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   OLG Naumburg, 16.01.2023 - 2 Wx 43/21   

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https://dejure.org/2023,10709
OLG Naumburg, 16.01.2023 - 2 Wx 43/21 (https://dejure.org/2023,10709)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.01.2023 - 2 Wx 43/21 (https://dejure.org/2023,10709)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. Januar 2023 - 2 Wx 43/21 (https://dejure.org/2023,10709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1371 Abs 1 BGB, § 1931 Abs 1 S 1 BGB, § 2048 S 1 BGB, § 2087 Abs 1 BGB, § 2087 Abs 2 BGB
    Testamentsauslegung hinsichtlich der Einsetzung der "Erben"; Anwendbarkeit deutschen Ehegüterstatus auf in Thailand geschlossene Ehe

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 2084, 1371 Abs. 1
    Testamentsauslegung: Einsetzung "der Erben"; Anwendbarkeit des deutschen Ehegüterstatuts auf in Thailand geschlossene Ehe

  • erbrechtsiegen.de

    Testament - Einsetzung der Erben als Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Erbeinsetzung "der Erben"; Anwendbarkeit des deutschen Ehegüterstatuts auf eine in Thailand geschlossene Ehe zwischen einem deutschen und einer thailändischen Staatsangehörigen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Erbeinsetzung "der Erben"; Anwendbarkeit des deutschen Ehegüterstatuts auf eine in Thailand geschlossene Ehe zwischen einem deutschen und einer thailändischen Staatsangehörigen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2018 - 3 Wx 214/16

    Anwendbares Recht auf den Erbfall eines in China lebenden, sich aber regelmäßig

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.01.2023 - 2 Wx 43/21
    Die besuchsweisen Aufenthalte des Erblassers in Thailand für jeweils etwa drei Wochen begründeten keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand, sondern hatten objektiv einen eher flüchtigen Charakter; der Erblasser blieb seinem Herkunftsbereich verhaftet (vgl. AG Leverkusen, Urteil v. 22.12.2005, 34 WF 257/03, FamRZ 2006, 1384: Feststellung des Ehewirkungsstatuts einer deutsch-kubanischen Ehe, keine Erheblichkeit des kurzen gemeinsamen Aufenthalts und des Orts der Eheschließung in Kuba, in juris Rz. 9) und traf auch nicht etwa Vorkehrungen für eine Übersiedlung nach Thailand (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.06.2018, I-3 Wx 214/16, FamRZ 2018, 1783: Feststellung des Güterrechtsstatuts einer deutsch-chinesischen Ehe, zur Abgrenzung zwischen vorläufigem und auf Dauer angelegtem Aufenthalt im Ausland, in juris Rz. 37).

    So reiste er nach Thailand stets mit einem befristeten Visum, bemühte sich nicht um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, was ihm - im Gegensatz zur Beteiligten zu 3) im Hinblick auf Deutschland - möglich gewesen wäre, oder um eine sprachliche Eingliederung (vgl. hierzu auch Mankowski, a.a.O., Art. 14 EGBGB Rn. 54; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.06.2018, I-3 Wx 214/16, FamRZ 2018, 1783, Feststellung des Ehegüterrechtsstatuts einer deutsch-chinesischen Ehe, Kontakte des deutschen Partners zur chinesischen Partnerin jeweils mit "Business-/Tourist-Visa", Deutsch-Unterricht der Partnerin, keine berufliche Zukunft des Partners in China, in juris Rz. 26 ff.).

    Darauf, dass eine solche Planung selbst dann für die Bestimmung der relativ engsten Verbindung an einen Staat maßgeblich sein kann, wenn sich die Planungen nicht verwirklichen lassen (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 06.02.1998, 25 WF 25/98, FamRZ 1998, 1590, in juris Rz. 3; Mankowski, a.a.O., Art. 14 EGBGB Rn. 79a m.w.N.), kommt es nicht an, weil die Ehegatten ab dem 01.04.2011 einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, am Wohnsitz des Erblassers, begründeten (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.06.2018, I-3 Wx 214/16, FamRZ 2018, 1783: Feststellung des Ehegüterrechtsstatuts einer deutsch-chinesischen Ehe, keine Anhaltspunkte für den Willen des deutschen Ehemannes, sich dauerhaft sozial und wirtschaftlich in China zu integrieren, und spätere Begründung eines gemeinsamen Wohnsitzes in Deutschland, in juris Rz. 34, 37).

  • OLG Karlsruhe, 27.02.2018 - 14 W 113/16

    Erbscheinsverfahren: Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegattens nach der

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.01.2023 - 2 Wx 43/21
    Die Beantwortung dieser Rechtsfrage ist von der Frage der Anwendbarkeit des deutschen Rechts zu unterscheiden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.02.2018, 14 W 113/16 (Wx), FamRZ 2018, 858, in juris Rz. 14).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2022 - 3 W 83/22
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.01.2023 - 2 Wx 43/21
    Ein erstmals in der Beschwerdeinstanz gestellter Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist stets unzulässig (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 13.09.2022, 3 W 83/22, in juris Rz. 6 m.w.N.; so schon OLG Naumburg, Beschluss v. 31.01.2012, 2 Wx 13/10, unveröffentlicht; vgl. auch Sternal in: Keidel, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 68 Rn. 88 m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.04.2015 - 4 WF 169/14

    Anwendbarkeit des deutschen ehelichen Güterrechts auf eine Ehe zwischen zwei

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.01.2023 - 2 Wx 43/21
    Das nachhaltige wirtschaftliche Fundament der Ehe war die Erwerbstätigkeit des Erblassers in Deutschland (vgl. auch OLG Köln, Beschluss v. 15.04.2015, II-4 WF 169/14, FamRZ 2015, 1617: Feststellung des Ehewirkungsstatuts, objektiv feststellbare, konkretisierte und verbindliche Zukunftsplanung im Hinblick auf den Arbeitsmittelpunkt, in juris Rz. 5).
  • OLG Celle, 10.11.1997 - 3465 I 301/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.01.2023 - 2 Wx 43/21
    Diese Anknüpfung ist zu schwach und zu wenig kennzeichnend, um die Ausstrahlungen in das internationale Familienrecht rechtfertigen und tragen zu können (ebenso OLG Celle, Bescheid v. 10.11.1997, 3465 I 301/97, FamRZ 1998, 686: Feststellung der allgemeinen Ehewirkungen einer japanisch-deutschen Ehe, dort keine Zufälligkeit der Wahl des Eheschließungsorts in Deutschland im Hinblick auf eine beiderseitige Erwerbstätigkeit in Deutschland; OLG München, Beschluss v. 31.01.2012, 34 Wx 80/10, FamRZ 2012, 1142: Feststellung der allgemeinen Ehewirkungen einer ägyptisch-deutschen Ehe, Ort der Eheschließung in Ägypten und gemeinsame Zugehörigkeit zum Islam treten hinter der Ausrichtung der beruflichen Tätigkeit und der nachträglichen Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland zurück; in juris Rz. 26 ff.).
  • BGH, 26.06.2019 - XII ZB 299/18

    Güterrechtlicher Ausgleich nach Scheidung einer Ehe zwischen einer polnischen

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.01.2023 - 2 Wx 43/21
    Eine hinreichende Konkretisierung dieser Pläne kann sich indiziell auch durch die Eheschließung nachfolgende Tatsachenentwicklung ergeben (vgl. BGH, Beschluss v. 26.06.2019, XII ZB 299/18, FamRZ 2019, 1535, in juris Rz. 31).
  • OLG Köln, 06.02.1998 - 25 WF 25/98
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.01.2023 - 2 Wx 43/21
    Darauf, dass eine solche Planung selbst dann für die Bestimmung der relativ engsten Verbindung an einen Staat maßgeblich sein kann, wenn sich die Planungen nicht verwirklichen lassen (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 06.02.1998, 25 WF 25/98, FamRZ 1998, 1590, in juris Rz. 3; Mankowski, a.a.O., Art. 14 EGBGB Rn. 79a m.w.N.), kommt es nicht an, weil die Ehegatten ab dem 01.04.2011 einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, am Wohnsitz des Erblassers, begründeten (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.06.2018, I-3 Wx 214/16, FamRZ 2018, 1783: Feststellung des Ehegüterrechtsstatuts einer deutsch-chinesischen Ehe, keine Anhaltspunkte für den Willen des deutschen Ehemannes, sich dauerhaft sozial und wirtschaftlich in China zu integrieren, und spätere Begründung eines gemeinsamen Wohnsitzes in Deutschland, in juris Rz. 34, 37).
  • AG Leverkusen, 22.12.2005 - 34 F 257/03

    Familienrechtliche Ausgestaltung der Durchsetzung eines Scheidungsantrags;

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.01.2023 - 2 Wx 43/21
    Die besuchsweisen Aufenthalte des Erblassers in Thailand für jeweils etwa drei Wochen begründeten keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand, sondern hatten objektiv einen eher flüchtigen Charakter; der Erblasser blieb seinem Herkunftsbereich verhaftet (vgl. AG Leverkusen, Urteil v. 22.12.2005, 34 WF 257/03, FamRZ 2006, 1384: Feststellung des Ehewirkungsstatuts einer deutsch-kubanischen Ehe, keine Erheblichkeit des kurzen gemeinsamen Aufenthalts und des Orts der Eheschließung in Kuba, in juris Rz. 9) und traf auch nicht etwa Vorkehrungen für eine Übersiedlung nach Thailand (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.06.2018, I-3 Wx 214/16, FamRZ 2018, 1783: Feststellung des Güterrechtsstatuts einer deutsch-chinesischen Ehe, zur Abgrenzung zwischen vorläufigem und auf Dauer angelegtem Aufenthalt im Ausland, in juris Rz. 37).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2002 - 3 VA 3/02

    Voraussetzungen der Anerkennung einer libanesischen Privatscheidung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.01.2023 - 2 Wx 43/21
    (5) Aus den vorgenannten Gründen ist entgegen der Auffassung des Nachlassgerichts auch der Ort der Eheschließung hier nicht maßgeblich (vgl. zur allgemeinen Bewertung dieses Anknüpfungspunktes Mankowski, a.a.O., Art. 14 EGBGB Rn. 65 f., 70a, 73 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.08.2002, 3 Va 3/02, nach juris).
  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.01.2023 - 2 Wx 43/21
    Der Gesetzgeber hat bewusst davon abgesehen, Regelbeispiele aufzuführen, um der Rechtsprechung die Konkretisierung dieses Tatbestandsmerkmals zu überlassen (vgl. BGH, Beschluss v. 03.02.1993, XII ZB 93/90, FamRZ 1993, 798, in juris Rz. 25 m.w.N.).
  • KG, 20.12.2006 - 3 UF 59/06

    Internationales Privatrecht: Güterrechtsstatut für ein deutsch-rumänisches

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 107/08

    Zahlung einer vereinbarten und nach Maßgabe des iranischen Rechts an die

  • OLG München, 31.01.2012 - 34 Wx 80/10

    Anerkennung einer in Ägypten ausgesprochenen Privatscheidung; maßgebliches Recht

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