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   OLG Naumburg, 12.12.2022 - 1 AR 119/22   

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https://dejure.org/2022,46417
OLG Naumburg, 12.12.2022 - 1 AR 119/22 (https://dejure.org/2022,46417)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.12.2022 - 1 AR 119/22 (https://dejure.org/2022,46417)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2022 - 1 AR 119/22 (https://dejure.org/2022,46417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 18 AEUV, Art 21 AEUV, § 6 Nr 5 StGB, § 7 Abs 2 StGB, Art 16 Abs 2 GG
    Auslieferung eines spanischen Staatsangehörigen von Deutschland an Peru zur Strafverfolgung wegen Betäubungsmitteldelikten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 9 Abs. 1 S. 1
    Pflichten der Staatsanwaltschaft bei einem Auslieferungsersuchen in einem Nicht-EU-Land

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.05.2022 - 2 BvR 1110/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung an Tschechien zum

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2022 - 1 AR 119/22
    Zwar bewirkt eine solche Einstellung keinen Strafklageverbrauch, allerdings kann wegen des durch die Einstellung geschaffenen Vertrauens beim Verfolgten ein solches Verfahren nicht willkürlich wiederaufgenommen werden, so dass die staatsanwaltschaftliche Einstellungsverfügung einer Auslieferung wegen derselben Tat entgegensteht (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Mai 2022, 2 BvR 1110/21 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 175/16

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2022 - 1 AR 119/22
    § 73 IRG nimmt dieses verfassungsrechtliche Gebot auf der Ebene des einfachen Rechts auf, indem es ausdrücklich bestimmt, dass die Leistung von Rechtshilfe unzulässig ist, wenn sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen würde (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. März 2016, 2 BvR 175/16, NStZ 2017, 43 m. w. N.).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-398/19

    Ein Unionsbürger darf nur in Abstimmung mit dem Mitgliedstaat, dessen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2022 - 1 AR 119/22
    Zwar hat der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 17. Dezember 2020, C-398/19 - zitiert nach juris) entschieden, dass Art. 18 und 21 AEUV nicht dahin ausgelegt werden können, dass der um Auslieferung ersuchte Mitgliedstaat verpflichtet wäre, die Auslieferung eines Unionsbürgers, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates besitzt, abzulehnen und die Strafverfolgung dieser Person wegen in einem Drittstaat begangener Taten zu übernehmen, wenn der ersuchte Mitgliedstaat nach seinem nationalen Recht zur Verfolgung des Unionsbürgers wegen bestimmten in einem Drittstaat begangener Straftaten befugt ist.
  • BGH, 01.08.2006 - 3 StR 149/06

    Örtliche Zuständigkeit (Begehungsdelikt; Tätigkeitsort)

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2022 - 1 AR 119/22
    Grundsätzlich ist ein Tätigkeitsort bei Betäubungsmitteldelikten überall dort gegeben, wo eine auf die Tatbestandsverwirklichung gerichtete Tätigkeit entfaltet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 01. August 2006, 3 StR 149/06; Urteil vom 10. Februar 2016, 2 StR 413/15), so dass auch die Organisation des Ankaufs und der Weiterlieferung des Kokains nach Deutschland der Tatbestandsverwirklichung gedient haben.
  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87

    Auslieferung wegen einer im Ausland begangenen Betäubungsmittelstraftat;

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2022 - 1 AR 119/22
    Das in Peru sichergestellte Kokain war zum einen für den Weitertransport nach Deutschland vorgesehen (vgl. für die Einfuhr nach Deutschland BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334-345).
  • OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10

    Legitimierende Anknüpfungstatsachen beim Vertrieb von Betäubungsmitteln nach dem

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2022 - 1 AR 119/22
    Soweit über den Wortlaut des § 6 Nr. 5 StGB hinaus für eine Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten legitimierende Anknüpfungstatsachen gefordert werden (vgl. zum Streitstand nur OLG Celle, Beschluss vom 15. September 2010, 31 HEs 10/10 - zitiert nach juris), liegen auch diese unzweifelhaft vor.
  • BGH, 30.03.1977 - 3 StR 78/77

    Nichtberücksichtigung eines Sachverständigengutachtens bei Unkenntnis des

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2022 - 1 AR 119/22
    Als "Tat" im Sinne des Auslieferungsrechts (§ 3 IRG) ist grundsätzlich die Tat im prozessrechtlichen Sinn des § 264 StPO zu verstehen, nämlich der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, innerhalb dessen der Täter den Straftatbestand verwirklicht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 1977, 3 StR 78/77, BGHSt 27, 168, 172; Schierholt in Schomburg/Lagodny, 6. Aufl., IRG § 3 Rn. 6).
  • BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer Haftstrafe - Auslieferung

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2022 - 1 AR 119/22
    Als "Tat" im Sinne des Auslieferungsrechts (§ 3 IRG) ist grundsätzlich die Tat im prozessrechtlichen Sinn des § 264 StPO zu verstehen, nämlich der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, innerhalb dessen der Täter den Straftatbestand verwirklicht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 1977, 3 StR 78/77, BGHSt 27, 168, 172; Schierholt in Schomburg/Lagodny, 6. Aufl., IRG § 3 Rn. 6).
  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel (Begriff des Handeltreibens;

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2022 - 1 AR 119/22
    Grundsätzlich ist ein Tätigkeitsort bei Betäubungsmitteldelikten überall dort gegeben, wo eine auf die Tatbestandsverwirklichung gerichtete Tätigkeit entfaltet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 01. August 2006, 3 StR 149/06; Urteil vom 10. Februar 2016, 2 StR 413/15), so dass auch die Organisation des Ankaufs und der Weiterlieferung des Kokains nach Deutschland der Tatbestandsverwirklichung gedient haben.
  • OLG Köln, 10.10.2008 - 6 AuslA 120/08

    Prüfung der Verfolgungs- und der Vollstreckungsverjährung bei Auslieferung

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2022 - 1 AR 119/22
    Voraussetzung hierfür ist, dass hinsichtlich der dem Ersuchen zugrundeliegenden konkreten Tat die deutsche Strafgewalt nach den §§ 3 ff. StGB und eine darauf aufbauende Strafbefugnis möglich erscheinen muss (Zimmermann in Schomburg/Lagodny, a. a. O., IRG § 9 Rn. 8, vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 10. Oktober 2008, 6 AuslA 120/08 - zitiert nach juris).
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