Rechtsprechung
OLG Naumburg, 13.09.2006 - 6 U 61/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einschränkung des Notwehrrechts gegenüber einem schuldlos oder im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit handelnden Angreifer; Notwehrhandlung zur Verteidigung des Hausrechts des Gastwirts; Rechtspflicht der Gastwirte zur Entfernung und Betreuung betrunkener ...
- Judicialis
BGB § 227 Abs. 1
- rabüro.de
Zum Notwehrrecht des Gastwirtes zur gewaltsamen Entfernung eines betrunkenen Gastes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 227 Abs. 1
Notwehrrecht des Gastwirtes zur gewaltsamen Entfernung eines betrunkenen Gastes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Hausrecht des Wirtes gegenüber einem pöbelnden "Gast"
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 02.03.2006 - 11 O 2169/05
- OLG Naumburg, 13.09.2006 - 6 U 61/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 11.02.1966 - 10 U 2121/65
Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2006 - 6 U 61/06
Eine Rechtspflicht der Gastwirte, zur Entfernung und Betreuung betrunkener Gäste die Polizei oder das Rote Kreuz herbeizurufen, besteht grundsätzlich nicht (Anschluss an OLG München, NJW 1966, 1165, 1166).Eine Rechtspflicht der Gastwirte, zur Entfernung betrunkener Gäste die Polizei oder das rote Kreuz herbeizurufen, besteht grundsätzlich nicht (OLG München NJW 1966, 1165 (1166)).
- BGH, 27.06.1978 - VI ZR 180/77
Haftung des Gastwirts für die Gesundheitsverletzung eines Gastes im Verlauf einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2006 - 6 U 61/06
Er war vielmehr gegenüber seinen Gästen dafür verantwortlich, es nicht mehr zu Angriffssituationen kommen zu lassen (vgl. BGH NJW 1978, 2028 (2029)).