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   OLG Naumburg, 17.04.2014 - 2 U 87/13 (Lw)   

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https://dejure.org/2014,19622
OLG Naumburg, 17.04.2014 - 2 U 87/13 (Lw) (https://dejure.org/2014,19622)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.04.2014 - 2 U 87/13 (Lw) (https://dejure.org/2014,19622)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. April 2014 - 2 U 87/13 (Lw) (https://dejure.org/2014,19622)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 134 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 281 BGB, § 596 BGB, § 48 Abs 3 S 3 MilchQuotV
    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer in einem Hofpachtvertrag vereinbarten Klausel über die Übertragung von Milchlieferrechten bei Vertragsbeendigung; Auslegung einer Klausel in einem Altpachtvertrag über die unentgeltliche Übertragung von Produktions-, Liefer- und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 281
    Auslegung eines Hofpachtvertrages hinsichtlich der Verpflichtung zur Rückübertragung von Milchlieferrechten nach Vertragsbeendigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.04.2009 - LwZR 11/08

    Folgen der Veränderung des Systems der landwirtschaftlichen Beihilfen von den

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2014 - 2 U 87/13
    bb) Der Senat geht übereinstimmend mit der Rechtsauffassung der Klägerin davon aus, dass die Änderung des Systems der landwirtschaftlichen Beihilfen zwischen den Zeitpunkten des Abschlusses der Pachtverträge PV 1992 / PV 1999 bzw. PV 1998 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der GAP-Reform von flächen- und produktionsbezogenen Beihilfen zu davon entkoppelten Einkommensbeihilfen für Landwirte es gleichwohl nicht ausschließt, dass Vereinbarungen zur Übertragung der damaligen Prämien-, Förderungsansprüche und Quotenvorrechte auf den Verpächter bzw. auf einen von diesem benannten Betriebsnachfolger in Altpachtverträgen dahin auszulegen sein können, dass sie auch für die Zahlungsansprüche Geltung erlangen sollen (vgl. BGH, Urteil v. 24.04.2009, LwZR 11/08, NL-BzAR 2009, 371).

    Der erkennende Senat hat - im Anschluss an höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil v. 24.04.2009, a.a.O.) - bereits mehrfach entschieden, dass Zahlungsansprüche rechtsgeschäftlichen Regelungen zur unentgeltlichen Übertragung auf den Verpächter bzw. den von ihm benannten Nachbewirtschafter nicht entzogen sind.

  • BGH, 15.10.2007 - II ZR 136/06

    Rechtsnatur des Ausgleichsanspruchs unter Gesellschaftern bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2014 - 2 U 87/13
    Mit der Übernahme einer Freistellungspflicht soll der Freizustellende typischerweise jeglichen Risikos einer Inanspruchnahme durch Dritte enthoben werden und insbesondere nicht der Gefahr ausgesetzt sein, wegen einer begründeten Forderung Dritter mit einer Klage überzogen zu werden oder in Fehleinschätzung der Sach- und Rechtslage eine unbegründete Forderung zu erfüllen und sich dies als eigenes Fehlverhalten entgegenhalten lassen zu müssen (BGH, Urteile vom 15.10.2007, II ZR 136/06, NJW-RR 2008, 256, und vom 15.12.2010, VIII ZR 86/09, NJW-RR 2011, 479).
  • BGH, 23.04.2010 - LwZR 15/08

    Formularmäßiger Landpachtvertrag: Inhaltskontrolle für eine Klausel über eine

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2014 - 2 U 87/13
    Der Senat macht sich die entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechung zu Eigen (vgl. nur BGH, Urteil v. 23.04.2010, LwZR 15/08, NL-BzAR 2010, 292).
  • BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 86/09

    Umfang einer Freistellungsverpflichtung: Abwehr der von einem Dritten erhobenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2014 - 2 U 87/13
    Mit der Übernahme einer Freistellungspflicht soll der Freizustellende typischerweise jeglichen Risikos einer Inanspruchnahme durch Dritte enthoben werden und insbesondere nicht der Gefahr ausgesetzt sein, wegen einer begründeten Forderung Dritter mit einer Klage überzogen zu werden oder in Fehleinschätzung der Sach- und Rechtslage eine unbegründete Forderung zu erfüllen und sich dies als eigenes Fehlverhalten entgegenhalten lassen zu müssen (BGH, Urteile vom 15.10.2007, II ZR 136/06, NJW-RR 2008, 256, und vom 15.12.2010, VIII ZR 86/09, NJW-RR 2011, 479).
  • OLG Hamm, 18.06.2013 - 10 U 6/13

    Landpacht: Beendigung eines Altvertrages - im Jahre 2005 eingeführte

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2014 - 2 U 87/13
    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von der Konstellation, welche dem von den Beklagten zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil v. 18.06.2013, I-10 U 6/13) zugrunde lag, weil dort in der Klausel allein von "flächenbezogenen" Beihilfen die Rede war.
  • BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96

    Anspruch des Pächters auf Auskehrung einer von dem Verpächter erlangten

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2014 - 2 U 87/13
    Denn in den alten Bundesländern galt eine strenge Flächenakzessorietät, welche es mit sich brachte, dass bei Beendigung von Landpachtverträgen die flächenbezogenen Milchlieferrechte an den Verpächter zurückfielen (vgl. nur BGH, Urteil v. 25.04.1997, LwZR 4/96, BGHZ 135, 284).
  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06

    Anspruch des Verpächters auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen des Pächters und

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2014 - 2 U 87/13
    aa) Allerdings haben die Beklagten zu Recht darauf verwiesen, dass der von der Klägerin geltend gemachte Übertragungsanspruch nicht aus § 596 Abs. 1 BGB hergeleitet werden kann (vgl. BGH, Urteil v. 24.11.2006, LwZR 1/06, NL-BzAR 2007, 48); die Klägerin beruft sich aber auch allein auf die vorgenannten konkreten Regelungen in den Pachtverträgen.
  • BGH, 25.11.2011 - LwZR 6/11

    Landpacht zur Milcherzeugung: Bereicherungsanspruch des nichterzeugenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2014 - 2 U 87/13
    Besonderheiten galten lediglich im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Abwicklung (vgl. OLG Celle, Urteil v. 30.06.2004, 7 U 27/04 m.w.N.; BGH, Urteil v. 25.11.2011, LwZR 6/11, NL-BzAR 2012, 114).
  • OLG Celle, 30.06.2004 - 7 U 27/04

    Schadensersatz wegen verspäteten Übergangs einer Milchreferenzmenge; Übergang der

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2014 - 2 U 87/13
    Besonderheiten galten lediglich im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Abwicklung (vgl. OLG Celle, Urteil v. 30.06.2004, 7 U 27/04 m.w.N.; BGH, Urteil v. 25.11.2011, LwZR 6/11, NL-BzAR 2012, 114).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2012 - 5 U (Lw) 16/11

    Herausgabe der Milchquote oder des für die Milchquote erlangten Surrogats bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2014 - 2 U 87/13
    Hinsichtlich des Rechtscharakters des Pachtvertrags unterscheidet sich der vorliegende Fall erheblich von der Konstellation, welche dem (von den Beklagten angeführten) Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 09.02.2012 (5 U (Lw) 16/11, NL-BzAR 2012, 197) zugrunde lag.
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