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   OLG Naumburg, 20.03.2020 - 7 Kart 2/19   

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https://dejure.org/2020,15334
OLG Naumburg, 20.03.2020 - 7 Kart 2/19 (https://dejure.org/2020,15334)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.03.2020 - 7 Kart 2/19 (https://dejure.org/2020,15334)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. März 2020 - 7 Kart 2/19 (https://dejure.org/2020,15334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 13 Abs 1a EnWG vom 20. Dezember 2012, § 13 Abs 2 EnWG, § 13a Abs 1 EnWG vom 26. Juli 2016
    (Zum Anspruch auf Vergütung bzw. Schadensersatz für die Anordnung eines Verteilnetzbetreibers zur Reduzierung der Stromeinspeisung an den Betreiber einer Müllverbrennungsanlage, mit der zugleich Strom mit einer installierten elektrischen Leistung von 23,3 MW erzeugt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 09.03.2015 - 2 U 72/11

    Entschädigung eines Windkraftanlagenbetreibers für entgangene

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.03.2020 - 7 Kart 2/19
    Die von der Klägerin angesprochene Frage, ob die Voraussetzungen für eine Notfallmaßnahme vorlagen, betrifft nicht die rechtliche Zuordnung zu § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EnWG 2005/2011 oder § 13 Abs. 2 EnWG 2005 / 2011, sondern die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verhaltens der Beklagten und damit letztlich eine Frage der Begründung eines - verschuldensabhängigen - Schadensersatzanspruchs (ebenso KG Berlin, Urteil v. 09.03.2015, 2 U 72/11.EnWG, ZNER 2015, 354; KG Berlin, Urteil v. 13.08.2015, 2 U 112/13.EnWG, ZNER 2016, 48, in juris Tz. 20).
  • KG, 13.08.2015 - 2 U 112/13

    Erneuerbare Energien: Entschädigungsanspruch des Anlagenbetreibers wegen der

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.03.2020 - 7 Kart 2/19
    Die von der Klägerin angesprochene Frage, ob die Voraussetzungen für eine Notfallmaßnahme vorlagen, betrifft nicht die rechtliche Zuordnung zu § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EnWG 2005/2011 oder § 13 Abs. 2 EnWG 2005 / 2011, sondern die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verhaltens der Beklagten und damit letztlich eine Frage der Begründung eines - verschuldensabhängigen - Schadensersatzanspruchs (ebenso KG Berlin, Urteil v. 09.03.2015, 2 U 72/11.EnWG, ZNER 2015, 354; KG Berlin, Urteil v. 13.08.2015, 2 U 112/13.EnWG, ZNER 2016, 48, in juris Tz. 20).
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.03.2020 - 7 Kart 2/19
    Eine solche Regelungslücke hat der Bundesgerichtshof u.a. angenommen im Hinblick auf den vom Gesetzgeber geplanten umfassenden Schutz des Urhebers und seiner Herrschaft über sein Werk, der auch nicht durch damals erst seit einigen Jahren im Handel befindliche Selbstaufnahmegeräte durchbrochen werden sollte (vgl. BGH, Urteil v. 18.05.1955, I ZR 8/54 "Magnettonband", BGHZ 17, 266), sowie zuletzt im Hinblick auf die Haftung des Liquidators einer Kapitalgesellschaft gegenüber einem bei der Vermögensverteilung nicht berücksichtigten Gläubiger (vgl. BGH, Urteil v. 13.03.2018, II ZR 158/16, BGHZ 218, 80, in juris Tz. 30 ff, bes. 33 und 36).
  • BGH, 13.03.2018 - II ZR 158/16

    Auslegung des § 73 Abs. 3 GmbHG als ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.03.2020 - 7 Kart 2/19
    Eine solche Regelungslücke hat der Bundesgerichtshof u.a. angenommen im Hinblick auf den vom Gesetzgeber geplanten umfassenden Schutz des Urhebers und seiner Herrschaft über sein Werk, der auch nicht durch damals erst seit einigen Jahren im Handel befindliche Selbstaufnahmegeräte durchbrochen werden sollte (vgl. BGH, Urteil v. 18.05.1955, I ZR 8/54 "Magnettonband", BGHZ 17, 266), sowie zuletzt im Hinblick auf die Haftung des Liquidators einer Kapitalgesellschaft gegenüber einem bei der Vermögensverteilung nicht berücksichtigten Gläubiger (vgl. BGH, Urteil v. 13.03.2018, II ZR 158/16, BGHZ 218, 80, in juris Tz. 30 ff, bes. 33 und 36).
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