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OLG Naumburg, 13.11.2009 - 10 U 20/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
§ 12 MaBV verbietet dem Bauträger den Abschluss einer Abschlagszahlungsvereinbarung bei Abweichung zu Lasten des Erwerbers von der Regelung des § 3 Abs. 2 MaBV; Anforderungen an die Vereinbarung über ein Verbot von Abschlagszahlungen in einem Bauträgervertrag; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Vereinbarung von Abschlagszahlungen in einem Bauträgervertrag; Ansprüche des Bauherrn bei Unwirksamkeit des Zahlungsbilanz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rückforderung unwirksamer Abschlagszahlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 17.04.2009 - 4 O 1458/08
- OLG Naumburg, 13.11.2009 - 10 U 20/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1323
- BauR 2010, 1277
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 07.11.2013 - VII ZR 167/11
Sicherung des Erwerbers im Bauträgervertrag: Wirksamkeit einer durch eine …
Mängel der Bauleistung führen ausschließlich zu zivilrechtlichen Vertragserfüllungsansprüchen und Zurückbehaltungsrechten (…Marcks, aaO, § 3 Rn. 43;… Basty, aaO, Rn. 553;… Hertel in Münchener Vertragshandbuch Bd. 5, Bürgerliches Recht 1, 7. Aufl., S. 456;… Pause, aaO, Rn. 305;… Reithmann/Meichssner/von Heymann, aaO, B 121; OLG Naumburg, NJW-RR 2010, 1323, juris Rn. 104). - OLG Zweibrücken, 04.04.2014 - 8 U 53/12
Bauträgervertrag über eine Wohneinheit im sanierten Altbau: Rücktrittsrecht des …
Folge hiervon ist die Unwirksamkeit der nach Ansicht der Beklagten eine "Vorleistungspflicht" der Kläger begründenden Vertragsbestimmungen (§ 134 BGB; vgl. etwa BGH DNotZ 2001, 201, oder auch OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. November 2009, Az.; 10 U 20/09, Leitsatz Nr. 1., zitiert nach "juris";. - OLG München, 28.01.2019 - 27 U 3385/18
Begehren einer Rückzahlung aufgrund unangemessener Benachteiligung der Kläger
Soweit hingegen der Schutz des Erwerbers die Rückzahlung der vor Fälligkeit geleisteten Zahlungen nicht gebietet, verbleibt es bei dem gesetzlichen Ausschluss des Kondiktionsanspruchs nach § 813 Abs. 2 BGB (vgl. BGH NJW 2007, 1947; OLG Naumburg NJW-RR 2010, 1323, 1327).