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   OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16   

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OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16 (https://dejure.org/2016,38815)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.10.2016 - 7 Verg 3/16 (https://dejure.org/2016,38815)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - 7 Verg 3/16 (https://dejure.org/2016,38815)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 14 Abs 5 S 2 Nr 3 ApoG, § 97 Abs 1 GWB vom 26.06.2013, § 18 VOLA2 2009, § 19 Abs 5 VOLA2 2009, § 20 VOLA2 2009
    Vergabeverfahren für einen Krankenhausversorgungsvertrag: Anforderungen an die Einhaltung des Transparenzgebots bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kalkulationsvorgaben müssen klar sein

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 113 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Krankenhausversorgungsvertrag | Bestimmtheit der Ausschreibung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kalkulationsvorgaben müssen eindeutig sein! (VPR 2017, 30)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 30.08.2012 - 3 C 24.11

    Apotheke; Krankenhausapotheke; Arzneimittelversorgung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16
    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2012, Geschäfts-Nr. 3 C 24/11, (NVwZ 2013, 231-234) sei angesichts der im Übrigen gegebenen technischen Leistungsfähigkeit von einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung auszugehen.

    Er halte die Vorgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2012 - Geschäftsnummer 3 C 24/11, NVwZ 2013, 231 - 234, - ein.

    Hintergrund sei, dass die dem Antragsteller wie jedem potentiellen Bieter bekannten Voraussetzungen des § 14 Abs. 5 S. 1 ApoG für die erforderliche Genehmigung des Krankenhausversorgungsvertrages durch die Apothekerkammer notwendige Beschaffungsdauer, deren zeitliche Grenze sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2012, Geschäfts-Nr. 3 C 24/11, (NVwZ 2013, 231-234) ergebe, vorliegen müssten.

    Eine solche Kenntnis ließe sich auch nicht der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2012, Geschäftsnummer 3 C 24/11 NVwZ 2013, 231, entnehmen, weil dort zwar der geforderte Orientierungswert ebenfalls bei einer Stunde lag, dieser jedoch dort um das Doppelte überschritten war und die Entfernung zudem 216 km betrug.

  • OLG Schleswig, 15.04.2011 - 1 Verg 10/10

    Zulässigkeit von Nebenangeboten

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16
    Kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht, den Rechtsverstoß zu beseitigen, muss die Vergabekammer diejenigen auswählen, welche die Interessen der Beteiligten möglichst wenig beeinträchtigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. November 2000, Verg 15/00, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf ZfBR 2003, 721; OLG Schleswig VergabeR 2011, 586; Thiele in Kulartz/Kus/Portz, a.a.O., § 114 GWB, Rn. 5).

    Im Rahmen ihres Entscheidungsermessens kann sie die Verpflichtung der Vergabestelle zur Aufhebung des Vergabeverfahrens unabhängig von den Anträgen nach § 114 Abs. 1 S. 2 GWB a.F. aussprechen, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen, um einen festgestellten Vergabefehler zu beseitigen und auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einzuwirken (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. November 2000, Verg 15/00 zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf ZfBR 2003, 721 ff; OLG Schleswig VergabeR 2011, 586).

    Ein solches Vorgehen kommt als ultima ratio nur in Betracht, wenn die EU-Bekanntmachung oder die Verdingungsunterlagen mit solch schwerwiegenden Fehlern behaftet sind, so dass diese nicht mehr im laufenden Verfahren durch Maßnahmen der Vergabekammer geheilt werden können, und die zugrundeliegende Leistungsbeschreibung nicht mehr geeignet wäre, einem fairen, transparenten und die Bieter gleich behandelnden Wettbewerb nach § 97 Abs. 1, Abs. 2 GWB als Grundlage zu dienen (OLG Schleswig VergabeR 2011, 586; OLG Schleswig VergabeR 2016, 97; OLG Celle, Beschluss vom 17. November 2011, 13 Verg 6/11; OLG Celle, Beschluss vom 8. November 2011, 13 Verg 9/09; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Februar 2004, 1 Verg 17/03, zitiert nach Juris; Thiele in Kulartz/Kus/Portz, a.a.O., § 114 GWB, Rn. 7; Gause in Willenbruch/Wiedekind, Vergaberecht, 3. Aufl., § 114 GWB, Rn. 5; Summa in Heiermann/Zeiss, JurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl., Bearbeitung 2013, § 114 GWB, Rn. 39).

  • VK Sachsen-Anhalt, 03.05.2016 - 2 VK LSA 40/15

    Wortlaut in der Bekanntmachung widersprüchlich; Intransparenz der

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16
    den Beschluss der 2. Vergabekammer bei dem Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 3. Mai 2016, Az. 2 VK LSA 40/15 aufzuheben,.

    unter Aufhebung des Beschlusses der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 3. Mai 2016 (Az: 2 VK LSA 40/15) den Nachprüfungsantrag des Antragstellers zu verwerfen,.

    hilfsweise, unter Abänderung des Beschlusses der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 3. Mai 2016 (Az: 2 VK LSA 40/15) festzustellen, dass der Beigeladene im Falle weiteren Beschaffungsbedarfs an der Teilnahme an einem folgenden Vergabeverfahren zuzulassen ist,.

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 64/02

    Maßnahmen der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16
    Kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht, den Rechtsverstoß zu beseitigen, muss die Vergabekammer diejenigen auswählen, welche die Interessen der Beteiligten möglichst wenig beeinträchtigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. November 2000, Verg 15/00, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf ZfBR 2003, 721; OLG Schleswig VergabeR 2011, 586; Thiele in Kulartz/Kus/Portz, a.a.O., § 114 GWB, Rn. 5).

    Im Rahmen ihres Entscheidungsermessens kann sie die Verpflichtung der Vergabestelle zur Aufhebung des Vergabeverfahrens unabhängig von den Anträgen nach § 114 Abs. 1 S. 2 GWB a.F. aussprechen, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen, um einen festgestellten Vergabefehler zu beseitigen und auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einzuwirken (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. November 2000, Verg 15/00 zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf ZfBR 2003, 721 ff; OLG Schleswig VergabeR 2011, 586).

  • VK Südbayern, 03.05.2016 - Z3-3-3194-1-61-12/15

    Genehmigung eines Versorgungsvertrags einer Apotheke

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16
    Ein Ausschluss des Antragstellers nach § 19 Abs. 5 EG VOL/A kommt - jedenfalls aus diesem Grund - folglich mit dem gegebenen Wortlaut nicht in Betracht (hierzu auch: Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 03. Mai 2016 - Z3-3-3194-1-61-12/15 -, Juris, Rn. 193).

    Sie hat entgegen § 4 Abs. 1 EG VOL/A die Bedingungen, zu denen die Preisbildung nebst Berechnungsgrundlage gehört, unter Berücksichtigung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nicht hinreichend genau festgesetzt (ebenso: Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 03. Mai 2016 - Z3-3-3194-1-61-12/15 -, Juris, Rn. 200).

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - Verg 15/00

    Vergabefehler festgestellt: Aufhebung ist "ultima ratio"!

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16
    Kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht, den Rechtsverstoß zu beseitigen, muss die Vergabekammer diejenigen auswählen, welche die Interessen der Beteiligten möglichst wenig beeinträchtigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. November 2000, Verg 15/00, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf ZfBR 2003, 721; OLG Schleswig VergabeR 2011, 586; Thiele in Kulartz/Kus/Portz, a.a.O., § 114 GWB, Rn. 5).

    Im Rahmen ihres Entscheidungsermessens kann sie die Verpflichtung der Vergabestelle zur Aufhebung des Vergabeverfahrens unabhängig von den Anträgen nach § 114 Abs. 1 S. 2 GWB a.F. aussprechen, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen, um einen festgestellten Vergabefehler zu beseitigen und auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einzuwirken (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. November 2000, Verg 15/00 zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf ZfBR 2003, 721 ff; OLG Schleswig VergabeR 2011, 586).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 48/04

    Eignung einer Bietergemeinschaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16
    Wichtige Aufschlüsse darüber können namentlich das Verhalten des Unternehmens bei der Erfüllung früherer Verträge, aber auch Vorkommnisse im laufenden oder in einem früheren Vergabeverfahren geben (Stolz in Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 3. Aufl., § 16 VOL/A, Rn. 106; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Februar 2009, VII-Verg 65/08, Rn. 24; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004; VII-Verg 48/04, zitiert nach Juris; Weyand, Vergaberecht, a.a.O., § 97 Rn. 774).

    So reichen bereits Manipulationsversuche eines Bieters in einem Aufklärungsgespräch aus, um seine Unzuverlässigkeit zu bejahen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, VII-Verg 48/04, Juris; Weyand, Vergaberecht, a.a.O., § 97, Rn. 774 und 792).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16
    Darüber hinaus ist gemäß § 107 Abs. 2 S. 2 GWB erforderlich, dass mit dem Nachprüfungsantrag auch dargelegt wird, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; nicht erforderlich ist, dass bereits festgestellt werden kann, dass der behauptete Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften tatsächlich vorliegt und den behaupteten Schaden ausgelöst hat oder auszulösen droht, der Nachprüfungsantrag also in der Sache begründet ist (Stockmann in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., § 116 GWB, Rn. 24; BGH VergabeR 2004, 473).

    Wegen des verfassungsrechtlichen Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, dürfen an die in § 107 Abs. 2 GWB genannten Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; die Darlegungslast darf insoweit nicht überspannt werden (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03; BGH Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04; beide zitiert nach Juris).

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 99/07

    DeguSmiles & more

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16
    Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 HWG ist die - grundsätzlich unzulässige - Gewährung oder Annahme von Zuwendungen und Werbegaben von geringem Wert oder geringwertigen Kleinigkeiten erlaubt (BGH, Urteil vom 26. März 2009, I ZR 99/07, Juris, Rn. 16).
  • OLG Naumburg, 26.02.2004 - 1 Verg 17/03

    Rechtsfolgen unterschiedlicher Veröffentlichung der Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16
    Ein solches Vorgehen kommt als ultima ratio nur in Betracht, wenn die EU-Bekanntmachung oder die Verdingungsunterlagen mit solch schwerwiegenden Fehlern behaftet sind, so dass diese nicht mehr im laufenden Verfahren durch Maßnahmen der Vergabekammer geheilt werden können, und die zugrundeliegende Leistungsbeschreibung nicht mehr geeignet wäre, einem fairen, transparenten und die Bieter gleich behandelnden Wettbewerb nach § 97 Abs. 1, Abs. 2 GWB als Grundlage zu dienen (OLG Schleswig VergabeR 2011, 586; OLG Schleswig VergabeR 2016, 97; OLG Celle, Beschluss vom 17. November 2011, 13 Verg 6/11; OLG Celle, Beschluss vom 8. November 2011, 13 Verg 9/09; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Februar 2004, 1 Verg 17/03, zitiert nach Juris; Thiele in Kulartz/Kus/Portz, a.a.O., § 114 GWB, Rn. 7; Gause in Willenbruch/Wiedekind, Vergaberecht, 3. Aufl., § 114 GWB, Rn. 5; Summa in Heiermann/Zeiss, JurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl., Bearbeitung 2013, § 114 GWB, Rn. 39).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

  • OLG Karlsruhe, 29.04.2016 - 15 Verg 1/16

    BW-Modell - Vergabeverfahren für Verkehrsdienstleistungen im

  • OLG Naumburg, 14.03.2013 - 2 Verg 8/12

    Rettungdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzungen der Vergabe

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13

    Überprüfung der Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 Abs. 6 VOL/A -EG im

  • OLG Celle, 17.11.2011 - 13 Verg 6/11

    Anforderungen an das Vorliegen eines Beurteilungsspielraums für einen

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 15 Verg 4/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegungsbedürftigkeit einer die Beförderung von

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2012 - Verg 4/12

    Anforderungen an die Länge der berufspraktischen Erfahrung von Mitarbeitern im

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2012 - Verg 17/12

    Anforderungen an Nachweise nicht konkretisiert: Ausschluss unzulässig!

  • VK Baden-Württemberg, 11.02.2015 - 1 VK 66/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ausschluss eines Angebots bei Unklarheiten in der

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

  • OLG Saarbrücken, 27.06.2016 - 1 Verg 2/16

    Zulässigkeit der Beteiligung von Bietergemeinschaften an einer öffentlichen

  • OLG München, 02.11.2012 - Verg 26/12

    Vergabeverfahren: Wertung und Dokumentation der Präsentation einer

  • OLG Celle, 05.07.2007 - 13 Verg 8/07

    Ausschluss nicht unterschriebener Angebote bei fehlender Unterzeichnung einer

  • OLG München, 30.04.2014 - Verg 2/14

    Vergabe öffentlicher Abfallentsorgungsleistungen: Anforderungen an die

  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 11 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes; positive

  • OLG Frankfurt, 16.06.2015 - 11 Verg 3/15

    Vergabe eines Rahmenvertrags über das Abschleppen widerrechtlich geparkter

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2009 - Verg 65/08

    Antragsbefugnis des früheren Auftragnehmers nach Kündigung des Auftrages

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - Verg 42/12

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

  • OLG Schleswig, 30.04.2015 - 1 Verg 7/14

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung der Abfuhr von

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

  • OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16

    Vergabeverfahren: Notwendiger Hinweis zur Wahrung von Transparenz und

  • OLG Naumburg, 16.01.2003 - 1 Verg 10/02

    Wirksamkeit eines nach Einlegung der sofortigen Beschwerde erteilten Zuschlags;

  • VK Sachsen-Anhalt, 27.03.2019 - 2 VK LSA 23/18

    Dosierhöhe offen: Leistungsbeschreibung nicht eindeutig!

    Daraufhin hatte das OLG Naumburg den Beschluss der Vergabekammer teilweise abgeändert und sich darauf beschränkt, anzuordnen, das streitgegenständliche Verfahren aufzuheben (vgl. OLG Naumburg vom 14.10.2016, Az. 7 Verg 3/16).

    Das OLG Naumburg habe bestätigt, dass das Verhalten des Beigeladenen in grober Weise gegen den Wettbewerbsgrundsatz gem. § 97 Abs. 7 GWB i.V.m. § 2 Abs. 1 EG VOL/A verstoßen habe und damit seine Eignung in Frage gestellt sei (vgl. OLG Naumburg vom 14.10.2016, Az. 7 Verg 3/16).

    Zur Begründung wird auf den oben erwähnten Beschluss des OLG Naumburg vom 14.10.2016, Az. 7 Verg 3/16 verwiesen.

  • VK Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 2 VK LSA 23/18

    Nachprüfung der Vergabe von Apothekenleistungen: Preis als einziges

    Daraufhin hatte das OLG Naumburg den Beschluss der Vergabekammer teilweise abgeändert und sich darauf beschränkt, anzuordnen, das streitgegenständliche Verfahren aufzuheben (vgl. OLG Naumburg vom 14.10.2016, Az. 7 Verg 3/16).

    Das OLG Naumburg habe bestätigt, dass das Verhalten des Beigeladenen in grober Weise gegen den Wettbewerbsgrundsatz gem. § 97 Abs. 7 GWB i.V.m. § 2 Abs. 1 EG VOL/A verstoßen habe und damit seine Eignung in Frage gestellt sei (vgl. OLG Naumburg vom 14.10.2016, Az. 7 Verg 3/16).

    Zur Begründung wird auf den oben erwähnten Beschluss des OLG Naumburg vom 14.10.2016, Az. 7 Verg 3/16 verwiesen.

  • VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen eines Verstoßes gegen

    Bringt der Auftraggeber im Leistungsverzeichnis unmissverständlich zum Ausdruck, dass bestimmte Kosten in einer konkret benannten Einzelposition einzustellen sind (sog. Kalkulationsvorgaben), sind Bieter an diese Vorgaben gebunden (OLG Koblenz, Beschluss vom 02.01.2006, 1 Verg 6/05; Wagner, a.a.O., Rn. 100; Dicks, in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, § 56 Rn. 56; Dittmann, in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, § 57 Rn. 56), soweit die Kalkulationsvorgaben die Bieter nicht unzumutbar belasten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.2017, VII-Verg 9/17; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.10.2016, 7 Verg 3/16; VK Bund, Beschluss vom 26.06.2018, VK 2 - 46/18).
  • VK Sachsen-Anhalt, 16.03.2017 - 1 VK LSA 23/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berechtigtes Interesse bei einem

    Er ist lediglich dann von Bedeutung, wenn er sich tatsächlich im Vergabeverfahren zu Lasten des Antragstellers auswirkt bzw. eine solche nachteilige Auswirkung nicht auszuschließen ist (Beschluss OLG Naumburg vom 14.10.2016, 7 Verg 3/16).
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