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   OLG Naumburg, 13.03.2017 - 1 U 128/16   

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https://dejure.org/2017,33048
OLG Naumburg, 13.03.2017 - 1 U 128/16 (https://dejure.org/2017,33048)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.03.2017 - 1 U 128/16 (https://dejure.org/2017,33048)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. März 2017 - 1 U 128/16 (https://dejure.org/2017,33048)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Bauhandwerkersicherung: Sicherungsfähiger Vergütungsanspruch bei Pauschalpreisvertrag; Berücksichtigung streitiger Mängel der Werkleistung; Sicherheitsleistung auch in Höhe eines Gewährleistungseinbehalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherung des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers bei einem Pauschalpreisvertrag; Berücksichtigung von Mängeln im Rechtsstreit über die Sicherheitsleistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherung des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers bei einem Pauschalpreisvertrag; Berücksichtigung von Mängeln im Rechtsstreit über die Sicherheitsleistung

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1 ; BGB § 648a Abs. 1
    Sicherung des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers bei einem Pauschalpreisvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe einer § 648a BGB-Sicherheit beim Pauschalpreisvertrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang einer Sicherheitsleistung zur Absicherung einer Werklohnforderung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Höhe einer § 648a-BGB-Sicherheit beim Pauschalpreisvertrag? (IBR 2017, 679)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2018, 685
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 08.10.2015 - 21 U 71/15

    Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Bauhandwerkersicherheit

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2017 - 1 U 128/16
    Unter Hinweis auf Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 28. Januar 2011 zu 19 U 155/10 und Urteil vom 8. Oktober 2015 zu 21 U 71/15) vertritt das Landgericht die Auffassung, dass § 648a Abs. 7 BGB entnommen werden könne, dass das Sicherheitsverlangen des Auftragnehmers nicht von der Gewährung eigener Sicherheiten abhänge.

    Vielmehr hat das Oberlandesgericht Hamm in seiner in der angefochtenen Entscheidung zitierten Rechtsprechung (Urteil vom 8. Oktober 2015 zu 21 U 71/15, zitiert nach juris, RN 66) mit überzeugender Begründung ausgeführt, warum auch der Gewährleistungseinbehalt zum sicherungsfähigen Teil der Werklohnforderung des Unternehmers gehört.

  • BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2017 - 1 U 128/16
    Dies gilt auch dann, wenn der Besteller das Vertragsverhältnis gekündigt hat (BGH, Urteil vom 6. März 2014, VII ZR 349/12, zitiert nach juris, RN 12).
  • OLG Hamm, 28.01.2011 - 19 U 155/10

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Stellung von Sicherheiten bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2017 - 1 U 128/16
    Unter Hinweis auf Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 28. Januar 2011 zu 19 U 155/10 und Urteil vom 8. Oktober 2015 zu 21 U 71/15) vertritt das Landgericht die Auffassung, dass § 648a Abs. 7 BGB entnommen werden könne, dass das Sicherheitsverlangen des Auftragnehmers nicht von der Gewährung eigener Sicherheiten abhänge.
  • LG Freiburg, 05.09.2005 - 5 O 72/05

    Zur Bauhandwerkersicherung bei Gewährleistungseinbehalt

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2017 - 1 U 128/16
    Das Landgericht Freiburg hat im Urteil vom 5. September 2005 zu 5 O 72/05, im Leitsatz veröffentlicht bei juris, mit Entscheidungsgründen in NZBau 2006, 48, diese Auffassung vertreten.
  • OLG Hamm, 16.06.1992 - 21 U 18/92

    Voraussetzungen für die Kürzung eines Pauschalhonorars

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2017 - 1 U 128/16
    Dies wird regelmäßig erst bei einer Abweichung im Leistungsumfang von mehr als 20% der Fall sein (OLG Hamm, Urteil vom 16. Juni 1992, 21 U 18/92, zitiert nach juris, RN 16).
  • OLG München, 21.12.2021 - 9 U 5469/21

    Bauhandwerkersicherheit auch für Nachträge!

    c) Der Anspruch aus § 650f BGB gilt auch für streitige Forderungen, insbesondere auch für streitige Zusatzaufträge/Nachträge, wenn dieser Anspruch vom Unternehmer schlüssig dargelegt wird (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 17. Auflage 2020, Kapitel 1, Rz. 285, S. 171; BGH, BauR 2014, 992, 996 = NZBau 2014, 343; OLG Naumburg, BauR 2018, 685; OLG München, IBR 2017, 250).
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