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   OLG Naumburg, 14.01.2010 - 3 WF 262/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18660
OLG Naumburg, 14.01.2010 - 3 WF 262/09 (https://dejure.org/2010,18660)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.01.2010 - 3 WF 262/09 (https://dejure.org/2010,18660)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 3 WF 262/09 (https://dejure.org/2010,18660)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 238 Abs 1 S 2 FamFG, § 238 Abs 1 S 4 FamFG, § 238 Abs 4 FamFG
    Kindesunterhalt: Überschreiten der Wesentlichkeitsschwelle für einen Abänderungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Wesentlichkeit i.S.v. § 238 Abs. 1 S. 2, 4 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 238 Abs. 1 S. 2; FamFG § 238 Abs. 1 S. 4
    Begriff der Wesentlichkeit i.S. von § 238 Abs. 1 S. 2, 4 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 754
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 30.04.2004 - 11 WF 76/04

    Schlüssige Darlegung der Änderung der Verhältnisse im Rahmen einer den

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.01.2010 - 3 WF 262/09
    Hierzu wird bereits unabhängig von der erneuten Änderung des Mindestunterhalts zum 01.01.2010 lediglich ergänzend angemerkt, dass wenn eine Änderung der Bedarfssätze - hier vom Regelbetrag zum Mindestunterhalt der ersten Altersstufe - aufgerundet zunächst bis zum 31.12.2009 eine Erhöhung von lediglich 7% ausmacht, die Wesentlichkeitsschwelle des § 238 Abs. 1 Satz 2, 4 FamFG für die Erhebung eines Antrags auf Abänderung des geschuldeten Kindesunterhalts überschritten ist, da das die Abänderung begehrende Kind vom gesteigert erwerbspflichtigen Antragsgegner nicht mehr als das unterhaltsrechtliche Existenzminimum verlangt (vgl. u.a. OLGR Hamm 2004, 272 zur Vorschrift des § 323 ZPO).
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