Rechtsprechung
OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- aufrecht.de
Markenrechtlicher Anspruch gegen "Die Neue Post"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch der Deutschen Post AG gegen ein unter "Die Neue Post" firmierendes Kurierdienstunternehmen; Möglichkeit eines Löschungsantrags beim hierfür ausschließlich zuständigen Deutschen Patent- und Markenamt; Verwechselungsgefahr im Sinne ...
- Judicialis
MarkenG § 4; ; MarkenG § ... 4 Nr. 1; ; MarkenG § 5 Abs. 3; ; MarkenG § 8 Abs. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 19; ; MarkenG § 23 Nr. 2; ; MarkenG § 50; ; MarkenG § 54; ; UWG § 3; ; UWG § 4; ; UWG § 4 Nr. 9 litt. a; ; UWG § 4 Nr. 9 litt. b; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 242; ; PostG § 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch der Deutschen Post AG gegen Post- und Kurierdienstunternehmen, das unter der Firma "Die Neue Post" auftritt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 20.01.2005 - 7 O 2369/04
- LG Magdeburg, 19.08.2005 - 7 O 2369/04
- OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 169/05
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2006, 256
- GRUR-RR 2008, 328 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (17)
- BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99
"FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke
Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
Letztlich kommt es darauf an, ob die Verwendung der angegriffenen Bezeichnung im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH, GRUR 2002, 814, 815 - Festspielhaus; GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücksdrink II).Für die Beantwortung dieser Frage kommt es auf die Auffassung des Verkehrs, und zwar eines durchschnittlich informierten, verständigen und aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers an (BGH, GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücksdrink II).
- OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 42/01
UWG -Recht und Verbraucherrecht: Wortmarke "Regional Post"
Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
Auch das OLG Köln gehe in seinem Urteil vom 2. November 2001 (6 U 42/01) davon aus, dass das Wort ohne Kombination mit anderen Bestandteilen keine Unterscheidungskraft habe. - BGH, 24.06.1982 - I ZR 108/80
Ungarische Salami II
Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
Dies kann angenommen werden, wenn über die Verwendung der beschreibenden Angabe hinaus unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls weitere Annäherungen an die geschützte Bezeichnung vorgenommen werden, auch wenn diese zusätzlichen Elemente nicht Gegenstand der verletzten Marke sind, sondern vom Markeninhaber nur tatsächlich verwendet werden (BGH, GRUR 1982, 685, 686 - Ungarische Salami II).
- BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94
"Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
Dabei ist davon auszugehen, dass in Fällen, in denen einzelne Bestandteile der sich gegenüberstehenden Zeichen übereinstimmen, jeweils von dem Gesamteindruck der Zeichen auszugehen ist, um zu ermitteln, ob der übereinstimmende Teil das jeweilige Zeichen derart prägt, dass die anderen Bestandteile im Rahmen des Gesamteindrucks weitgehend in den Hintergrund treten (BGH, GRUR 1996, 775, 776; 2003, 880, 881). - OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 131/04
Kennzeichnungskraft einer Dienstleistungsmarke bei teilweiser Übereinstimmung mit …
Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
Auch nehme sie Bezug auf das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Januar 2005 (6 U 131/04), das für "Die Blaue Post" weder in markenrechtlicher noch in unternehmenskennzeichenrechtlicher Hinsicht eine Verwechslungsgefahr angenommen habe. - BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00
"City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke
Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
Dabei ist davon auszugehen, dass in Fällen, in denen einzelne Bestandteile der sich gegenüberstehenden Zeichen übereinstimmen, jeweils von dem Gesamteindruck der Zeichen auszugehen ist, um zu ermitteln, ob der übereinstimmende Teil das jeweilige Zeichen derart prägt, dass die anderen Bestandteile im Rahmen des Gesamteindrucks weitgehend in den Hintergrund treten (BGH, GRUR 1996, 775, 776; 2003, 880, 881). - BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96
Big Pack
Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
Dabei ist nicht zu verkennen, dass eine Beschreibung, die eine Gattungsbezeichnung darstellt oder jedenfalls nach allgemeinem Sprachverständnis beschreibenden Charakter hat, vom Verkehr in der Regel nur als Sachhinweis zur Unterrichtung des Verkehrs und nicht als Herstellerangabe verstanden wird (BGHZ, GRUR 1999, 992, 994 - BIG PACK). - OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 130/98
Priorität der Internet-Adresse
Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
Um eine leichter merkbare Domain zu schaffen, ist die nach logischen Namensbezeichnungen geordnete Adressierungsmöglichkeit geschaffen worden, die regelmäßig dazu dient, gleichzeitig mit der Adressierung einen Hinweis auf die Herkunft von einer bestimmten Person oder einem bestimmten Betrieb zu geben (OLG Hamburg, NJW-RR 1999, 625, 626) Die Beklagte nutzt, wie ausgeführt, die angegriffene Domain ersichtlich gerade dazu, auf ihren Betrieb hinzuweisen, denn sie bietet ihre Dienstleistungen unter der vom Wortlaut her identischen Firmenbezeichnung an. - BGH, 27.11.2003 - I ZR 79/01
"Telekom"; Unterscheidungskraft des Unternehmenskennzeichens "Telekom"
Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
Entsprechend den obigen Ausführungen ist in Ansehung der Eintragung der Wortmarke "Post" durch das Deutsche Patent- und Markenamt jedenfalls von einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft auszugehen (vgl. auch BGH, GRUR 2004, 514, 516 - Telekom). - BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01
d-c-fix/CD-FIX
Auszug aus OLG Naumburg, 19.08.2005 - 10 U 9/05
Ein geringer Grad der Ähnlichkeit der (vorliegend) Dienstleistungen kann durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden und umgekehrt (BGH, GRUR 1990, 1042, 1044 - Datacolor; 1997, 468, 470 - NetCom; 1999, 492, 494 - Altberliner; GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix). - BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
- BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96
Altberliner
- BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99
IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken
- BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88
"Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der …
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99
"Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens
- EuGH, 23.02.1999 - C-63/97
RECHTSANGLEICHUNG
- BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94
"NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 169/05
POST
Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und sie auf die Anschlussberufung der Klägerin auch nach dem Klageantrag zu 1 d und den damit im Zusammenhang stehenden Klageanträgen (Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzverpflichtung) verurteilt (OLG Naumburg GRUR-RR 2006, 256).