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   OLG Naumburg, 14.08.2017 - 1 W 10/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,63083
OLG Naumburg, 14.08.2017 - 1 W 10/17 (https://dejure.org/2017,63083)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.08.2017 - 1 W 10/17 (https://dejure.org/2017,63083)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. August 2017 - 1 W 10/17 (https://dejure.org/2017,63083)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 19a ZPO
    Negative Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter zur Forderungsabwehr nach Insolvenzanfechtung: Verweisung der am allgemeinen Gerichtsstand erhobenen Klage an das für die Leistungsklage des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr örtlich zuständige Gericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung der Verweisung einer Klage des Insolvenzverwalters an das für die Leistungsklage auf Rückgewähr örtlich zuständige Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 19a ; ZPO § 281 Abs. 4
    Bindungswirkung der Verweisung einer Klage des Insolvenzverwalters an das für die Leistungsklage auf Rückgewähr örtlich zuständige Gericht

  • rechtsportal.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Gerichtsstand für massebezogene Passivprozesse gegenüber dem Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1609
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 20.05.1998 - 28 AR 34/98
    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2017 - 1 W 10/17
    Liegt ein solcher grundsätzlicher Verstoß vor, kommt es allerdings nicht darauf an, ob das Gericht sich bewusst über Tatsachen oder Rechtsnorm hinweggesetzt hat (KG, Beschluss vom 20. Mai 1998 zu 28 AR 34/98, ebenfalls zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 09.06.2009 - 9 W 36/09

    Gerichtsstand für Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2017 - 1 W 10/17
    Entgegen dieser Regelung nimmt jedoch die ganz herrschende Meinung die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde in Fällen fehlender Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen an (OLG Köln, Beschluss vom 9. Juni 2009, 9 W 36/09, zitiert nach juris, RN 3 m.w.N., auch zur gegenteiligen Auffassung).
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