Abwicklung der LPG die Vermögensaufteilung zwar nach dem Maßstab des § 44 Abs. 1 LwAnpG (vgl. BGH, Beschl. v. 01.07.1994, Az: BLw 103/93, AgrarR 1994, 365, 366), nicht jedoch nach der Liquidationseröffnungsbilanz (§§ 89, 33 Abs. 1 GenG), die der Liquidator sofort bei Beginn der Liquidation aufzustellen hat (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 24.03.1999, 6 W 1/99, AgrarR 2000, 345, 346), sondern nach dem Eigenkapital, das nach Tilgung oder Deckung aller Schulden übrig bleibt.
  • OLG Brandenburg, 01.06.1995 - 5 W 69/94

    Zulässigkeit eines Feststellunsgantrags in einer Landwirtschaftssache; Verhältnis

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2001 - 2 Ww 34/01
    c) Ausnahmsweise könnte ein umfassendes Informationsrecht des Mitglieds einer LPG in Liquidation gemäß §§ 42 Abs. 1, 44 LwAnpG i.V.m. § 242 BGB dann zu bejahen sein, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch die Liquidatoren die für eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderliche Sorgfalt nicht beachtet worden ist (so OLG Brandenburg, Beschl. v. 01.06.1995, 5 W 69/94, OLG-NL 1995, 212, 214).
  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96

    Abfindungsansprüche von Mitgliedern einer ehemaligen, einem VEG angeschlossenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2001 - 2 Ww 34/01
    Vor Abschluss der Liquidation kann er keine Zahlung verlangen, sondern nur die Feststellung, mit welchem Anteil er an dem späteren Liquidationserlös zu beteiligen sein wird (vgl. BGH, Beschl. v. 08.12.1997, Az: II ZR 217/96, AgrarR 1998, 345 f, und Beschl. v. 01.07.1994, BLw 103/93, AgrarR 1994, 365).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92

    Rechte des ausscheidenden Mitglieds zur Ermittlung eines Abfindungsanspruchs;

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2001 - 2 Ww 34/01
    Wie alle übrigen Mitglieder der Schuldnerin hat auch der Gläubiger nur einen Anspruch gemäß § 42 LwAnpG auf "Vermögensaufteilung unter Beachtung des § 44 LwAnpG" (vgl. BGHZ 124, 199, 202).
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