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   OLG Naumburg, 15.05.2001 - 11 U 22/01   

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https://dejure.org/2001,8890
OLG Naumburg, 15.05.2001 - 11 U 22/01 (https://dejure.org/2001,8890)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.05.2001 - 11 U 22/01 (https://dejure.org/2001,8890)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - 11 U 22/01 (https://dejure.org/2001,8890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlichkeitsgrundsatz; Ausschluss der Öffentlichkeit; Beweiskraft des Verhandlungsprotokolls; Pachtvertrag; Umgehung eines Vorkaufsrechts; Sittenwidriges Rechtsgeschäft

  • Judicialis

    GVG § 169; ; GVG § ... 169 Satz 1; ; BGB § 567; ; BGB § 506; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 567 Satz 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511 a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 169; ; ZPO § 711; ; ZPO § 286; ; ZPO § 415; ; ZPO § 418; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 546 Abs. 8; ; ZPO § 165 Satz 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 160 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeit eines Pachtvertrages gem. § 138 Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2001 - 11 U 22/01
    Dass ein Vertrag, der an sich keinen Beanstandungen unterliegt, sittenwidrig sein kann, wenn er zu dem Zweck abgeschlossen wird, die Ausübung eines Vorkaufsrechts zu vereiteln, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH NJW 1964, 540, 541 m. w. Nachw.).

    Den Teilnehmern am Rechtsverkehr ist es grundsätzlich nicht verwehrt, von den Möglichkeiten, die ihnen die Rechtsordnung bietet, Gebrauch zu machen; dem Vorkaufsverpflichteten insbesondere steht die Abrede der Bedingungen des Vertrages mit dem Dritten frei, er kann diesen Vertrag nach Maßgabe seiner eigenen Interessen gestalten und braucht keine Rücksicht darauf zu nehmen, ob die bedungenen Leistungen vom Standpunkt des Voraufsberechtigten vertretbar erscheinen und diesem die Ausübung seines Rechts möglich machen (vgl. BGH NJW 1964, 540, 541).

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2001 - 11 U 22/01
    Solches besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte ein Recht des Beklagten ernsthaft bestreitet oder er sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt, und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft (§ 322 ZPO) geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. BGH NJW 1986, 2507).
  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2001 - 11 U 22/01
    Nichtig gem. § 138 BGB sind nur solche das Vorkaufsrecht vereitelnde Verträge, die durch ihren Gesamtcharakter oder die Art und Weise ihres Zustandekommens das Gepräge der Sittenwidrigkeit erhalten, sei es, dass sie auf verwerflichen Beweggründen oder der Anwendung unlauterer Mittel beruhen oder ausschließlich zu dem Zweck abgeschlossen werden, dem Vorkaufsberechtigten Schaden zuzufügen (vgl. BGH a.a.O.; BGH WM 1970, 321; vgl. auch BGH NJW 1992, 236).
  • OLG Hamm, 28.05.1997 - 5 WF 104/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2001 - 11 U 22/01
    Zu berücksichtigen sind hier nicht nur der objektive Gehalt des Geschäfts, sondern auch die Umstände, die zu seiner Vornahme geführt haben, sowie Absichten und Motive der Parteien (vgl. BGH NJW-RR 1998, 510).
  • BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91

    Haftung eines Notars wegen unterlassener Belehrung über Sittenwidrigkeit einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2001 - 11 U 22/01
    Die Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB erfordert weder das Vorliegen der Schädigungsabsicht noch das Bewusstsein der Sittenwidrigkeit (vgl. BGH NJW 1993, 1587, 1588).
  • OLG Koblenz, 18.02.1988 - 5 U 1302/87
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2001 - 11 U 22/01
    Dem steht es gleich, wenn er sich der Kenntnis einer erheblichen Tatsache bewusst oder grob fahrlässig verschließt (vgl. BGHZ 10, 233; 20, 52; NJW-RR 1989, 510).
  • BGH, 14.11.1969 - V ZR 115/66

    Voraussetzung für das Entstehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2001 - 11 U 22/01
    Nichtig gem. § 138 BGB sind nur solche das Vorkaufsrecht vereitelnde Verträge, die durch ihren Gesamtcharakter oder die Art und Weise ihres Zustandekommens das Gepräge der Sittenwidrigkeit erhalten, sei es, dass sie auf verwerflichen Beweggründen oder der Anwendung unlauterer Mittel beruhen oder ausschließlich zu dem Zweck abgeschlossen werden, dem Vorkaufsberechtigten Schaden zuzufügen (vgl. BGH a.a.O.; BGH WM 1970, 321; vgl. auch BGH NJW 1992, 236).
  • BGH, 17.07.1970 - X ZB 17/69

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Patents - Verletzung der Vorschriften über die

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2001 - 11 U 22/01
    Eine Verletzung des § 169 ZPO liegt jedoch nur vor, wenn Beschränkung oder Ausschluss der Öffentlichkeit mit Wissen und Willen des Vorsitzenden oder Gerichts geschieht (vgl. BGH NJW 1970, 1846; Gummer in Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 169 Rn. 11).
  • OLG Köln, 19.09.1984 - 2 U 148/83
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2001 - 11 U 22/01
    Die Klägerin braucht sich auch nicht auf eine Leistungsklage verweisen lassen, denn ausreichend ist, dass die Frage der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Pachtvertrages auf die Rechtslage des Klägers irgendwie von Einfluss ist und dass das begehrte Feststellungsurteil in dieser Hinsicht Klarheit schafft (vgl. OLG Köln, Urt. v. 19. Dez. 1984 - 2 U 148/83 -).
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