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   OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05   

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OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05 (https://dejure.org/2005,2537)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.12.2005 - 1 U 5/05 (https://dejure.org/2005,2537)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 1 U 5/05 (https://dejure.org/2005,2537)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unternehmen für Bergung und Beseitigung von Kampfmitteln; Vorliegen eines "ungewöhnlichen Wagnisses" bei einem Auftrag zur Munitionsberäumung eines ehemaligen Truppenübungsplatzes; Positive Kenntnis außergewöhnlich hoher Bodenbelastungen in Teilbereichen der zu ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Schadenersatzanspruch eines Bieters: bei nicht ordnungsgemäßer und daher unvollständiger Beschreibung einer Leistung in einem Leistungsverzeichnis

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOB/A § 9 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 9 Nr. 2
    Zum Vorliegen eines ungewöhnlichen Wagnisses i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A bei einem Auftrag zur Munitionsberäumung eines ehemaligen Truppenübungsplatzes und zum vergaberechtlichen Transparenzgebot bei der Vergabe des Auftrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ungewöhnliches Wagnis i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 267 (Ls.)
  • BauR 2006, 1305
  • VergabeR 2006, 278
  • ZfBR 2006, 198 (Ls.)
  • ZfBR 2007, 53
  • ZfBR 2007, 54
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Zweibrücken, 12.08.2004 - 1 U 65/04

    Tierhalterhaftung eines Tierschutzvereins: Haftungsverteilung bei nächtlichem

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05
    Bei einem Auftrag zur Munitionsberäumung eines ehemaligen Truppenübungsplatzes liegt ein ungewöhnliches Wagnis i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A nicht schon darin, dass der voraussichtliche Leistungsumfang des Auftrages durch "Hochrechnung" des Leistungsumfangs der Beräumung von Testfeldern ermittelt wird, wenn weder dem Auftraggeber noch den Bietern der tatsächliche Umfang der Bodenbelastung mit Munition, Munitionsteilen und Schrott und damit der genaue Leistungsumfang des Vertrages bekannt ist und dieser auch durch keine andere Methode zuverlässig vorab zu ermitteln ist (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 22.01.2002, 1 U 2/01, und Urteil v. 22.03.2005, 1 U 65/04).

    Die von der Beklagten gewählte Methode, zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses die ermittelten Ergebnisse einiger beräumter Testfelder "hochzurechnen", ist daher grundsätzlich nicht als fehlerhaft anzusehen, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Urt. vom 22.01.2002, 1 U (Kart) 2/01, und vom 22.03.2005, 1 U 65/04).

  • OLG Naumburg, 22.01.2002 - 1 U (Kart) 2/01

    Munitionsberäumung eines ehemaligen militärischen Truppenübungsplatzes

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05
    Bei einem Auftrag zur Munitionsberäumung eines ehemaligen Truppenübungsplatzes liegt ein ungewöhnliches Wagnis i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A nicht schon darin, dass der voraussichtliche Leistungsumfang des Auftrages durch "Hochrechnung" des Leistungsumfangs der Beräumung von Testfeldern ermittelt wird, wenn weder dem Auftraggeber noch den Bietern der tatsächliche Umfang der Bodenbelastung mit Munition, Munitionsteilen und Schrott und damit der genaue Leistungsumfang des Vertrages bekannt ist und dieser auch durch keine andere Methode zuverlässig vorab zu ermitteln ist (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 22.01.2002, 1 U 2/01, und Urteil v. 22.03.2005, 1 U 65/04).

    Die von der Beklagten gewählte Methode, zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses die ermittelten Ergebnisse einiger beräumter Testfelder "hochzurechnen", ist daher grundsätzlich nicht als fehlerhaft anzusehen, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Urt. vom 22.01.2002, 1 U (Kart) 2/01, und vom 22.03.2005, 1 U 65/04).

  • OLG Braunschweig, 02.11.2000 - 8 U 201/99

    Anspruch des Unternehmers auf Ersatz von Mehrkosten wegen Bauzeitverzögerung

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05
    Vielmehr hat § 6 Nr. 6 VOB/B für den Fall der Aufrechterhaltung des Bauvertrages eine selbständige Bedeutung innerhalb der die Ausführungsfrist und die Folgen einer Verzögerung der Ausführung insgesamt regelnden Vorschriften der §§ 5, 6 VOB/B und darüber hinaus auch dann, wenn dem Auftragnehmer der Auftrag nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B entzogen worden ist (vgl. OLG Braunschweig, BauR 2001, 1739 ff.).
  • BGH, 08.06.1967 - VII ZR 16/65

    Verzugsschaden nach § 6 Nr. 5 Abs. 2 VOB (B)

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05
    Der Schadensersatzanspruch nach § 6 Nr. 6 VOB/B tritt hinsichtlich der Haftungsfolgen an die Stelle von anderen gesetzlichen Ansprüchen (auch c.i.c.), sofern diese eine Leistungsverzögerung zum Gegenstand haben (vgl. BGHZ 48, 78, 81).
  • BGH, 20.12.1990 - VII ZR 248/89

    Geltung der VOB bei Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05
    Geschieht dies nicht, so hindert das jedoch die Entstehung des Anspruchs auf den neuen Preis nicht (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 534 f.; BGHZ 50, 25, 30).
  • BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67

    Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05
    Geschieht dies nicht, so hindert das jedoch die Entstehung des Anspruchs auf den neuen Preis nicht (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 534 f.; BGHZ 50, 25, 30).
  • BGH, 14.04.2005 - VII ZR 14/04

    Zeitliche Grenzen des Rechts auf Preisanpassung

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05
    Kommt es trotz der insoweit bestehenden Kooperationspflicht der Parteien zu keiner Vereinbarung, kann der neue Preis unmittelbar zum Gegenstand eines Rechtsstreits gemacht werden (vgl. BGH, NZBau 2005, 455 f.; Keldungs, a.a.O., § 2 Nr. 3 VOB/B Rdn. 27).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 141/03

    Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung des Auftragnehmers; Vereinbarung

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05
    Entgangener Gewinn kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verlangt werden (vgl. z.B. BGH, BauR 2002, 1249; NJW 2005, 1653 ff.).
  • OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 149/00

    Anspruch des Werkunternehmers gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B und Erkundigungspflicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05
    Nur wenn der Auftragnehmer erst auf Grund der Anordnung zu einer besonderen Art der Durchführung verpflichtet wurde, kommt eine zusätzliche Vergütung in Betracht (vgl. OLG Naumburg, Urt. V. 30.11.2000, 2 U 149/00, BauR 2001, 681).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.1991 - 23 U 173/90

    Pauschalvertrag: Änderung der Vergütung

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05
    a) Bloße Erschwernisse, die bei der bisher schon vorgesehenen Leistung ohne Einwirkung des Auftraggebers eintreten, z.B. die Erschwerung der Ausführung infolge der Bodenbeschaffenheit, sind kein Fall des § 2 Nr. 5 VOB/B (vgl. BGH, MDR 1969, 655; OLG Düsseldorf, BauR 1991, 774; Keldungs, a.a.O., Rdn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00

    Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung

  • OLG Hamm, 14.04.2005 - 21 U 133/04

    Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerung aufgrund eines vertragswidrigen

  • BGH, 20.03.1969 - VII ZR 29/67

    Voraussetzungen für die Anpassung eines Vertrages an eine geänderte

  • BGH, 23.06.1994 - VII ZR 163/93

    Anforderungen an die Unverzüglichkeit einer Anzeige

  • BGH, 09.04.1992 - VII ZR 129/91

    Vergütung bei leistungsändernden Anordnungen des Auftraggebers

  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 224/00

    Anforderungen an die Darlegung der Behinderung durch den Auftragnehmer

  • OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 217/04

    Anspruch auf Zahlung von zusätzlichem Werklohn für Brückenbauarbeiten;

  • BGH, 23.03.2011 - VII ZR 216/08

    VOB-Vertrag: Vertragliche Regelung zur Preisgestaltung bei Massenüberschreitung

    a) Zu Unrecht sieht die Beschwerde in der Entscheidung des Berufungsgerichts eine Abweichung von der Rechtsprechung des Senats (BGH, Urteil vom 20. März 1969 - VII ZR 29/67, WM 1969, 1019; Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, BGHZ 179, 213), von Entscheidungen des Kammergerichts (BauR 2001, 1591) und des Oberlandesgerichts Naumburg (BauR 2006, 1305) und der herrschenden Literaturmeinung.

    Die von der Nichtzulassungsbeschwerde herangezogenen Entscheidungen des Kammergerichts (BauR 2001, 1591) und des Oberlandesgerichts Naumburg (BauR 2006, 1305) besagen dazu nichts.

  • OLG Köln, 30.12.2014 - 17 U 83/13

    Trotz erheblicher Mengenmehrung: Schlechter Preis bleibt schlechter Preis!

    Demgegenüber liegt bei einem Auftrag zur Räumung von Munition ein "ungewöhnliches Wagnis" nicht schon deshalb vor, weil der voraussichtliche Leistungsumfang durch Hochrechnung aufgrund Untersuchungen von Testfeldern ermittelt wurde, wenn weder dem Auftraggeber noch dem Auftragnehmer der tatsächliche Umfang der vorhandenen und zu beseitigenden Munition bekannt ist (OLG Naumburg VergabeR 2006, 278; Kratzenberg, a.a.O., Rn. 39).
  • OLG Naumburg, 30.10.2019 - 2 U 113/18

    Kampfmittelräumung - Preisermittlungsgrundlagen bei öffentlicher Ausschreibung

    dd) Die hier vorgenommene Auslegung der beiden Bauverträge bezüglich der Risikotragung des Auftragnehmers für Erschwernisse wegen erhöhter Störkörperbelastungen entspricht im Übrigen der Bewertung gleichartiger Verträge über Leistungen zur Kampfmittelräumung in der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Urteil v. 22.01.2002, 1 U (Kart) 2/01, Urteil v. 22.03.2005, 1 U 65/04, sowie Urteil v. 15.12.2005, 1 U 5/05, BauR 2006, in juris Tz. 49 ff.) und deckt sich mit dem Kern der Einwendungen in den beiden von der Beklagten eingereichten privatsachverständigen Stellungnahmen des Herrn G. (BLSA) und des Herrn K. (I. ) jeweils vom 01.09.2018 sowie mit der Einschätzung des gerichtlichen Sachverständigen (vgl. Protokoll der Anhörung am 23.05.2018, GA Bd. III Bl. 190).

    cc) Die einfache Mitteilung des Auftragnehmers allein rechtfertigte noch nicht die Annahme einer Einwirkung des Auftraggebers (vgl. nur OLG Naumburg, Urteil v. 15.12.2005, 1 U 5/05, a.a.O., in juris Tz. 52 ff.).

  • OLG Schleswig, 08.07.2011 - 17 U 49/10

    Kündigung des Bauvertrages wegen Verweigerung der Anpassung des Vertrages bei

    "a) Zu Unrecht sieht die Beschwerde in der Entscheidung des Berufungsgerichts eine Abweichung von der Rechtsprechung des Senats (BGH, Urteil vom 20. März 1969 - VII ZR 29/67, WM 1969, 1019 ; Urteil vom 18. Dezember 2008 - VII ZR 201/06, BGHZ 179, 213 ), von Entscheidungen des Kammergerichts (BauR 2001, 1591 ) und des Oberlandesgerichts Naumburg (BauR 2006, 1305 ) und der herrschenden Literaturmeinung.
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