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   OLG Naumburg, 14.11.2018 - 5 U 71/18   

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OLG Naumburg, 14.11.2018 - 5 U 71/18 (https://dejure.org/2018,52002)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.11.2018 - 5 U 71/18 (https://dejure.org/2018,52002)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. November 2018 - 5 U 71/18 (https://dejure.org/2018,52002)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 Abs. 1
    Entgeltpflicht für die Barauszahlung am Geldautomaten an eigene Kunden mittels Kreditkarte

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit einer Banken-Klausel über ein Entgelt für die Barauszahlung am Geldautomaten an eigene Kunden mittels Kreditkarte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Banken-Klausel über ein Entgelt für die Barauszahlung am Geldautomaten an eigene Kunden mittels Kreditkarte

  • fc-heidelberg.de (Kurzinformation)

    Abhebegebühren bei Kreditkarten zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 2152
  • WM 2019, 634
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.2017 - XI ZR 152/17

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines strukturierten Darlehens

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2018 - 5 U 71/18
    Ein Rechtsgeschäft ist sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB und damit nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ist (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017, XI ZR 152/17, Rn. 24, juris).

    Die Grundsätze für die Prüfung der objektiven Voraussetzungen des wucherähnlichen Kreditgeschäfts, nach denen ein auffälliges Missverhältnis im Allgemeinen zu bejahen ist, wenn der effektive Vertragszins den marktüblichen Effektivzins relativ um etwa 100 v. H. oder absolut um 12 Prozentpunkte überschreitet, wobei in Einzelfällen die Voraussetzungen des § 138 Abs. 1 BGB auf Grund einer Gesamtwürdigung aller weiteren Geschäftsumstände auch zu bejahen sein können, wenn die relative Zinsdifferenz nur zwischen 90 und 100 v. H. beträgt (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017, XI ZR 152/17, Rn. 25, juris), sind auf den vorliegenden Fall nicht anzuwenden, weil die Beklagte ihren Kunden im Falle der Abhebung mit einer Kreditkarte ein zinsloses Darlehen gewährt.

  • OLG Bremen, 11.01.1996 - 2 U 47/95
    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2018 - 5 U 71/18
    Diese Annahme wäre nur gerechtfertigt, wenn sich feststellen ließe, dass die Gebühren nicht durch zusätzliche Kosten bei der Beklagten oder durch andere Gründe als die der bloßen Kapitalüberlassung gerechtfertigt wären (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 11. Januar 1996, 2 U 47/95, Rn. 5, juris; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 4. Aufl., § 67, Rn. 25).

    Das schützenswerte Interesse der Beklagten hieran folgt aus dem Umstand, dass sie an den von ihren Vertragsfirmen mittels der Kreditkarten erzielten Umsätzen prozentual beteiligt ist und ihr diese Einnahmen entgehen, wenn der Kunde nicht direkt mit der Kreditkarte einkauft, sondern sie zu Barabhebungen benutzt (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 11. Januar 1996, 2 U 47/95, Rn. 6, juris; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 4. Aufl., § 67, Rn. 25).

  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 342/81

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2018 - 5 U 71/18
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Klage nach § 1 UKlaG zwar auch auf die Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot oder zwingendes Recht gestützt werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1983, VIII ZR 342/81, Rn. 23, juris; OLG München, Urteil vom 28. September 2006, 29 U 2769/06, Rn. 33, juris; D. Baetge in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1 UKlaG, Rn. 25; Palandt/Bassenge, BGB, 65. Aufl., § 1 UKlaG, Rdn. 5 m.w.N.).
  • OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06

    Zulässiger Inhalt datenschutzrelevanter Vertragsbedingungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2018 - 5 U 71/18
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Klage nach § 1 UKlaG zwar auch auf die Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot oder zwingendes Recht gestützt werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1983, VIII ZR 342/81, Rn. 23, juris; OLG München, Urteil vom 28. September 2006, 29 U 2769/06, Rn. 33, juris; D. Baetge in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1 UKlaG, Rn. 25; Palandt/Bassenge, BGB, 65. Aufl., § 1 UKlaG, Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2018 - 5 U 71/18
    Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, lässt dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (BGH, Urteil vom 24. Januar 2014, V ZR 249/12, Rn. 5, juris).
  • BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10

    Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2018 - 5 U 71/18
    Solche (Preis-)Nebenabreden werden durch § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der AGB-Kontrolle entzogen (BGH, Urteil vom 7. Juni 2011, XI ZR 388/10, Rn. 19).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2018 - 5 U 71/18
    Bei dem Preisaushang der Beklagten handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen (§ 305 Abs. 1 BGB), weil sie nach dem unbestritten gebliebenen Vortrag des klagenden Verbraucherschutzverbandes darin die Entgelte für alle Bankgeschäfte vorformuliert hat, die sie den Kunden bei entsprechenden Geschäftsvorfällen einseitig stellt (zur Indizwirkung eines Preisaushangs: BGH, Urteil vom 13. Mai 2014, XI ZR 170/13, Rn. 21, juris).
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