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   OLG Naumburg, 18.07.2013 - 2 U 76/13 (Kart)   

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OLG Naumburg, 18.07.2013 - 2 U 76/13 (Kart) (https://dejure.org/2013,20148)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.07.2013 - 2 U 76/13 (Kart) (https://dejure.org/2013,20148)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - 2 U 76/13 (Kart) (https://dejure.org/2013,20148)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Hubarbeitsmaschinen

    § 1 GWB, § 2 Abs 2 GWB, § 133 BGB, § 134 BGB, § 157 BGB
    Wettbewerbsbeschränkungen durch Individualverträge: Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich der Einbeziehung weiterer Maschinentypen in einen Lieferrahmenvertrag; Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots in einer "vertikalen Vereinbarung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11

    Vorwegnahme der Hauptsache - Einstweilige Unterlassungsverfügung bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.07.2013 - 2 U 76/13
    Mit Urteil vom 11.08.2011 (2 U 84/11) hat der Senat - unter Abänderung des landgerichtlichen Urteils vom 11.05.2011 - es der Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, ohne Zustimmung des Klägers selbstfahrende Hubarbeitsbühnen der Typen A. 800, 1000, 1200/1204, 1205, A. XXL 750 und A. XXL 1000 sowie baugleiche und/oder bauähnliche Hubarbeitsbühnen für Dritte herzustellen und/oder an Dritte zu verkaufen und/oder auszuliefern.

    a) Insoweit hat der Senat zwar in seinem im einstweiligen Verfügungsverfahren erlassenen Urteil vom 11.08.2011 (2 U 84/11) entschieden, dass, da weder die Einräumung des Alleinvertriebsrechts noch der Vertragsstrafenanspruch mit einer Einschränkung versehen sei, die Annahme gerechtfertigt sei, dass sich die Verpflichtung zum Herstellungs- und Vertriebsverbot nicht nur auf die in § 19 Abs. 3 und 4 ausdrücklich erwähnten Typen, sondern auf sämtliche Typen, mithin auch auf den nicht im Liefervertrag aufgeführten A. 1205 beziehe, da auch Maschinen dieses Typs von der Beklagten für den Kläger hergestellt worden seien und nicht erkennbar sei, auf welcher anderen als der vertraglichen Grundlage vom 15.03.2002 diese Herstellung erfolgt sein solle.

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 131/12 B
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.07.2013 - 2 U 76/13
    Die Beklagte hat ihre Berufung gegen das am 07.09.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Halle (6 O 398/12), mit dem der Antrag der Beklagten auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung vom 11.08.2011 abgelehnt worden war, zurückgenommen, nachdem der Senat mit Beschluss vom 12.11.2012 den Antrag der Beklagten auf einstweilige Einstellung der Vollziehung der einstweiligen Verfügung des Senats vom 11.08.2011 zurückgewiesen hatte (2 U 131/12).

    c) Der Liefervertrag ist aufgrund der ordentlichen Kündigung der Beklagten zum 11.12.2002, nicht zum 15.03.2002 beendet worden (vgl. Seite 7 bis 9 des Senatsbeschlusses vom 12.11.2012 in der Sache 2 U 131/12).

  • BGH, 08.05.2000 - II ZR 308/98

    Mandantenschutz beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.07.2013 - 2 U 76/13
    Nur wenn eine solche Wettbewerbsklausel ausschließlich die zeitlichen Grenzen überschreitet, im übrigen aber unbedenklich ist, kommt eine geltungserhaltende Reduktion in Betracht; die Missachtung der gegenständlichen und räumlichen Grenzen dagegen hat die Nichtigkeit des Verbots zur Folge (BGH, Urteile vom 14.07.1997, II ZR 238/96, NJW 1997, 3089, vom 08.05.2000, II ZR 308/98, NJW 2000, 2584, vom 18.07.2005, II ZR 159/03, NJW 2005, 3061, und vom 10.12.2008, KZR 54/08).
  • BGH, 10.12.2008 - KZR 54/08

    Subunternehmervertrag II

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.07.2013 - 2 U 76/13
    Nur wenn eine solche Wettbewerbsklausel ausschließlich die zeitlichen Grenzen überschreitet, im übrigen aber unbedenklich ist, kommt eine geltungserhaltende Reduktion in Betracht; die Missachtung der gegenständlichen und räumlichen Grenzen dagegen hat die Nichtigkeit des Verbots zur Folge (BGH, Urteile vom 14.07.1997, II ZR 238/96, NJW 1997, 3089, vom 08.05.2000, II ZR 308/98, NJW 2000, 2584, vom 18.07.2005, II ZR 159/03, NJW 2005, 3061, und vom 10.12.2008, KZR 54/08).
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07

    Anwaltsgebühren bei Fertigung eines Abschlussschreibens nach Erwirkung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.07.2013 - 2 U 76/13
    Zwar ergibt sich aus dem vom Landgericht angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.03.2008 (VI ZR 176/07, NJW 2008, 1744), dass dann, wenn ein Abschlussschreiben zu einem Verzicht des Gegners führt, ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch besteht.
  • BGH, 14.07.1997 - II ZR 238/96

    Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Verbot der

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.07.2013 - 2 U 76/13
    Nur wenn eine solche Wettbewerbsklausel ausschließlich die zeitlichen Grenzen überschreitet, im übrigen aber unbedenklich ist, kommt eine geltungserhaltende Reduktion in Betracht; die Missachtung der gegenständlichen und räumlichen Grenzen dagegen hat die Nichtigkeit des Verbots zur Folge (BGH, Urteile vom 14.07.1997, II ZR 238/96, NJW 1997, 3089, vom 08.05.2000, II ZR 308/98, NJW 2000, 2584, vom 18.07.2005, II ZR 159/03, NJW 2005, 3061, und vom 10.12.2008, KZR 54/08).
  • BGH, 18.07.2005 - II ZR 159/03

    Grenzen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bei Ausscheiden aus einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.07.2013 - 2 U 76/13
    Nur wenn eine solche Wettbewerbsklausel ausschließlich die zeitlichen Grenzen überschreitet, im übrigen aber unbedenklich ist, kommt eine geltungserhaltende Reduktion in Betracht; die Missachtung der gegenständlichen und räumlichen Grenzen dagegen hat die Nichtigkeit des Verbots zur Folge (BGH, Urteile vom 14.07.1997, II ZR 238/96, NJW 1997, 3089, vom 08.05.2000, II ZR 308/98, NJW 2000, 2584, vom 18.07.2005, II ZR 159/03, NJW 2005, 3061, und vom 10.12.2008, KZR 54/08).
  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.07.2013 - 2 U 76/13
    Im Ausgangspunkt zutreffend nimmt das Landgericht an (Seite 11 und 12 des Urteils), dass grundsätzlich eine Auskunftspflicht nach § 242 BGB bestehen kann, wenn es die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung mit sich bringt, dass der Berechtigte, hier der Kläger, in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete, hier die Beklagte, die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BGH, Urteile vom 17.05.1994, X ZR 82/92, BGHZ 126, 109, NJW 1995, 386, und vom 06.02.2007, X ZR 117/04, NJW 2007, 1806).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.07.2013 - 2 U 76/13
    Im Ausgangspunkt zutreffend nimmt das Landgericht an (Seite 11 und 12 des Urteils), dass grundsätzlich eine Auskunftspflicht nach § 242 BGB bestehen kann, wenn es die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung mit sich bringt, dass der Berechtigte, hier der Kläger, in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete, hier die Beklagte, die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BGH, Urteile vom 17.05.1994, X ZR 82/92, BGHZ 126, 109, NJW 1995, 386, und vom 06.02.2007, X ZR 117/04, NJW 2007, 1806).
  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2012 - 6 O 398/12

    Filesharing von R.I.O. Feat. Nicco - Party Shaker

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.07.2013 - 2 U 76/13
    Die Beklagte hat ihre Berufung gegen das am 07.09.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Halle (6 O 398/12), mit dem der Antrag der Beklagten auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung vom 11.08.2011 abgelehnt worden war, zurückgenommen, nachdem der Senat mit Beschluss vom 12.11.2012 den Antrag der Beklagten auf einstweilige Einstellung der Vollziehung der einstweiligen Verfügung des Senats vom 11.08.2011 zurückgewiesen hatte (2 U 131/12).
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