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   OLG Naumburg, 14.08.2017 - 12 Wx 9/17   

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https://dejure.org/2017,69080
OLG Naumburg, 14.08.2017 - 12 Wx 9/17 (https://dejure.org/2017,69080)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.08.2017 - 12 Wx 9/17 (https://dejure.org/2017,69080)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. August 2017 - 12 Wx 9/17 (https://dejure.org/2017,69080)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Dreißigjähriger Eigenbesitz im Fall von Straßen, Wegen und Wassergräben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 443 ; FamFG § 444 ; BGB § 927
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Antragsberechtigung im Aufgebotsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Rostock, 20.04.2004 - 7 W 10/04

    Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für den Eigentümer eines im

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2017 - 12 Wx 9/17
    Die einmal vorgenommene Bestellung ist auch bindend, ihre Voraussetzungen werden von den Gerichten nicht geprüft, soweit der Verwaltungsakt - wofür es hier keinerlei Anhaltspunkte gibt - nicht nichtig ist (z. B. OLG Rostock, VIZ 2004, 537; Staudinger/Rauscher, Rdn. 59 f. zu Art. 233 § 2 EGBGB; Palandt/Bassenge, Archiv Teil II, Rdn. 6 zu Art. 233 § 2 EGBGB).
  • BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Herausgabe einer durch den Schuldner

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2017 - 12 Wx 9/17
    Die Besitzergreifung vollzieht sich jedoch nicht kraft Gesetzes, sondern setzt die Erlangung der tatsächlichen Gewalt voraus (z. B. BGH, NJW 2008, 2580 für Insolvenzverwalter).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2017 - 12 Wx 9/17
    Sein Ausdruck im Rechtsverkehr ist der Anspruch, die Sache selbständig und andere Personen ausschließend zu besitzen (z. B. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012, V ZB 38/12, zitiert nach Juris; BGH, NJW 1996, 1890), wofür selbst die - hier nicht einmal behauptete - Position als Träger der Straßenbaulast allerdings für sich genommen nicht ausreicht (z. B. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2013, Gesch. Nr.: 12 Wx 36/13, veröffentlicht in Juris).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 38/12

    Ausschluss von Eigentümern eines Markwaldes: Antragsbefugnis einer Stadt für ein

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2017 - 12 Wx 9/17
    Sein Ausdruck im Rechtsverkehr ist der Anspruch, die Sache selbständig und andere Personen ausschließend zu besitzen (z. B. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012, V ZB 38/12, zitiert nach Juris; BGH, NJW 1996, 1890), wofür selbst die - hier nicht einmal behauptete - Position als Träger der Straßenbaulast allerdings für sich genommen nicht ausreicht (z. B. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2013, Gesch. Nr.: 12 Wx 36/13, veröffentlicht in Juris).
  • OLG Naumburg, 31.07.2013 - 12 Wx 36/13

    Aufgebotsverfahren zum Ausschluss von Eigentümern einer Verkehrsfläche:

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2017 - 12 Wx 9/17
    Sein Ausdruck im Rechtsverkehr ist der Anspruch, die Sache selbständig und andere Personen ausschließend zu besitzen (z. B. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012, V ZB 38/12, zitiert nach Juris; BGH, NJW 1996, 1890), wofür selbst die - hier nicht einmal behauptete - Position als Träger der Straßenbaulast allerdings für sich genommen nicht ausreicht (z. B. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2013, Gesch. Nr.: 12 Wx 36/13, veröffentlicht in Juris).
  • OLG Naumburg, 16.03.2015 - 12 Wx 74/14

    Anforderungen an den Nachweis des 30-jährigen Eigenbesitzes an einem Grundstück

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2017 - 12 Wx 9/17
    Es ist vielmehr substantiierter Vortrag dahin erforderlich, wie der Eigenbesitz an dem Grundstück in den letzten 30 Jahren konkret ausgeübt worden ist (z. B. Senatsbeschluss vom 16. März 2015, Gesch. Nr.: 12 Wx 74/14, veröffentlicht in Juris).
  • BGH, 05.10.2016 - IV ZB 37/15

    Aufgebot der Nachlassgläubiger: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2017 - 12 Wx 9/17
    Insofern kann dahinstehen, ob die Wiedereinsetzung im Falle der Versäumung der Anmeldefrist nach § 438 FamFG überhaupt in Betracht kommt (kritisch BGH, NJW 2016, 3664) oder ob schon formale Defizite hinsichtlich Form, Frist und Begründung des Antrags des Beteiligten zu 2) der Gewährung der Wiedereinsetzung entgegen gestanden hätten.
  • OLG Naumburg, 26.02.2016 - 12 Wx 30/15

    Aufgebot des Grundstückseigentümers: Verschollenheit einer juristischen Person

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2017 - 12 Wx 9/17
    Es genügt, dass der Besitzer die tatsächliche Sachherrschaft so ausüben will wie ein Eigentümer für sich selbst unter Ausschluss anderer Personen, selbst wenn er weiß, dass er dazu nicht berechtigt ist (z. B. Senatsbeschluss vom 26. Februar 2016, Gesch. Nr.: 12 Wx 30/15, veröffentlicht in Juris; Münchener Kommentar/Jost, Rdn 3 zu § 872 BGB).
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