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   OLG Naumburg, 18.12.2007 - 3 WF 354/07 (PKH)   

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https://dejure.org/2007,8530
OLG Naumburg, 18.12.2007 - 3 WF 354/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,8530)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.12.2007 - 3 WF 354/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,8530)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 3 WF 354/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,8530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines Verfahrens gem. § 52a Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) als Voraussetzung für eine Zwangsgeldfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 33; FGG § 52a
    Umgangsrecht: Zwangsgeldverhängung nach § 33 FGG auch ohne Vermittlungsverfahren nach § 52 a FGG möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1550
  • FamRZ 2009, 243
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 29.06.2000 - 2 WF 96/00

    Zur Vollstreckung einer Umgangsanordnung nach § 33 FGG

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2007 - 3 WF 354/07
    Es bleibt deshalb einem Umgangsberechtigten durchaus die Möglichkeit, anstelle bzw. neben einem Vermittlungsverfahren die rechtlichen Möglichkeiten des § 33 FGG zu ergreifen, zumal die Androhung eines Zwangsgeldes grundsätzlich geeignet ist, positive Auswirkungen auf die Kooperationsbereitschaft der antragsgegnerischen Partei zu haben (OLG Bamberg FamRZ 2001, 169f).
  • OLG Rostock, 29.10.2001 - 10 WF 207/01

    Prozesskostenhilfe für ein auf Herausgabe des gemeinsamen Kindes zur Durchführung

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2007 - 3 WF 354/07
    Es steht dem umgangsberechtigten Elternteil daher frei, nach seinem Ermessen den Rechtsweg zu wählen, der nach seiner Ansicht der erfolgsversprechendere ist (OLG Rostock FamRZ 2002, 967f).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 3 WF 158/02

    Umgangsrecht, Vollstreckungsverfahren, Kindesdwohlprüfung

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2007 - 3 WF 354/07
    Dies kann in einem Verfahren nach § 52a FGG erfolgen (OLGR Frankfurt 2002, 328).
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