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   OLG Naumburg, 13.03.2015 - 12 Wx 62/14   

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https://dejure.org/2015,35794
OLG Naumburg, 13.03.2015 - 12 Wx 62/14 (https://dejure.org/2015,35794)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.03.2015 - 12 Wx 62/14 (https://dejure.org/2015,35794)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. März 2015 - 12 Wx 62/14 (https://dejure.org/2015,35794)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 35 Abs 1 S 1 GBO, § 35 Abs 1 S 2 GBO
    Grundbuchberichtigung bei Erbfall: Verlangen des Grundbuchamtes zur Vorlage eines Erbscheins bei Mehrdeutigkeit einer Verfügung von Todes wegen

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 22, 35 Abs. 1; BGB § 2096
    Berichtigung der Erbfolge im Grundbuch; Nachweis durch Erbschein erforderlich, wenn Auslegung des beurkundeten Testaments zweifelhaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchberichtigung bei Erbfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 35 Abs. 1 S. 1; GBO § 35 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorlage eines Erbscheins auch bei Vorliegen eines öffentlichen Testaments möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorlage eines Erbscheins auch bei Vorliegen eines öffentlichen Testaments möglich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 19.07.2006 - 2 W 109/06

    Nachweis der Erbfolge gegenüber Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2015 - 12 Wx 62/14
    Voraussetzung ist insoweit, dass nach erschöpfender rechtlicher Würdigung konkrete Zweifel verbleiben, die nur durch weitere Ermittlungen geklärt werden können; denn zu solchen Tatsachenermittlungen ist das Grundbuchamt nicht befugt (z. B. OLG Schleswig FGPrax 2006, 248; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 380, 381; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. Rdn. 787, 788).

    Maßgebend ist insoweit der Wille des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung (z. B. BGH NJW 1993, 256; OLG Hamm Rpfleger 2008, 77; OLG Schleswig FGPrax 2006, 248, 249).

  • OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 125/07

    Testamentsauslegung im Abgrenzungsbereich zwischen Ersatz- und Nacherbfolge

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2015 - 12 Wx 62/14
    Maßgebend ist insoweit der Wille des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung (z. B. BGH NJW 1993, 256; OLG Hamm Rpfleger 2008, 77; OLG Schleswig FGPrax 2006, 248, 249).

    Legt man zugrunde, dass es dem Willen des Erblassers entsprach, dass der Erbteil nicht der Linie seiner Schwiegerkinder zugute kommen sollte, würde dies eine Vorerben- und Nacherbenanordnung nahe legen, da nur in diesem Fall der Erbteil rechtlichen Bindungen unterstehen würde und der Erblasser dadurch eine weitergehende Absicherung zu Gunsten seiner Enkelkinder für den Fall des Versterbens seiner Kinder nach seinem eigenen Tod erreichen könnte (z. B. OLG Hamm Rpfleger 2008, 77).

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 28/04

    Darlegungs- und Beweislast für eine Beschädigung der Mietwohnung durch den

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2015 - 12 Wx 62/14
    Soweit das Grundbuchamt die Erbfolge nach dem Erblasser Dr. J. Sch. bzw. dessen Beschränkungen aber hier anders beurteilt als die antragstellende Beteiligte zu 1), musste es einen Erbschein verlangen, und zwar gerade auch was die Erbfolge nach dem Erblasser Dr. J. Sch. selbst anbelangt wie auch die nach seiner nachverstorbenen Tochter (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 381 Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 788), zumal es zur Klärung des wahren Erblasserwillens ggf. noch weiterer tatsächlicher Ermittlungen bedarf, die aber das Grundbuchamt nicht anstellen kann.
  • OLG Frankfurt, 30.11.2004 - 20 W 223/04

    Grundbucheintragung des Vertragserben: Erforderliche Vorlage eines Erbscheins bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2015 - 12 Wx 62/14
    Voraussetzung ist insoweit, dass nach erschöpfender rechtlicher Würdigung konkrete Zweifel verbleiben, die nur durch weitere Ermittlungen geklärt werden können; denn zu solchen Tatsachenermittlungen ist das Grundbuchamt nicht befugt (z. B. OLG Schleswig FGPrax 2006, 248; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 380, 381; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. Rdn. 787, 788).
  • OLG Hamm, 21.09.2000 - 15 W 272/00

    Erforderlichkeit der Vorlage eines Erbscheins trotz Vorliegens eines öffentlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2015 - 12 Wx 62/14
    Ist eine abschließende individuelle Auslegung des Testamentes nicht ohne eine weitere Sachaufklärung zu den Vorstellungen des Erblassers im Zeitpunkt der Testamenterrichtung möglich, ist diese Nachforschung aber dem Nachlassgericht zu überlassen (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2001, 71, 73; BayObLGZ 86, 317).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2015 - 12 Wx 62/14
    Maßgebend ist insoweit der Wille des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung (z. B. BGH NJW 1993, 256; OLG Hamm Rpfleger 2008, 77; OLG Schleswig FGPrax 2006, 248, 249).
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