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   OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13   

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OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13 (https://dejure.org/2014,19619)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.03.2014 - 2 U 26/13 (https://dejure.org/2014,19619)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. März 2014 - 2 U 26/13 (https://dejure.org/2014,19619)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 839 BGB, § 9 BImSchG, § 10 Abs 6a BImSchG, § 35 Abs 3 S 1 BauGB, § 1 Abs 1 S 1 EntschG ST
    Zivilgerichtlicher Amtshaftungsprozess: Bindungswirkung eines vorangegangenen verwaltungsgerichtlichen Urteils; Rechtmäßigkeit des Hinausschiebens einer Entscheidung über den Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung von Windkraftanlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImschG § 9; BGB § 839 Abs. 1
    Umfang der Bindungswirkung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Amtshaftungsprozess

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 30.06.1983 - III ZR 73/82

    Berücksichtigung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung bei Beurteilung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13
    Eine Befassung mit dieser Rechtsfrage war aus Sicht des Verwaltungsgerichts auch nicht entscheidungserheblich, weil die Untersagungsverfügung der RPG, wie die Klägerin zu Recht angeführt hat, keine Außenwirkung auf die Rechtsstellung der Klägerin im bundesimmissionsschutzrechtlichen Verfahren und insbesondere keinen unmittelbaren Einfluss auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ihres Vorhabens, etwa i.S. eines Erlöschens des Genehmigungsanspruchs, hat (so auch BGH, Urteil v. 30.06.1983, III ZR 73/82, BGHZ 88, 51, in juris insbesondere Tz. 18 m.w.N.; vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung, die Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre betreffend, BGH, Urteil v. 30.11.2006, III ZR 352/04, BGHZ 170, 99, in juris Tz. 9).

    Soweit sich die Klägerin auf die oben zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil v. 30.06.1983; III ZR 73/82, a.a.O.) beruft, ergibt sich hieraus nichts Anderes.

  • BGH, 07.02.1985 - III ZR 212/83

    Haftungsausfüllende Kausalität bei rechtswidriger Rücknahme einer Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13
    Demgegenüber besteht keine Bindung des Zivilgerichts an das Urteil eines Verwaltungsgerichts bei der Beurteilung des Verschuldens (vgl. BGH, Urteil v. 07.02.1985, III ZR 212/83, NVwZ 1985, 682; Beschluss v. 21.12.1989, III ZR 92/89, zitiert nach juris).

    Der Bundesgerichtshof hat dort den Erlass einer rechtswidrigen Untersagungsverfügung und deren Übersendung an die Stadt als eine amtspflichtwidrige Einwirkung der Landesplanungsbehörde auf ein Verfahren der Stadt zur Erteilung einer Baugenehmigung bewertet (vgl. BGH, a.a.O., in juris Tz. 21, 28, 30 f.; bestätigt durch BGH, Urteil v. 07.02.1985, III ZR 212/83, VersR 1985, 588).

  • VG Halle, 26.08.2008 - 2 A 222/06
    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13
    Im Übrigen, d.h. hinsichtlich des Hauptantrags, wurde die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass eine Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung des Vorbescheids ab dem Inkrafttreten der Veränderungssperre der Stadt L. am 07.09.2005 (bezüglich von zwei WKA) bzw. der Veränderungssperre der Stadt M. am 13.07.2006 (bezüglich von drei WKA) nicht mehr bestanden habe, weil gegen die Wirksamkeit der Veränderungssperre keine rechtlichen Bedenken bestünden (VG Halle, Urteil v. 26.08.2008, 2 A 222/06, veröffentlicht in juris).

    Die Akten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens der Klägerin gegen das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in beiden Instanzen (2 A 222/06 VG Halle, 2 L 254/08 OVG LSA, künftig: BeiA) sind beigezogen worden und Gegenstand der Erörterung in der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 263/04

    Eigentumsrechtlicher Schutz von Rechtspositionen nach dem BBergG; Verschulden des

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13
    Die Tatbestandsvoraussetzung des unmittelbaren hoheitlichen Eingriffs in das Eigentum ist aus dem Bundesrecht zum enteignungsgleichen Eingriff übernommen worden (vgl. BGH, Urteil v. 09.12.2004, III ZR 263/04, BGHZ 161, 305).
  • OLG Koblenz, 07.02.2007 - 1 U 248/06

    Amtshaftung: Schadensersatz wegen verzögerter Bearbeitung einer Bauvoranfrage;

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13
    Welche Gesamtbearbeitungszeit jedoch angemessen und welche Beschleunigung ggf. geboten ist, bestimmt sich unter Abwägung aller betroffenen Interessen, d.h. nicht nur nach dem Interesse des jeweiligen Antragstellers, hier der Klägerin, sondern auch danach, dass im Einzelfall eine sachgerechte Entscheidung ausreichend vorbereitet und ermöglicht wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 07.02.2007, 1 U 248/06, zitiert nach juris; insoweit keine abweichende Beurteilung durch die nachgehende Entscheidung des BGH).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2012 - 2 L 6/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagung einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13
    cc) Die Untersagungsverfügung der RPG bewirkte, dass die nach dem BImSchG zuständige Genehmigungsbehörde die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens bis zum Ablauf der Befristung der Untersagungsverfügung hinausschieben durfte (vgl. OVG LSA, Urteil v. 06.08.2012, 2 L 6/10).
  • VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10

    Immissionsschutz; Voraussetzungen der Genehmigung einer Dickstoffversatzanlage

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13
    Hieraus folgt, dass eine Pflichtverletzung nicht vorliegt, solange der Lauf der Entscheidungsfrist andauerte bzw. rechtzeitig verlängert worden war und ein ausreichender Grund i.S. von § 75 Abs. 3 VwGO, der von § 10 Abs. 6a BImSchG a.F. lediglich geringfügig modifiziert wurde, dafür vorlag, dass über den Antrag noch nicht entschieden worden ist (vgl. VG Halle, Beschluss v. 30.11.2011, 4 A 416/10, zitiert nach juris, dort insbesondere Tz. 2).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13
    Sie geht dabei zu Recht davon aus, dass nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige die Zivilgerichte an (zeitlich vorangegangene) Entscheidungsaussprüche in verwaltungsgerichtlichen Urteilen im Rahmen von deren Rechtskraftwirkung (§ 121 VwGO) gebunden sind (vgl. BGH, Urteil v. 30.04.1953, III ZR 268/51, BGHZ 9, 329; Urteil v. 07.02.2008, III ZR 76/07, BGHZ 175, 221 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 92/89

    Widerruf einer Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte - Bindungswirkung

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13
    Demgegenüber besteht keine Bindung des Zivilgerichts an das Urteil eines Verwaltungsgerichts bei der Beurteilung des Verschuldens (vgl. BGH, Urteil v. 07.02.1985, III ZR 212/83, NVwZ 1985, 682; Beschluss v. 21.12.1989, III ZR 92/89, zitiert nach juris).
  • BGH, 30.11.2006 - III ZR 352/04

    Wirksamkeit einer Veränderungssperre bei Formfehler des Bebauungsplans;

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13
    Eine Befassung mit dieser Rechtsfrage war aus Sicht des Verwaltungsgerichts auch nicht entscheidungserheblich, weil die Untersagungsverfügung der RPG, wie die Klägerin zu Recht angeführt hat, keine Außenwirkung auf die Rechtsstellung der Klägerin im bundesimmissionsschutzrechtlichen Verfahren und insbesondere keinen unmittelbaren Einfluss auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ihres Vorhabens, etwa i.S. eines Erlöschens des Genehmigungsanspruchs, hat (so auch BGH, Urteil v. 30.06.1983, III ZR 73/82, BGHZ 88, 51, in juris insbesondere Tz. 18 m.w.N.; vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung, die Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre betreffend, BGH, Urteil v. 30.11.2006, III ZR 352/04, BGHZ 170, 99, in juris Tz. 9).
  • BGH, 07.02.2008 - III ZR 76/07

    Gesamtschuldnerausgleich unter den Anspruchsgegnern eines Amtshaftungsanspruchs;

  • OLG Naumburg, 30.06.2006 - 1 U 4/06

    Eigenverantwortliche Prüfungspflicht der Zivilgerichte bei Amtspflichtverletzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 K 144/01

    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für nichtig erklärt

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2007 - 2 L 110/04
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 216/08

    Landesplanerische Untersagungsverfügung

  • VG Frankfurt/Oder, 26.08.2008 - 2 L 254/08
  • VG Halle, 19.08.2010 - 4 A 9/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 8 Windkraftanlagen mit

  • VG Cottbus, 05.03.2015 - 4 K 374/13

    Immissionsschutzrecht

    Erfolgt die Untersagung demselben Hoheitsträger gegenüber, so liegt nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen und von der Kammer geteilten Auffassung hingegen lediglich eine interne ("fachliche") Weisung vor (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. August 2012 - 2 L 6/10 - juris Rn. 47; OLG Naumburg, Urteil vom 13. März 2014 - 2 U 26/13 - juris Rn. 45; VG Halle, Urteil vom 19. August 2010 - 4 A 9/10 - juris Rn. 64; Schmitz, a. a. O., Rn. 122 m. w. N.).
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