Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40498
OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14 (https://dejure.org/2014,40498)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.09.2014 - 12 Wx 39/14 (https://dejure.org/2014,40498)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. September 2014 - 12 Wx 39/14 (https://dejure.org/2014,40498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,40498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 22 Abs 1 S 1 GrEStG, § 21 Abs 2 Nr 2 InsO, § 81 Abs 1 InsO, § 91 Abs 2 InsO, § 878 BGB
    Grundbuchverfahren: Nachweis der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift; Auslegung des Antrags auf Eintragung der Auflassungsvormerkung als zeitgleicher Antrag auf Eintragung der Eigentumsumschreibung

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 15, 29, 71; BGB §§ 873, 878, 925; InsO §§ 21 Abs. 2, 91 Abs. 2
    Beglaubigte Abschrift einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Vollzug eines Grundstücksgeschäfts ausreichend; Verlust der Verfügungsmacht beachtlich, wenn Eintragung sich nur auf Vormerkung bezieht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts beim Grundbuchamt; Begriff der Stellung eines Eintragungsantrags i.S. von §§ 878 BGB, 91 Abs. 2 InsO

  • Wolters Kluwer

    Für Vollzug eines Grundstücksgeschäfts im Grundbuch Vorlage einer Abschrift der Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreichend

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts beim Grundbuchamt; Begriff der Stellung eines Eintragungsantrags i.S. von §§ 878 BGB , 91 Abs. 2 InsO

  • rechtsportal.de

    GBO § 39 ; BGB § 878 ; InsO § 91 Abs. 2
    Anforderungen an die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts beim Grundbuchamt

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 14 (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Für Vollzug eines Grundstücksgeschäfts im Grundbuch Vorlage einer Abschrift der Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreichend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Für Vollzug eines Grundstücksgeschäfts im Grundbuch Vorlage einer Abschrift der Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreichend

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 61
  • Rpfleger 2015, 131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Frankfurt, 21.11.2005 - 20 W 462/04

    Grundbuch- und Insolvenzrecht: Insolvenzfeste Auflassungsvormerkung; ordentlicher

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    a) Die Eigentumsumschreibung auf die Beteiligte zu 2) setzt die Einigungsberechtigung als Ausfluss der sachenrechtlichen Verfügungsbefugnis der Grundstücksverkäuferin als verlierenden Teil voraus, die grundsätzlich noch im Zeitpunkt der Eintragung vorliegen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2005, 20 W 312/04, NotBZ 2007, 26; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 40 zu § 20 GBO), was das Grundbuchamt auch zu überprüfen hat.

    Ihre Verfügungsbefugnis hat die Verkäuferin allerdings bereits mit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO mit Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO durch Beschluss und mit Wirkung vom 16. August 2013 verloren, da der Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO in seiner Wirkung dem allgemeinen Verfügungsverbot weitgehend gleichsteht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2005, 20 W 312/04, NotBZ 2007, 26 zitiert nach juris; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269).

    Zwar ist der vormerkungsgesicherte Anspruch nach § 106 InsO insolvenzfest, wenn die Vormerkung - wie hier - nach § 883 BGB eingetragen ist (vgl. BGH NJW 2002, 213; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269; Morvilius in Meikel, GBO, Rdn.28, Einl. C).

    Es muss vielmehr eine entsprechende Bewilligungserklärung des Insolvenzverwalters beigebracht werden, der seit Insolvenzeröffnung für Rechnung der Insolvenzmasse alle für die Herbeiführung der geschuldeten Rechtsänderung erforderlichen Rechtshandlungen vornehmen muss (vgl. OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269; Ott/Vuia in Münchener Kommentar, InsO, 3. Aufl., Rdn. 18 zu § 106 InsO).

  • OLG Jena, 27.09.2006 - 6 W 287/06

    Gründerhaftung bei Mantelverwendung

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    a) Die Eigentumsumschreibung auf die Beteiligte zu 2) setzt die Einigungsberechtigung als Ausfluss der sachenrechtlichen Verfügungsbefugnis der Grundstücksverkäuferin als verlierenden Teil voraus, die grundsätzlich noch im Zeitpunkt der Eintragung vorliegen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2005, 20 W 312/04, NotBZ 2007, 26; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 40 zu § 20 GBO), was das Grundbuchamt auch zu überprüfen hat.

    Ihre Verfügungsbefugnis hat die Verkäuferin allerdings bereits mit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO mit Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO durch Beschluss und mit Wirkung vom 16. August 2013 verloren, da der Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO in seiner Wirkung dem allgemeinen Verfügungsverbot weitgehend gleichsteht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2005, 20 W 312/04, NotBZ 2007, 26 zitiert nach juris; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269).

    Die Beteiligte zu 2) kann in der Regel nicht gleichzeitig die Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Eigentumsumschreibung zu ihren Gunsten betreiben (vgl. OLG Frankfurt NotBZ 2007, 26).

  • OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04

    Gesamtvermögensgeschäft (§ 1365 BGB) als Hindernis für Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    Geht es um die Eintragung eines Eigentümers, kann der Wert des Grundstücks als Beziehungswert herangezogen werden (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2005, 105; BayObLG JurBüro 1995, 259; BayObLGZ 1993, 142; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 37 zu § 77 GBO).

    Der Senat bemisst den Geschäftswert der Beschwerde angesichts der Schwierigkeit der Behebung des Hindernisses dementsprechend hier in Höhe des Verkehrswert des Grundstücks (OLG Schleswig, FGPrax 2005, 105; Demharter, GBO, § 77 Rn. 37: "voller Verkehrswert"), den der Senat nach dem Wert der valutierenden Grundschuld für die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, die die Beteiligte zu 2) unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen hat, geschätzt hat.

  • KG, 29.11.2011 - 1 W 71/11

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Vorlage des Originals einer steuerlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    Grundsätzlich können die nach § 29 Abs. 1 S. 2 GBO zum Nachweis erforderlichen öffentlichen Urkunden in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift vorgelegt werden (KG Rpfleger 1998, 108; KG Berlin MDR 2012, 142).

    Denn es ist zumindest anerkannt, dass die Vorlage einer beglaubigten Legitimationsurkunde dann ausreichend ist, wenn ein Notar bescheinigt, dass ihm die Urschrift oder Ausfertigung zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegen hat (vgl. KG Berlin MDR 2012, 142; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 50 zu § 20 GBO).

  • OLG Frankfurt, 14.03.2005 - 20 W 312/04

    Grundbuchsache: Weiterveräußerung durch den Auflassungsempfänger; Verlust der

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    a) Die Eigentumsumschreibung auf die Beteiligte zu 2) setzt die Einigungsberechtigung als Ausfluss der sachenrechtlichen Verfügungsbefugnis der Grundstücksverkäuferin als verlierenden Teil voraus, die grundsätzlich noch im Zeitpunkt der Eintragung vorliegen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2005, 20 W 312/04, NotBZ 2007, 26; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 40 zu § 20 GBO), was das Grundbuchamt auch zu überprüfen hat.

    Ihre Verfügungsbefugnis hat die Verkäuferin allerdings bereits mit Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO mit Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO durch Beschluss und mit Wirkung vom 16. August 2013 verloren, da der Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO in seiner Wirkung dem allgemeinen Verfügungsverbot weitgehend gleichsteht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2005, 20 W 312/04, NotBZ 2007, 26 zitiert nach juris; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269).

  • BayObLG, 13.08.1992 - 2Z BR 60/92

    Vorlage eines Gesellschaftsvertrags zur Korrektur des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    Geht es um die Eintragung eines Eigentümers, kann der Wert des Grundstücks als Beziehungswert herangezogen werden (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2005, 105; BayObLG JurBüro 1995, 259; BayObLGZ 1993, 142; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 37 zu § 77 GBO).
  • BayObLG, 29.03.1993 - 2Z RR 233/92

    Amtshaftungsansprüche bei mangelnder Standsicherheit?

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    Geht es um die Eintragung eines Eigentümers, kann der Wert des Grundstücks als Beziehungswert herangezogen werden (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2005, 105; BayObLG JurBüro 1995, 259; BayObLGZ 1993, 142; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 37 zu § 77 GBO).
  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 194/99

    Eigentum an Grundstück aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    Denn die Vormerkung bewirkt keine sog. Grundbuchsperre, das Grundbuchamt darf vielmehr selbst später beantragte Eintragungen nicht mit der Begründung ablehnen, dass diese dem vorgemerkten Anspruch entgegen stünden (vgl. BGH VIZ 2001, 103; OLG Frankfurt FGPrax 2009, 252; Demharter, GBO, 29. Aufl., Rdn. 19 zu § 22 GBO; Schöner/Stöber, 15. Aufl., Rdn.1524).
  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00

    Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    Zwar ist der vormerkungsgesicherte Anspruch nach § 106 InsO insolvenzfest, wenn die Vormerkung - wie hier - nach § 883 BGB eingetragen ist (vgl. BGH NJW 2002, 213; OLG Frankfurt ZInsO 2006, 269; Morvilius in Meikel, GBO, Rdn.28, Einl. C).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 39/05

    Zur Anfechtbarkeit eines Schenkungsvertrags über ein Grundstück bei Insolvenz

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2014 - 12 Wx 39/14
    Bei dem gemäß § 106 InsO mit Vormerkung gesicherten Recht handelt es sich um die Verstärkung des schuldrechtlichen Anspruchs, um eine Sache aus der Ist-Masse als nicht zur Soll-Masse gehörend herauszulösen, also um Aussonderung (vgl. BGH ZIP 2008, 1028).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 20 W 163/09

    Grundbuchverfahrensrecht: Einwendungen gegenüber Anträgen der Gerichtskasse auf

  • BayObLG, 20.01.1977 - BReg. 2 Z 34/76
  • KG, 16.09.1997 - 1 W 4156/97

    Beglaubigte Abschrift einer beglaubigten Abschrift der Urkunde als urkundlicher

  • LG Berlin, 09.04.2002 - 86 T 129/02

    Vorlageform bei Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • OLG Frankfurt, 28.02.2002 - 20 W 531/01

    Unzulässige Firma: Sechsmalige Aneinanderreihung des Großbuchstabens A

  • OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 20 W 86/11

    Grundbuch: Anforderungen an die Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • OLG Frankfurt, 29.06.2023 - 20 W 130/23

    Zur Einreichung einer Löschungsbewilligung in Form einer elektronisch

    Kommt es auf den Besitz einer Urkunde an, ist anerkannt, dass die Vorlage einer beglaubigten Abschrift dann ausreichend ist, wenn ein Notar bescheinigt, dass ihm die Urkunde zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegen hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.10.2012, 1 W 46 - 67/12, Tz. 13; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.09.2014, 12 Wx 39/14, Tz. 21; beide juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht