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   OLG Naumburg, 15.02.2007 - 2 U 138/06   

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https://dejure.org/2007,3972
OLG Naumburg, 15.02.2007 - 2 U 138/06 (https://dejure.org/2007,3972)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.02.2007 - 2 U 138/06 (https://dejure.org/2007,3972)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 2 U 138/06 (https://dejure.org/2007,3972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung der Einwilligung zur vorzeitigen Ablösung verschiedener Kreditverträge; Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitig ablösbaren Kreditverträgen; Versagung von Kündigung und Ablösung eines Darlehenskontos aufgrund einer ...

  • Judicialis

    BGB § 489 Abs. 3; ; BGB § 490 Abs. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 489 Abs. 3 § 490 Abs. 2
    Anforderungen an vorzeitige Ablösung verschiedener Kreditverträge zur Finanzierung einer Immobilie durch Kreditnehmer gemäß § 490 Abs. 2 BGB - Umschuldung; Anspruch auf Einwilligung durch Bank?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Darlehens durch den Darlehensnehmer

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 490 Abs. 2
    Kündigungsrecht des Darlehensnehmers zum Zwecke der Umschuldung bei ansonsten unvermeidbarer Veräußerung des Beleihungsobjekts

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wegen Umschuldung Kreditverträge vorzeitig gekündigt - Darf ein Kreditinstitut die Einwilligung dazu verweigern?

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1278
  • ZIP 2007, 1900
  • WM 2007, 1923
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Koblenz, 30.07.2003 - 3 O 37/03

    Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.02.2007 - 2 U 138/06
    Haben sich die Einkommensverhältnisse derart erheblich zu Lasten des Kreditnehmers geändert, dass ihm ein Halten der Immobilie bzw. ein Bedienen der Kreditverbindlichkeiten nur nach einer Umschuldung möglich ist, rechtfertigt dies eine Kündigung nach § 490 Abs. 2 BGB (vgl. LG Koblenz, WM 2004, 624, 625).
  • LG München I, 14.10.2003 - 28 O 12189/03

    Kein Kündigungsrecht bei Darlehen mit langfristiger Zinsbindung allein wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.02.2007 - 2 U 138/06
    a) Zwar ist es richtig, dass § 490 Abs. 2 BGB nicht eingreift, wenn es dem Kreditnehmer allein darum geht, einen günstigeren Kredit zu erlangen (vgl. LG München, WM 2004, 626; Münchener Kommentar-Berger, a.a.O., Rn. 29 m.w.N.).
  • LG Bonn, 19.01.2021 - 5 S 88/20
    Dies wird verneint, wenn der Darlehensnehmer durch die Ablösung des Kredits, z.B. im Rahmen einer Umschuldung, lediglich in den Genuss von günstigeren Darlehenskonditionen kommen will (BGH, NJW 2003, 2230, 2231; OLG Köln, BKR 2002, 500, 501; LG München I, WM 2004, 626; LG Koblenz, WM 2004, 624, 625; LG Osnabrück, Urt. v. 13.03.2012 - 14 O 222/11, juris; Staudinger/Mülbert, a.a.O., § 490 Rn. 69, 71; MünchKommBGB/K. P. Berger, a.a.O., § 490 Rn. 26; Palandt/Weidenkaff, BGB, 80. Aufl. 2021 § 490 Rn. 6; Erman/Saenger, BGB, 16. Aufl. 2020, § 490 Rn. 12; BeckOK BGB/Rohe, 56. Ed., Stand: 01.11.2020, § 490 Rn. 23; Schelske, EWIR 2007, 519, 520).

    (2) In Abweichung von der herrschenden Meinung hat das OLG Naumburg in seiner Entscheidung vom 15.02.2007 (2 U 138/06, BKR 2007, 375) entschieden, dass eine Kündigung gemäß § 490 Abs. 2 Satz 1 BGB auch gerechtfertigt ist, wenn sich die Einkommensverhältnisse derart erheblich zu Lasten des Kreditnehmers geändert haben, dass ihm ein Halten der Immobilie bzw. ein Bedienen der Kreditverbindlichkeiten nur nach einer Umschuldung möglich ist (dem zustimmend Jauernig/Berger, BGB, 18. Aufl. 2021, § 490 Rn. 10; Krepold, in: Langenbucher/Bliesener/Spindler, Bankrechts-Kommentar, 3. Aufl. 2020, § 490 BGB Rn. 72; s. auch BeckOGK BGB/Weber, Stand: 01.08.2020, § 490 Rn. 111).

    Das System der Festzinsdarlehen wird durch ein für diese Ausnahmefälle eröffnetes Kündigungsrecht nicht erschüttert (Schelske, EWIR 2007, 519, 520; BT-Drucks. 14/7052, S. 200).

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