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   OLG Naumburg, 18.06.2002 - 1 U 73/00   

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https://dejure.org/2002,7375
OLG Naumburg, 18.06.2002 - 1 U 73/00 (https://dejure.org/2002,7375)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.06.2002 - 1 U 73/00 (https://dejure.org/2002,7375)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 1 U 73/00 (https://dejure.org/2002,7375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 203; ; BGB § ... 291; ; BGB § 288; ; BGB § 847; ; BGB § 847 Abs. 1; ; BGB § 852 Abs. 1; ; BGB § 852 Abs. 2; ; EGBGB § 1; ; EGBGB § 10; ; ZGB § 92; ; ZGB § 336; ; ZGB § 337; ; ZGB § 330; ; ZGB § 11 Abs. 3; ; ZGB § 331 S. 1; ; ZGB § 330 Abs. 1; ; ZGB § 338 Abs. 1; ; ZGB § 338 Abs. 3; ; ZGB § 474 Abs. 1 Nr. 3; ; ZGB-DDR § 338 Abs. 3; ; EGZPO § 26 Nr. 7; ; ZPO § 203; ; ZPO § 543; ; ZPO § 711 S. 1; ; ZPO § 711 S. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Kinderarzt in der DDR, Funktion des Schmerzensgeldes in der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 47 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 203, 288, 291, 847, 852 Abs. 1 u. 2 BGB; §§ 11 Abs. 3, 92, 330, 331 Satz 1, 336, 337, 338 Abs. 1 u. 3, 474 Abs. 1 Nr. 3 ZGB
    Gesundheitsschäden - Ausgleichsanspruch nach ZGB

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 302/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2002 - 1 U 73/00
    Für den streitgegenständlichen Anspruch, der am 03. bzw. 04.02.1990 entstanden ist und sich im Beitrittsgebiet ereignete, bleibt es daher bei der Maßgeblichkeit des Zivilgesetzbuches der DDR (vgl. BGH VersR 1995, 973; BGHZ 123, 65 ).

    Die Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift des Zivilgesetzbuches der DDR hat - wie generell die Auslegung des ZGB - unter Berücksichtigung der Rechtspraxis in der ehemaligen DDR zu erfolgen (BGHZ 123, 65 ).

    Zu berücksichtigen ist dabei allerdings Artikel 4 Abs. 1 des Staatsvertrages und Artikel 3 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. II 889), wonach bei dem Kraft intertemporären Kollissionsrecht maßgeblichen Recht der ehemaligen DDR dieses nur angewendet werden darf, wenn und soweit es mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BGHZ 123, 65 , FamRZ 1992, 413 , NJW 1993, 259 ).

    Dementsprechend ist der Grad des Verschuldens des Schädigers ebenso wie die wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigten für die Bemessung des Ausgleichsanspruchs bedeutungslos (BGHZ 123, 65 ).

    Eben dieser Ausgleichszweck kommt auch in § 338 Abs. 3 ZGB zum Tragen (BGHZ 123, 65 ).

    Vielmehr bedarf der Ausgleichsbetrag einer Anhebung, die der Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse entspricht, die im Lebensbereich des Klägers zwischen dem Zeitpunkt der Schädigung und dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung eingetreten sind (BGHZ 123, 65 ).

  • BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2002 - 1 U 73/00
    Um eine Benachteiligung der bedürftigen Partei zu vermeiden, was bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist, ist der Eingang eines ordnungsgemäß begründeten und vollständigen PKH-Gesuches geeignet, eine Hemmung der Verjährung nach § 203 ZPO herbeizuführen (BGHZ 70, 235 ; NJW 1989, 1148 ; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 203 Rdnr. 9).
  • BGH, 20.12.1974 - IV ZR 191/73

    Verhandlungsbegriff - Leistungsfreiheit - Feststellungsklage -

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2002 - 1 U 73/00
    Bereits die Mitteilung des Versicherers, er werde auf eine Angelegenheit nach Abschluss eines Strafverfahrens zurückkommen, reicht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei der gebotenen weiten Auslegung des § 852 Abs. 2 BGB für die Aufnahme von "Verhandlungen" aus (so BGH VersR 75, 440), erst recht also das hier vorliegende Verhalten.
  • BGH, 20.12.1988 - IX ZR 88/88

    Verwendung zweckgebunden eingezahlter Gelder durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2002 - 1 U 73/00
    Um eine Benachteiligung der bedürftigen Partei zu vermeiden, was bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist, ist der Eingang eines ordnungsgemäß begründeten und vollständigen PKH-Gesuches geeignet, eine Hemmung der Verjährung nach § 203 ZPO herbeizuführen (BGHZ 70, 235 ; NJW 1989, 1148 ; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 203 Rdnr. 9).
  • OLG Brandenburg, 12.01.1998 - 1 W 30/97

    Obergrenze bei schwerem Geburtsschaden (irreversibler Hirnschaden)

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2002 - 1 U 73/00
    In diesem Sinne ist daher auch die obergerichtliche Rechtsprechung zu sehen, welche "eine vorsichtige Orientierung an den nach § 847 BGB zuzuerkennenden Beträgen" für angezeigt erachtet (vgl. etwa OLG Brandenburg, VersR 1998, 593, 594; Thüringisches Oberlandesgericht OLG-NL 1994, 150).
  • BGH, 11.06.1996 - VI ZR 172/95

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2002 - 1 U 73/00
    Bei einem derartig groben Behandlungsfehler kommen dem Kläger Beweiserleichterungen - hier bis hin zur Beweislastumkehr - zugute (vgl. BGH NJW 1995, 778; 1996, 2428; 1997, 794 und 796; NJW 1998, 814, 1780 und 1782; Müller, DRiZ 2000, 259 ).
  • BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 91/91

    Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes - Aufhebung von Preisvorschriften - Anpassung

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2002 - 1 U 73/00
    Zu berücksichtigen ist dabei allerdings Artikel 4 Abs. 1 des Staatsvertrages und Artikel 3 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. II 889), wonach bei dem Kraft intertemporären Kollissionsrecht maßgeblichen Recht der ehemaligen DDR dieses nur angewendet werden darf, wenn und soweit es mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BGHZ 123, 65 , FamRZ 1992, 413 , NJW 1993, 259 ).
  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96

    Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2002 - 1 U 73/00
    Bei einem derartig groben Behandlungsfehler kommen dem Kläger Beweiserleichterungen - hier bis hin zur Beweislastumkehr - zugute (vgl. BGH NJW 1995, 778; 1996, 2428; 1997, 794 und 796; NJW 1998, 814, 1780 und 1782; Müller, DRiZ 2000, 259 ).
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2002 - 1 U 73/00
    Bei einem derartig groben Behandlungsfehler kommen dem Kläger Beweiserleichterungen - hier bis hin zur Beweislastumkehr - zugute (vgl. BGH NJW 1995, 778; 1996, 2428; 1997, 794 und 796; NJW 1998, 814, 1780 und 1782; Müller, DRiZ 2000, 259 ).
  • BGH, 24.09.1996 - VI ZR 303/95

    Aufklärung von Widersprüchen zwischen zwei Gutachten zur Aufklärung eines groben

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2002 - 1 U 73/00
    Bei einem derartig groben Behandlungsfehler kommen dem Kläger Beweiserleichterungen - hier bis hin zur Beweislastumkehr - zugute (vgl. BGH NJW 1995, 778; 1996, 2428; 1997, 794 und 796; NJW 1998, 814, 1780 und 1782; Müller, DRiZ 2000, 259 ).
  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 1 U 161/99

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem Geburtsschaden

  • BGH, 23.05.1995 - VI ZR 384/94

    Verkehrssicherungspflicht gegenüber kleinen Kindern nach dem Recht der DDR

  • OLG Hamm, 16.01.2002 - 3 U 156/00

    Schmerzensgeld bei Schwerstbehinderung

  • LG Duisburg, 24.01.2007 - 3 O 244/06

    Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs aus einer ärztlichen Fehlbehandlung;

    Dies bedeutet entsprechend dem obiter dictum des BGH (a.a.O.), dass - soweit der Meinungsaustausch nicht zwischen den Parteien stattfindet, sondern die Gutachterkommission vom Patienten angerufen wird - die In Anspruch-Genommenen (Arzt/Krankenhaus) sich auf ein solches Verfahren ausdrücklich einlassen, etwa in der Form, dass sie sich damit einverstanden erklären, dass der Ausgang eines solchen Verfahrens abgewartet werden solle (vgl. dazu ähnlich OLG Naumburg BeckRS 2002, 30266411, Urteil vom 18.06.2002), bevor man endgültig eine Entscheidung über die Ablehnung oder das Anerkenntnis eines geltend gemachten Anspruchs wegen ärztlicher Fehlbehandlung treffen wolle.
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