Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 20.01.2010 - 4 UF 90/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23241
OLG Naumburg, 20.01.2010 - 4 UF 90/09 (https://dejure.org/2010,23241)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.01.2010 - 4 UF 90/09 (https://dejure.org/2010,23241)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 4 UF 90/09 (https://dejure.org/2010,23241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1587c Nr 1 BGB, § 1587c Nr 2 BGB
    Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund: Ausschluss eines Ausgleichsanspruchs wegen Unbilligkeit bei Ausgleich aus einer Erwerbsunfähigkeitsrente; Kündigung einer eigenen Altersvorsorge als Ausschlussgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen unbilliger Härte bei Erwerbsunfähigkeit des Ausgleichspflichtigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587c Nr. 1 a.F.
    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen unbilliger Härte bei Erwerbsunfähigkeit des Ausgleichspflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2010 - 4 UF 90/09
    Die für die Beurteilung der Rechtslage verfassungsrechtlich bedeutsamen Fragen, namentlich zur gemeinsamen Berechtigung der Eheleute auch nach Trennung und Scheidung an dem während der Ehe erworbenen Vermögen (vgl. BVerfGE 53, 257, 293 ff.) wie auch zur Anwendung der Härtefallklausel des § 1587 c BGB a. F. zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse des Versorgungsausgleichs (vgl. BVerfGE 66, 324, 330), sind höchstrichterlich geklärt.

    Aus Art. 6 Abs. 1 in Verb. mit Art. 3 Abs. 2 GG folgt in diesem Zusammenhang, dass beide Ehegatten gleichermaßen an dem in der Ehe erworbenen Vermögen berechtigt sind (vgl. BVerfGE 53, 257, 296).

    Sie soll als Ausnahmeregelung eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Entscheidung in solchen Fällen ermöglichen, in denen die schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs gleichsam zur Prämierung einer groben Verletzung der aus der ehelichen Gemeinschaft folgenden Pflichten führen (vgl. BVerfGE 53, 257, 298) oder gegen die tragenden Prinzipien des Versorgungsausgleichs verstoßen würde (vgl. BVerfGE 66, 324, 331).

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2010 - 4 UF 90/09
    Die für die Beurteilung der Rechtslage verfassungsrechtlich bedeutsamen Fragen, namentlich zur gemeinsamen Berechtigung der Eheleute auch nach Trennung und Scheidung an dem während der Ehe erworbenen Vermögen (vgl. BVerfGE 53, 257, 293 ff.) wie auch zur Anwendung der Härtefallklausel des § 1587 c BGB a. F. zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse des Versorgungsausgleichs (vgl. BVerfGE 66, 324, 330), sind höchstrichterlich geklärt.

    Sie soll als Ausnahmeregelung eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Entscheidung in solchen Fällen ermöglichen, in denen die schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs gleichsam zur Prämierung einer groben Verletzung der aus der ehelichen Gemeinschaft folgenden Pflichten führen (vgl. BVerfGE 53, 257, 298) oder gegen die tragenden Prinzipien des Versorgungsausgleichs verstoßen würde (vgl. BVerfGE 66, 324, 331).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2010 - 4 UF 90/09
    6 Abs. 1 in Verb. mit Art. 3 Abs. 2 GG schützt die Ehe als eine Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner (vgl. BVerfGE 10, 59, 66 f.; 35, 382, 408).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2010 - 4 UF 90/09
    6 Abs. 1 in Verb. mit Art. 3 Abs. 2 GG schützt die Ehe als eine Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner (vgl. BVerfGE 10, 59, 66 f.; 35, 382, 408).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2010 - 4 UF 90/09
    Die Ehegatten können ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung bestimmen und insbesondere selbstverständlich darüber entscheiden, wie sie untereinander die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen wollen (vgl. BVerfGE 57, 361, 390; 61, 319, 347; 66, 84, 94; 68, 256, 268).
  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83

    Unterhalt III

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2010 - 4 UF 90/09
    Die Ehegatten können ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung bestimmen und insbesondere selbstverständlich darüber entscheiden, wie sie untereinander die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen wollen (vgl. BVerfGE 57, 361, 390; 61, 319, 347; 66, 84, 94; 68, 256, 268).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2010 - 4 UF 90/09
    Dabei korrespondiert mit der Rechtfertigung des Eingriffs in die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtspositionen des ausgleichsverpflichteten Ehegatten durch Art. 6 Abs. 1 in Verb. mit Art. 3 Abs. 2 GG ein verfassungsrechtlicher Anspruch aus eben diesen Grundrechten auf gleiche Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vermögen (vgl. BVerfG , Beschluss vom 05. Februar 2002, 1 BvR 105/95, zitiert nach juris ).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2010 - 4 UF 90/09
    Die Ehegatten können ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung bestimmen und insbesondere selbstverständlich darüber entscheiden, wie sie untereinander die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen wollen (vgl. BVerfGE 57, 361, 390; 61, 319, 347; 66, 84, 94; 68, 256, 268).
  • BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82

    Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2010 - 4 UF 90/09
    Die Ehegatten können ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung bestimmen und insbesondere selbstverständlich darüber entscheiden, wie sie untereinander die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen wollen (vgl. BVerfGE 57, 361, 390; 61, 319, 347; 66, 84, 94; 68, 256, 268).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht