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OLG Naumburg, 20.08.2003 - 5 U 53/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzfähiger Nichtvermögensschaden eines Kindes wegen mit ihm ausgeübten Geschlechtsverkehr; Eingriff in die vor verfrühten sexuellen Kontakten geschützte, ungestörte körperliche und seelische Entwicklung; Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes
- Judicialis
StGB § 176; ; StGB § 176a; ; BGB § 847 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 2
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823 Abs. 2; BGB § 253 Abs. 2; StGB § 176; StGB § 176 a
Einverständlicher Geschlechtsverkehr mit einem Kind begründet Anspruch auf Schmerzensgeld - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Beischlaf mit einem Kind gem. §§ 176 , 176a BGB und den daraus entstandenen ersatzfähiger Nichtvermögensschaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dessau, 11.04.2003 - 2 O 1193/02
- OLG Naumburg, 20.08.2003 - 5 U 53/03
Papierfundstellen
- VersR 2004, 122
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82
Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein) …
Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2003 - 5 U 53/03
Regelmäßig hat also derjenige, der durch den Verstoß gegen ein Schutzgesetz verletzt zu sein behauptet, zu beweisen, dass ein Verstoß vorliegt, ein Schaden eingetreten ist und zwischen dem Verstoß und dem bei ihm eingetretenen Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht; nicht etwa hat der Zuwiderhandelnde den Beweis dafür zu erbringen, dass es an einem solchen Zusammenhang fehlt (BGH NJW 1984, 432 ff.).
- LG Bonn, 12.03.2021 - 1 O 460/12
- Sexueller Mißbrauch - Kind - posttraumatische Belastungsstörung - ICD - …
Denn der Beklagte ist der Klägerin aus diesen Vorschriften wegen eines zu ihren Lasten vorsätzlich verwirklichten schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zum Schadensersatz verpflichtet (vgl. - auch zum Schutzgesetzcharakter dieses Straftatbestandes im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB - OLG Naumburg, OLG-Report Naumburg 2004, 75f. = VersR 2004, 122f.; OLG Hamm, OLG-Report Hamm 2000, 340f.).