Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 20.04.2012 - 10 U 24/10.Hs, 10 U 24/10 (Hs)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33764
OLG Naumburg, 20.04.2012 - 10 U 24/10.Hs, 10 U 24/10 (Hs) (https://dejure.org/2012,33764)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.04.2012 - 10 U 24/10.Hs, 10 U 24/10 (Hs) (https://dejure.org/2012,33764)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. April 2012 - 10 U 24/10.Hs, 10 U 24/10 (Hs) (https://dejure.org/2012,33764)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 60 Abs 1 Nr 3 GmbHG, § 61 Abs 1 GmbHG, § 47 GKG, § 48 GKG, § 63 GKG
    GmbH: Begründetheit und Streitwert einer Auflösungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die gerichtliche Auflösung einer GmbH; Bemessung des Streitwerts einer Auflösungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 3; GmbHG § 61 Abs. 1
    Voraussetzungen der gerichtlichen Auflösung einer GmbH; Streitwert der Auflösungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Auflösung, Auflösungsklage, Auseinandersetzung, Ausschluss, Darlegungs- und Beweislast, Einziehung, Fortsetzung, Gesamtwürdigung, Interessenabwägung, Liquidationswert, Rechtsmissbrauch, Streitwert, Treuepflicht, Wichtiger Grund

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Auflösung einer GmbH mittels Klage bei Vorliegen milderer Mittel zur Beseitigung etwa vorhandener erheblicher Gesellschaftsprobleme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2012, 1430
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 235/52

    Sternbrauerei Regensburg

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.04.2012 - 10 U 24/10
    Dies folgt aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, die auch zwischen Gesellschaftern einer GmbH besteht (dazu schon BGHZ 9, 157 [163]).
  • BGH, 15.04.1985 - II ZR 274/83
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.04.2012 - 10 U 24/10
    Lassen sich insoweit aber - wie im Streitfall mangels hinreichender Beweisangebote - keine sicheren Feststellungen treffen, so geht dies zu Lasten derjenigen Gesellschafter, die diese Tatsachen darlegen und beweisen müssen, aus denen sich ergibt, dass das grundsätzlich gerechtfertigte Auflösungsverlangen treuwidrig ist (zu alledem schon BGH, Urteil vom 15. April 1985 - II ZR 274/83 m.w.N.; zitiert nach juris.de ).
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