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   OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06   

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OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06 (https://dejure.org/2007,5990)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.02.2007 - 6 Wx 7/06 (https://dejure.org/2007,5990)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. Februar 2007 - 6 Wx 7/06 (https://dejure.org/2007,5990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 144 Abs. 1 S. 1
    Zum Begriff des "wirtschaftlichen Unternehmens"gemäß § 144 Abs. 1 S. 1 KostO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenermäßigung für die notarielle Beurkundung zur Eingliederung des Vermögens eines Abwasserzweckverbands in einen anderen Abwasserzweckverband; Abwasserzweckverbände als "wirtschaftliche Unternehmen"; Erforderlichkeit einer engen Auslegung von Ausnahmenormen zu ...

  • Judicialis

    KostO § 144; ; KostO § 144 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Gebührenermäßigung notarieller Beurkundungen betreffend einen Abwasserzweckverband

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 39
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 237/93

    Betrieb des Main-Donau-Kanals kein wirtschaftliches Unternehmen

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Als "wirtschaftliche Unternehmen" sind entsprechend der kommunalrechtlichen Terminologie (vgl. § 95 SächsGemO) solche Einrichtungen und Anlagen anzusehen, die auch von einem privaten Unternehmer mit der Absicht, dauernde Einnahmen zu erzielen, betrieben werden können; das Gegenstück hierzu bilden Unternehmen, zu deren Betrieb und Unterhaltung die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet ist, oder bei dem die gemeinnützige Zielsetzung oder die Daseinsvorsorge im Vordergrund steht ( BGHZ 95, 155, 157; BayObLG DNotZ 1994, S. 703; MittBayNot 1996, S. 57 f; JurBüro 1997, 546 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 285 /86; Mümmler/Assenmacher/Mathias, KostO, 13. Aufl. 1997, S. 361; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 13. Aufl. 1995, § 144 KostO Rn 13; Otto/Schnigula, JurBüro 1989, S. 890 ff, 896).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1992 - 10 W 30/91

    Keine Gebührenermäßigung für Deutsche Bundesbahn

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Eine gleiche Einordnung hat das OLG Frankfurt für die Deutsche Bundesbahn vorgenommen (Beschluss vom 17. September 1996 - 20 W 374/93 - im Anschluss an OLG Düsseldorf Beschluss vom 5. März 1992 - 10 W 30/91 - zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 01.07.1998 - 15 W 1695/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Das OLG Dresden hat im Beschluss vom 1. Juli 1998 - 15 W 1695/97 - (NotBZ 1998, 154-155 zitiert nach juris) ausgeführt, dass ein kommunaler Zweckverband sein "wirtschaftliches Unternehmen" veräußere, wenn er Geschäftsanteile eines ihm gehörenden Versorgungsbetriebes, einer GmbH, veräußere .
  • OLG Düsseldorf, 08.06.1993 - 10 W 37/93

    Keine Gebührenermäßigung für Deutsche Bundespost

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Als "wirtschaftliche Unternehmen" sind entsprechend der kommunalrechtlichen Terminologie (vgl. § 95 SächsGemO) solche Einrichtungen und Anlagen anzusehen, die auch von einem privaten Unternehmer mit der Absicht, dauernde Einnahmen zu erzielen, betrieben werden können; das Gegenstück hierzu bilden Unternehmen, zu deren Betrieb und Unterhaltung die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet ist, oder bei dem die gemeinnützige Zielsetzung oder die Daseinsvorsorge im Vordergrund steht ( BGHZ 95, 155, 157; BayObLG DNotZ 1994, S. 703; MittBayNot 1996, S. 57 f; JurBüro 1997, 546 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 285 /86; Mümmler/Assenmacher/Mathias, KostO, 13. Aufl. 1997, S. 361; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 13. Aufl. 1995, § 144 KostO Rn 13; Otto/Schnigula, JurBüro 1989, S. 890 ff, 896).
  • BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84

    Deutsche Bundesbahn als Gewerbebetrieb -Verjährung von Werklohnansprüchen gegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Als "wirtschaftliche Unternehmen" sind entsprechend der kommunalrechtlichen Terminologie (vgl. § 95 SächsGemO) solche Einrichtungen und Anlagen anzusehen, die auch von einem privaten Unternehmer mit der Absicht, dauernde Einnahmen zu erzielen, betrieben werden können; das Gegenstück hierzu bilden Unternehmen, zu deren Betrieb und Unterhaltung die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet ist, oder bei dem die gemeinnützige Zielsetzung oder die Daseinsvorsorge im Vordergrund steht ( BGHZ 95, 155, 157; BayObLG DNotZ 1994, S. 703; MittBayNot 1996, S. 57 f; JurBüro 1997, 546 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 285 /86; Mümmler/Assenmacher/Mathias, KostO, 13. Aufl. 1997, S. 361; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 13. Aufl. 1995, § 144 KostO Rn 13; Otto/Schnigula, JurBüro 1989, S. 890 ff, 896).
  • BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 25/97

    Gebührenbegünstigung bei einmaliger Errichtung einer Wohnanlage durch Gemeinde

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Als "wirtschaftliche Unternehmen" sind entsprechend der kommunalrechtlichen Terminologie (vgl. § 95 SächsGemO) solche Einrichtungen und Anlagen anzusehen, die auch von einem privaten Unternehmer mit der Absicht, dauernde Einnahmen zu erzielen, betrieben werden können; das Gegenstück hierzu bilden Unternehmen, zu deren Betrieb und Unterhaltung die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet ist, oder bei dem die gemeinnützige Zielsetzung oder die Daseinsvorsorge im Vordergrund steht ( BGHZ 95, 155, 157; BayObLG DNotZ 1994, S. 703; MittBayNot 1996, S. 57 f; JurBüro 1997, 546 ; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 285 /86; Mümmler/Assenmacher/Mathias, KostO, 13. Aufl. 1997, S. 361; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 13. Aufl. 1995, § 144 KostO Rn 13; Otto/Schnigula, JurBüro 1989, S. 890 ff, 896).
  • OLG Rostock, 04.04.2002 - 8 W 104/01
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Das OLG Rostock hat sich im Beschluss vom 4. April 2002 - 8 W 104/01 - (OLG Report Rostock 2002, 351) mit der gebührenrechtlichen Definition "wirtschaftliches Unternehmen" auseinandergesetzt.
  • BayObLG, 26.01.1995 - 3Z BR 20/95
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Aus der Vielzahl der kostenrechtlichen Entscheidungen seien in diesem Zusammenhang nachstehend aufgezählte Beschlüsse herausgegriffen: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass eine von einem Zweckverband betriebene Tierkörperbeseitigungsanlage als wirtschaftliches Unernehmen im Sinne des Gebührenrechts anzusehen sei (Beschluss vom 23. Januar 1996 - 3Z BR 20/95 - in RdL 1996, 102-103 zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 17.09.1996 - 20 W 374/93
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Eine gleiche Einordnung hat das OLG Frankfurt für die Deutsche Bundesbahn vorgenommen (Beschluss vom 17. September 1996 - 20 W 374/93 - im Anschluss an OLG Düsseldorf Beschluss vom 5. März 1992 - 10 W 30/91 - zitiert nach juris).
  • KG, 22.08.1995 - 1 W 6027/93
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.02.2007 - 6 Wx 7/06
    Das Kammergericht hat die Deutsche Bundespost (Telekom) kostenrechtlich als wirtschaftliches Unternehmen eingeordnet (Beschluss vom 22. August 1995 - 1 W 6027/93 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 23/16

    Notargebührenerhebung: Gebührenermäßigung für von Gemeinden oder Kirchen

    Gehe es weder um die konkrete Umsetzung des Sozialstaatsprinzips noch um staatliche Für- und Vorsorge im Sinne reiner Gemeinnützigkeit, sondern um die Erreichung ökonomischer oder finanzieller Ziele mit Mitteln, wie sie auch in marktwirtschaftlichen Betrieben allgemein gebräuchlich seien, handele es sich kostenrechtlich um wirtschaftliche Unternehmen (vgl. OLG Naumburg, FGPrax 2008, 39 f.; OLGR 2009, 441, 442; NJOZ 2012, 1074; HK-GNotKG/Macht, § 91 Rn. 9; Korintenberg/Schwarz, GNotKG, 19. Aufl., § 91 Rn. 17; Bormann in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 2. Aufl., § 91 Rn. 12; Notarkasse, Streifzug durch das GNotKG, 11. Aufl., Rn. 789 ff.; Ländernotarkasse, Leipziger Kostenspiegel, Teil 1 Rn. 138).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 20 W 132/14

    Gebührenermäßigung nach § 144 KostO

    Im Ansatz zutreffend geht die Beschwerde dann davon aus, dass die Gebührenermäßigung des § 144 KostO nach überwiegender Auffassung eine Ausnahmevorschrift darstellt (vgl. OLG Naumburg FGPrax 2008, 39 [OLG Naumburg 16.02.2007 - 6 Wx 7/06] ; OLG Hamm FGPrax 1999, 74, je zitiert nach juris; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 144 KostO Rz. 1, 1), die demgemäß eng auszulegen ist.

    Es kommt also bei der Einordnung nicht darauf an, welche Rechtsform der Gebührenschuldner hat, sondern maßgeblich für die Gebührenermäßigung ist, ob die Angelegenheit "wirtschaftliche Unternehmen" betrifft (vgl. OLG Naumburg FGPrax 2008, 39 [OLG Naumburg 16.02.2007 - 6 Wx 7/06] ).

    Ausgehend davon sind grundsätzlich solche Einrichtungen und Anlagen als "wirtschaftliche Unternehmen" anzusehen, die auch von einem privaten Unternehmer mit der Absicht, dauernde Einnahmen zu erzielen, betrieben werden könnten, grundsätzlich aber nicht solche, zu deren Einrichtung und Unterhaltung die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet ist oder bei denen die gemeinnützige Zielsetzung oder die Daseinsvorsorge im Vordergrund steht, also etwa dann nicht, wenn sie vorrangig nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden, um ökonomische Ziel mit marktwirtschaftlichen Mitteln zu erreichen bzw. die genannte gemeinnützige Zielsetzung hinter die wirtschaftliche Zielsetzung zurücktritt (vgl. die Nachweise bei Korintenberg/Schwarz, a.a.O., § 144 Rz. 13; ders., GNotK, 19. Aufl., § 91 GNotKG Rz. 15; Rohs/Wedewer/Waldner, KostO, Stand: Dez. 2012, § 144 Rz. 5; ähnlich auch Assenmacher/Mathias, KostO, 16. Aufl., Stichwort "Ermäßigung der Notargebühren, Anm. 4.1; Notarkasse, Streifzug durch das GNotKG, 10. Aufl., Rz. 789, 792; vgl. auch OLG Naumburg FGPrax 2008, 39 [OLG Naumburg 16.02.2007 - 6 Wx 7/06] ; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 351; OLG Dresden ZNotP 1998, 390).

  • OLG Naumburg, 23.08.2010 - 10 Wx 9/09

    Kostenbefreiung: Abwasserzweckverband in Sachsen-Anhalt als wirtschaftliche bzw.

    Der im wesentlichen zu § 144 KostO ergangenen Rechtsprechung ist ferner gemeinsam, dass wirtschaftliche Unternehmen im kostenrechtlichen Sinne grundsätzlich dann anzunehmen sind, wenn betriebswirtschaftliche Gründe des Geschäfts die Belange der Daseinsvorsorge überwiegen (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Naumburg, Beschuss vom 16. Februar 2007, 6 Wx 7/06; FG Prax 2008, 39).

    Die Entscheidung des Senates steht nicht im Widerspruch zu dem ebenfalls eine kostenrechtliche Angelegenheit eines Abwasserzweckverbandes betreffenden Beschluss des 6. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Naumburg vom 16. Februar 2007 (Geschäftszeichen 6 Wx 7/06), denn dieser hatte einen kostenrechtlich anders zu beurteilenden Sachverhalt zum Gegenstand.

  • KG, 26.11.2012 - 5 W 120/12

    Kostenentscheidung: Gebührenbefreiung einer Gemeinde bei einem Anwaltsregress

    Der Verkauf der Geschäftsanteile der klagenden kreisfreien Stadt an ihrem wirtschaftlichen Unternehmen an einen Dritten betraf eine Angelegenheit ihres wirtschaftlichen Unternehmens (vgl. OLG Dresden, NotBZ 1998, 154, juris Rn. 18; OLG Sachsen-Anhalt, JurBüro 2008, 155, juris Rn. 32).

    Denn damit wird eine Ausnahme von der grundsätzlichen Gebührenverpflichtung einer jeden klagenden Partei begründet (vgl. etwa OLG Sachsen-Anhalt, JurBüro 2008, 155, juris Rn. 24).

  • OLG Celle, 08.01.2015 - 2 W 271/14

    Befreiung eines Zweckverbands von Gerichtsvollziehergebühren

    Der im Wesentlichen zu § 144 KostO ergangenen Rechtsprechung ist insoweit gemeinsam, dass wirtschaftliche Unternehmen im kostenrechtlichen Sinne grundsätzlich dann anzunehmen sind, wenn betriebswirtschaftliche Gründe des Geschäfts die Belange der Daseinsvorsorge überwiegen (OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Naumburg, JurBüro 2008, 155; OLG Dresden, NJW-RR 1999, 1519).
  • LG Magdeburg, 07.04.2017 - 10 OH 31/16

    Notarkosten: Gebührenermäßigung bei Flächenerwerb durch einen

    Vorauszuschicken ist, dass § 91 Abs. 1 GNotKG als eine Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 16.02.2007 - 6 Wx 7/06 -, Rn. 24, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2010 - 4 W 48/09

    Justizgebührenbefreiung: Überlassung der Auskiesung eines Gewässers als Akt der

    Der zu § 144 Abs. 1 KostO ergangenen Rechtsprechung ist gemeinsam, dass wirtschaftliche Unternehmen im kostenrechtlichen Sinne dann anzunehmen sind, wenn betriebswirtschaftliche Gründe des Geschäftes die Belange der Daseinsvorsorge überwiegen (vgl. etwa OLG Naumburg FGPrax 2008, 39 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Naumburg, 04.02.2009 - 6 Wx 8/08

    Gebührenrechtliche Behandlung eines von kommunalen Gebietskörperschaften in der

    Geht es weder um die konkrete Umsetzung des aus Art. 20 Abs. 1 und 28 Abs. 1 GG abzuleitenden Sozialstaatsprinzips noch um staatliche Für- und Vorsorge im Sinne reiner Gemeinnützigkeit, sondern um die Erreichung ökonomischer oder finanzieller Ziele mit Mitteln, wie sie auch in marktwirtschaftlichen Betrieben allgemein gebräuchlich sind, handelt es sich kostenrechtlich um wirtschaftliche Unternehmen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.02.2007, 6 Wx 7/06, Rn. 30, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10

    Gerichtskostenfreiheit in Sachsen-Anhalt: Wirtschaftliche Unternehmung der

    Der im wesentlichen zu § 144 KostO ergangenen Rechtsprechung ist ferner gemeinsam, dass wirtschaftliche Unternehmen im kostenrechtlichen Sinne grundsätzlich dann anzunehmen sind, wenn betriebswirtschaftliche Gründe des Geschäfts die Belange der Daseinsvorsorge überwiegen (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Naumburg, Beschuss vom 16.02.2007, 6 Wx 7/06; FG Prax 2008, 39).
  • OLG Celle, 21.05.2013 - 2 W 107/13

    Gerichtsgebührenfreiheit eines Abfallzweckverbands in Niedersachsen

    b) Abweichend von dem kommunalrechtlichen Verständnis soll ein wirtschaftliches Unternehmen im Sinne des Kostenrechts allerdings auch dann vorliegen, wenn die betreffende Einrichtung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, also mit Gewinnerzielungsabsicht und privatwirtschaftlichem Management, geführt wird und betriebswirtschaftliche Gründe des Geschäfts die Belange der Daseinsvorsorge überwiegen (OLG Naumburg JurBüro 2008, 155; OLG Zweibrücken a. a. O.; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann/Schwarz, § 144 Rn. 15).
  • OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13

    Gerichtskostenfreiheit eines kommunalen Zweckverbandes: Klage auf Rückübertragung

  • OLG Brandenburg, 09.11.2011 - 7 Wx 6/11

    Gegenstandswert der notariellen Tätigkeit betreffend den Kauf eines Grundstücks

  • OLG Brandenburg, 24.01.2012 - 7 Wx 7/11

    Gegenstandswert in Notarkostensachen

  • OLG Brandenburg, 07.11.2011 - 7 Wx 5/11

    Gegenstandswert der notariellen Tätigkeit betreffend den Kauf eines Grundstücks

  • OLG Brandenburg, 24.01.2012 - 7 Wx 77/11

    Notarkosten: Geschäftswert einer Beurkundung; Ermäßigungsanspruch bei nicht

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