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   OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 U 9/12   

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https://dejure.org/2012,31230
OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 U 9/12 (https://dejure.org/2012,31230)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.09.2012 - 2 U 9/12 (https://dejure.org/2012,31230)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. September 2012 - 2 U 9/12 (https://dejure.org/2012,31230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 3 Buchst i EGRL 96/2002, Art 8 Abs 3 UAbs 2 EGRL 96/2002, Art 25 AEUV, Art 29 AEUV, Art 31 AEUV
    Staatshaftung: Ersatz der durch die Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten entstehenden finanziellen Belastungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland wegen übermäßiger und rechtswidriger Belastung mit Aufwendungen für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland wegen übermäßiger und rechtswidriger Belastung mit Aufwendungen für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.1994 - III ZR 42/92

    Schadensersatz wegen Irak-Embargos

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 U 9/12
    Für die Auswirkungen einer solchen - unterstellt rechtswidrigen - Richtlinie träfe die Bundesrepublik Deutschland weder nach Amtshaftungsgrundsätzen noch wegen enteignungsgleichen Eingriffs eine Haftung (so ausdrücklich BGH, Urteil v. 27.01.1994 - Az.: III ZR 42/92 -, BGHZ 125, 27, 37 ff.).

    Ein rechtswidriges Unterlassen des deutschen Gesetz- oder Verordnungsgebers begründete jedenfalls nur dann die Haftung der Beklagten, wenn sich die Untätigkeit ausnahmsweise als ein in den Rechtskreis des Betroffenen eingreifendes Unterlassen qualifizieren ließe und wenn nur ein bestimmtes Verhalten in Betracht käme, zu dem die öffentliche Hand verpflichtet wäre (so BGH, Urteil v. 27.01.1994 - Az.: III ZR 42/92 -, BGHZ 125, 27, 39 m.w.N.).

  • BGH, 29.01.1998 - III ZR 110/97

    Schadensersatz wegen Nichterteilung einer Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 U 9/12
    Es stellt keine eigene, den Kläger in seinen Rechten zusätzlich beeinträchtigende Regelung dar, wenn die Behörde durch ihre Entscheidung lediglich die bestehende Rechtslage, nämlich dass kein finanzieller Ausgleich für die "Doppelbelastung" beim Export von Elektrogeräten in einen anderen Mitgliedstaat der EU gewährt wird, bestätigt (vgl. BGH, Beschluss v. 29.01.1998 - Az.: III ZR 110/97 -, NJW 1998, 1398, 1399 für die Ablehnung der Befreiung von einem durch die Gesetzeslage vorgegebenen Vermarktungsverbot).
  • BGH, 04.06.2009 - III ZR 144/05

    Schadensersatzansprüche dänischer Schweinezüchter und Schlachthofgesellschaften

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 U 9/12
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, haben die nationalen Gerichte unter Beachtung der vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten Leitlinien festzustellen (BGH, Urteil v. 04.06.2009 - Az.: III ZR 144/05 -, BGHZ 181, 199, 206, Rdn. 13).
  • BGH, 24.06.2010 - III ZR 140/09

    Haftung der Bundesrepublik Deutschland wegen unvollständiger

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 U 9/12
    Ein solcher Verstoß setzte voraus, dass der betreffende Mitgliedstaat bei der Wahrnehmung seiner Rechtssetzungsbefugnisse die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (BGH, Beschluss v. 24.06.2010 - Az.: III ZR 140/09 -, NJW 2011, 772, 773, Rdn. 7, auch zu weiteren Einzelheiten).
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