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   OLG Naumburg, 20.08.2002 - 9 U 86/02   

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https://dejure.org/2002,9210
OLG Naumburg, 20.08.2002 - 9 U 86/02 (https://dejure.org/2002,9210)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.08.2002 - 9 U 86/02 (https://dejure.org/2002,9210)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. August 2002 - 9 U 86/02 (https://dejure.org/2002,9210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumungsanspruch trotz wirksamer Kündigung eines Mietvertrages; Verzug mit der Zahlung des Mietzinses ; Rüge der fehlenden Substantiiertheit von behaupteten Mietmängeln; Berechnung des restlichen Mietzinses und einer Nutzungsentschädigung; Wirkungen eines im Mietvertrag ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § ... 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 139; ; ZPO § 287; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 181; ; BGB § 536 Abs. 1; ; BGB § 537 Abs. 1; ; BGB § 543 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3 lit. a; ; BGB § 546 Abs. 2; ; BGB § 554 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; BGB § 566 c; ; BGB § 985; ; ZVG § 57 b; ; ZVG § 152 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter - Wirkung gegenüber dem Zwangsverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Miete: keine Aufrechnung gegenüber Zwangsverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 15.12.1997 - 3 AR 90/97

    Rechte des Mieters bei hinter den Angaben im Mietvertrag zurückbleibender

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2002 - 9 U 86/02
    Bei der behaupteten Flächenabweichung handelt es sich zudem weder um einen Mangel der Mietsache noch um eine fehlende zugesicherte Eigenschaft (OLG Dresden MDR 1998, 643; OLG Rostock MDR 1999, 219).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98

    Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2002 - 9 U 86/02
    Ob auch dann ein Hinweis zu erteilen ist, wenn die Partei den Vortrag des Gegners ersichtlich mißverstanden hat (BGH NJW 2001, 2548, 2549), kann dahinstehen.
  • OLG Rostock, 30.07.1998 - 7 U 200/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2002 - 9 U 86/02
    Bei der behaupteten Flächenabweichung handelt es sich zudem weder um einen Mangel der Mietsache noch um eine fehlende zugesicherte Eigenschaft (OLG Dresden MDR 1998, 643; OLG Rostock MDR 1999, 219).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2012 - 2 U 143/11

    Vorausverfügung über den Mietzins

    Dabei können die Miet- bzw. Pachtzinsforderung und das auf sie einwirkende Rechtsgeschäft in demselben Vertrag begründet werden, da die Vorschrift des § 1124 Abs. 2 BGB den Zwangsverwalter auch gegen eine schon im ursprünglichen Miet- bzw. Pachtvertrag enthaltene Vorausverfügung schützt (vgl. BGH, ZMR 2003, a.a.O.; BGHZ 137, a.a.O.; BGHZ 37, a.a.O.; OLGR Naumburg 2003, 255 f.).

    Hingegen ist zu gewährleisten, dass auch der Zwangsverwalter den Mietzins für die Zeitspanne erhält, während derer er die Vermieterpflichten zu erfüllen hat (vgl. OLGR Naumburg 2003, 255 f.).

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