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   OLG Naumburg, 19.02.2019 - 12 W 63/18 (KfB)   

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https://dejure.org/2019,7827
OLG Naumburg, 19.02.2019 - 12 W 63/18 (KfB) (https://dejure.org/2019,7827)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.02.2019 - 12 W 63/18 (KfB) (https://dejure.org/2019,7827)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 12 W 63/18 (KfB) (https://dejure.org/2019,7827)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 4
    Voraussetzungen der Geltendmachung der Auszahlung einer überhöhten Vergütung an den Sachverständigen im Kostenfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütungshöhe kann noch im Kostenfestsetzungsverfahren gerügt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 832
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 6 W 60/20
    a) Es gilt im Hinblick darauf, dass die Streitparteien am Verfahren zur Entschädigungsfestsetzung und zum Wegfall oder zur Beschränkung des Vergütungsanspruchs eines Sachverständigen nach §§ 4, 8a JVEG nicht beteiligt sind, hier nichts anderes als im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO (klarstellend BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - II ZB 12/12, juris Rn. 9 f.; ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 08.10.2009 - 3 W 1016/09, juris Rn. 7; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.02.2019 - 12 W 63/18, juris Rn. 18; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 26.02.2020 - 11 W 215/20, MDR 2020, 692 f.).
  • OLG Rostock, 15.02.2021 - 4 W 38/20

    Vergütungsanspruch eines Sachverständigen bei unterlassener Anzeige möglicher

    Denn die gutachterlichen Stellungnahmen wurden nicht von einem Tatrichter berücksichtigt und damit als verwertbar beurteilt, sondern in einem selbständigen Beweisverfahren abgegeben, in dem auch keine - gemäß § 492 Abs. 3 ZPO mögliche - mündliche Erörterung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung stattgefunden hat bzw. die Parteien sich sonst gütlich geeinigt haben; vielmehr waren Termine nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 3 ZPO allein zum Zwecke der mündlichen Erläuterung der schriftlichen Gutachten anberaumt worden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11.11.2015, Az.: 2 W 229/15, Rn. 14; anders in dem Fall von OLG Naumburg, Beschluss vom 19.02.2019, Az.: 12 W 63/18 [KfB], Rn. 26 ff.: dort Verwertung durch den Tatrichter, jeweils zitiert nach juris).
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