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   OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17   

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https://dejure.org/2017,59582
OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17 (https://dejure.org/2017,59582)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.10.2017 - 5 U 44/17 (https://dejure.org/2017,59582)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 5 U 44/17 (https://dejure.org/2017,59582)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1
    Haftung des Architekten bei Überschreitung des vereinbarten Kostenrahmens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekt muss zu Baukosten beraten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss zu Baukosten beraten! (IBR 2018, 399)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.03.2013 - VII ZR 230/11

    BGH präzisiert Pflichten des Architekten

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17
    Die Klägerin war darüber hinaus verpflichtet, bei ihrer Planung die ihr bekannten Kostenvorstellungen des Beklagten zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 24. Juni 1999, Az.: VII ZR 196/98, zitiert nach juris, BGH, Urteil vom 21. März 2013, Az.: VII ZR 230/11, zitiert nach juris, Rn. 9).

    Da es sich bei dem Beklagten um einen privaten Auftraggeber handelte, dessen wirtschaftliche Verhältnisse nicht offenlagen und der die ihm aufgrund seiner Bauvorstellungen entstehenden Kosten nicht einzuschätzen vermochte, war eine gründliche Aufklärung erforderlich (BGH, Urteil vom 21. März 2013, a.a.O.).

  • KG, 10.07.2014 - 27 U 50/13

    Architektenvertrag: Haftung des Architekten für Überschreiten der vereinbarten

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17
    Soweit eine Sanierung des Gebäudes im Falle der Festlegung einer Obergrenze der Baukosten von 1.725.658,75 ? wirtschaftlich nicht sinnvoll realisiert werden könnte, stünde dem Beklagten ein Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB, gerichtet auf Freistellung von dem Anspruch der Klägerin auf die Zahlung weitergehenden Architektenhonorars und auf Erstattung der an die Klägerin bereits geleisteten Vergütung sowie auf Ersatz nutzlos aufgewendeter Kosten und Gebühren, zu (KG, Urteil vom 10. Juli 2014, Az.: 27 U 50/13, zitiert nach juris, Rn. 43, m. w. Nachw.).
  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17
    Obgleich die vorläufige Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils gemäß § 717 Abs. 1 ZPO mit der Verkündung dieses Urteils außer Kraft tritt, bedarf es eines Ausspruches über die vorläufige Vollstreckbarkeit, weil das Vollstreckungsorgan die Vollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil nach §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO erst einstellen und bereits getroffene Vollstreckungsmaßregeln erst aufheben darf, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung vorgelegt wird (Zöller/Heßler, a.a.O.; OLG München, Urteil vom 18. September 2002, Az.: 27 U 1011/01, zitiert nach juris, Rn. 75 m. w. Nachw.).
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17
    Im Falle der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung hätte das Vertragsverhältnis über den Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung bei den Prozessbevollmächtigten der Klägerin hinaus fortgedauert, die wechselseitigen vertraglichen Pflichten wären unverändert bestehen geblieben (BGH, Versäumnisurteil vom 24. Juli 2003, Az.: VII ZR 218/02, zitiert nach juris, Rn. 19, 21, m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17
    Diese Kostenberatung diente dem Zweck, den Beklagten über die zu erwartenden Kosten des Bauvorhabens zu informieren, damit er Entscheidungen über die Durchführung des Vorhabens auf einer geeigneten Grundlage treffen konnte (BGH, Urteil vom 11. November 2004, Az.: VII ZR 128/03, zitiert nach juris, Rn. 28).
  • BGH, 17.01.1991 - VII ZR 47/90

    Planungspflichten des Architekten

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17
    Auf der Grundlage des mit dem Beklagten abgeschlossenen Architektenvertrages war die Klägerin verpflichtet, bereits im Rahmen der Grundlagenermittlung den wirtschaftlichen Rahmen abzustecken (BGH, Urteil vom 17. Januar 1991, Az.: VII ZR 47/90, zitiert nach juris, Rn. 7).
  • BGH, 03.07.1997 - VII ZR 159/96

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17
    Sie war darüber hinaus verpflichtet, den Beklagten zur Höhe der Baukosten und zu deren Ermittlung allgemein zu beraten (BGH, Urteil vom 3. Juli 1997, Az.: VII ZR 159/96, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 44/17
    Die Klägerin war darüber hinaus verpflichtet, bei ihrer Planung die ihr bekannten Kostenvorstellungen des Beklagten zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 24. Juni 1999, Az.: VII ZR 196/98, zitiert nach juris, BGH, Urteil vom 21. März 2013, Az.: VII ZR 230/11, zitiert nach juris, Rn. 9).
  • OLG Celle, 26.01.2022 - 14 U 116/21

    Zahlung von Architektenhonorar; Abschluss eines Architektenvertrages nach den

    a) Der Beklagte hat gegenüber dem Honoraranspruch der Klägerin für die von ihr im Rahmen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 gem. § 34 HOAI) erbrachten Leistungen einen Schadensersatzanspruch gem. § 280 Abs. 1, § 241 BGB auf Freistellung von diesem Honoraranspruch (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 3 U 129/91, Rn. 5; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 5 U 44/17, Rn. 57; KG Berlin, Urteil vom 10. Juli 2014 - 27 U 50/13, Rn. 22, juris).
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