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   OLG Naumburg, 19.01.2017 - 2 Ws (Reh) 15/16   

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https://dejure.org/2017,3185
OLG Naumburg, 19.01.2017 - 2 Ws (Reh) 15/16 (https://dejure.org/2017,3185)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.01.2017 - 2 Ws (Reh) 15/16 (https://dejure.org/2017,3185)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 2 Ws (Reh) 15/16 (https://dejure.org/2017,3185)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 1 S 2 StrRehaG, § 15 StrRehaG, § 359 Nr 5 StPO
    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren wegen rechtstaatswidriger Unterbringung in der ehemaligen DDR: Unterbringung in Spezialheimen und in der Frauenstation der Poliklinik Halle zur Disziplinierung einer Jugendlichen; Wiederaufnahme wegen neuer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Wiederaufnahme eines Rehabilitierungsverfahrens; Begriff der neuen Tatsachen i.S. von § 359 Nr. 5 StPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bezeichnung eines Rechtsbehelfs, Wiederaufnahmegrund, Spezialkinderheim, Durchgangsheim, geschlossene venerologische Station

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 359 Nr. 5; StrRehaG
    Anordnung der Wiederaufnahme eines Rehabilitierungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Neue wissenschaftliche Erkenntnisse rechtfertigen als neue Tatsachen Wiederaufnahme

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Neue wissenschaftliche Erkenntnisse rechtfertigen als neue Tatsachen Wiederaufnahme

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Wiederaufnahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.01.2017 - 2 Ws (Reh) 15/16
    Neu i.S.d. § 359 Nr. 5 StPO ist grundsätzlich alles, was der Überzeugungsbildung des erkennenden Gerichts nicht zugrunde gelegt worden ist, auch wenn es ihr hätte zugrunde gelegt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 2006, 2 BvR 123/06 u.a., zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2004 - 2 Ws (Reha) 14/03

    Wiederaufnahme im Rehabilitierungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.01.2017 - 2 Ws (Reh) 15/16
    Ausreichend ist es, wenn alternativ neue Tatsachen oder neue Beweismittel beigebracht werden, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen eine Rehabilitierung des/der Betroffenen zu begründen geeignet sind (Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2004, 2 Ws (Reha) 14/03, juris, Wasmuth, ZOV 2013, 145, 147).
  • OLG Zweibrücken, 05.06.1992 - 1 Ws 273/92
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.01.2017 - 2 Ws (Reh) 15/16
    Dies gebietet der in § 300 StPO zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke, wonach der wirkliche Wille des Erklärenden zu erforschen ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5. Juni 1992 - 1 Ws 273/92 -, juris).
  • OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18

    Zulässigkeit der Nachprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung

    Zur weiteren Begründung ihres Wiederaufnahmeantrags verweist die Betroffene u.a. auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 19. Januar 2017 (Az.: 2 Ws (Reh) 15/16) sowie den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 26. Oktober 2011 (Az.: 2 Ws (Reha) 10/16) sowie auf den vom Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer herausgegebene Bericht über die "Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR" vom März 2012, der auf die wissenschaftlichen Expertisen von den Wissenschaftlern Eddinghaus, Prof. Dr. Laudin, Dr. Sachse, Dr. Sack und Prof. Dr. Wappler verweist, woraus sich neue wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich der Heimerziehung in der DDR ergeben würden.

    Ausreichend ist es, wenn alternativ neue Tatsachen oder neue Beweismittel beigebracht werden, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen eine Rehabilitierung der Betroffenen zu begründen geeignet sind (OLG Naumburg, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 2 Ws (Reh) 15/16, juris).

  • OLG Brandenburg, 15.01.2024 - 2 Reha 7/23
    Die Betroffene hat sich in ihrem Wiederaufnahmeantrag zumindest auch auf neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zu den tatsächlichen Umständen in Spezialkinderheimen, insbesondere die Expertisen von Dr. W..., Dr. S... und Prof. Dr. L..., welche 2012 veröffentlicht worden sind, und damit auf neue Tatsachen im Sinn von § 359 Nr. 5 StPO (vgl. hierzu auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 22. März 2018, 2 Ws (Reha) 11/17; Beschl. v. 26. Oktober 2017, 2 Ws (Reha) 10/16; OLG Naumburg, Beschl. v. 19. Januar 2017, 2 Ws (Reh) 15/16; jeweils zitiert nach juris) berufen.
  • OLG Dresden, 20.11.2018 - 1 Reha Ws 42/17

    Zulässigkeit der Nachprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung

    Ausreichend ist es, wenn alternativ neue Tatsachen oder neue Beweismittel beigebracht werden, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen eine Rehabilitierung der Betroffenen zu begründen geeignet sind (OLG Naumburg, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 2 Ws (Reh) 15/16, juris).
  • OLG Brandenburg, 14.01.2021 - 2 Ws (Reha) 12/20
    Neue Tatsachen in diesem Sinne sind auch solche, die sich aus der vom Betroffenen konkret zitierten wissenschaftlichen Aufarbeitung der Zustände in den Heimeinrichtungen in der DDR ergeben (vgl. hierzu OLG Naumburg, Beschl. v. 19. Januar 2017 - 2 Ws [Reh] 15/16; Senat, Beschl. v. 26. Oktober 2017 - 2 Ws [Reha] 10/16).
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