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OLG Naumburg, 20.12.2001 - 11 U 167/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 1020; ; BGB § ... 1021; ; BGB § 1022; ; BGB § 1023; ; BGB § 1024; ; BGB § 1025; ; BGB § 1026; ; BGB § 1027; ; BGB § 1028; ; ALR § 79; ; ZPO § 713; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 08.08.2001 - 21 O 331/98
- OLG Naumburg, 20.12.2001 - 11 U 167/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.11.1966 - V ZR 191/63
Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2001 - 11 U 167/01
Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Bewilligung auf Eintragung einer im Maß erweiterten altrechtlichen Dienstbarkeit besteht nur dann, wenn sich die Bedarfssteigerung in den Grenzen einer der Art nach gleich bleibenden Benutzung des herrschenden Grundstücks hält und nicht auf eine zur Zeit der Dienstbarkeitsbestellung unvorhersehbare und willkürliche Benutzungsänderung zurückzuführen ist (vgl. insoweit BGH WM 1966, 1300, 1301; BGH NJW-RR 1995, S. 15; BGH MDR 1975, S. 745; BGH WM 1964, S. 1027 ff.; OLG München, RPflg. - BGH, 30.09.1994 - V ZR 1/94
Pflicht des Grundstückseigentümers zur Übernahme von Baulasten
Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2001 - 11 U 167/01
Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Bewilligung auf Eintragung einer im Maß erweiterten altrechtlichen Dienstbarkeit besteht nur dann, wenn sich die Bedarfssteigerung in den Grenzen einer der Art nach gleich bleibenden Benutzung des herrschenden Grundstücks hält und nicht auf eine zur Zeit der Dienstbarkeitsbestellung unvorhersehbare und willkürliche Benutzungsänderung zurückzuführen ist (vgl. insoweit BGH WM 1966, 1300, 1301; BGH NJW-RR 1995, S. 15; BGH MDR 1975, S. 745; BGH WM 1964, S. 1027 ff.; OLG München, RPflg. - BGH, 24.06.1964 - V ZR 162/61
Gemeinrechtliche Servitut
Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2001 - 11 U 167/01
Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Bewilligung auf Eintragung einer im Maß erweiterten altrechtlichen Dienstbarkeit besteht nur dann, wenn sich die Bedarfssteigerung in den Grenzen einer der Art nach gleich bleibenden Benutzung des herrschenden Grundstücks hält und nicht auf eine zur Zeit der Dienstbarkeitsbestellung unvorhersehbare und willkürliche Benutzungsänderung zurückzuführen ist (vgl. insoweit BGH WM 1966, 1300, 1301; BGH NJW-RR 1995, S. 15; BGH MDR 1975, S. 745; BGH WM 1964, S. 1027 ff.; OLG München, RPflg.
- LG Osnabrück, 02.08.2019 - 10 S 241/18
Anspruch auf Gewährung Wege- und Fahrtrechts - tatsächliche Verhältnisse vor Ort
Auch der vom OLG Naumburg (Urteil vom 20.12.2001 - 11 U 167/01) zur Ermittlung des Umfangs des Wegerechts herangezogene Anhang C des Richtlinienerlasses des Ministeriums für Wohnwesen, Städtebauwesen und Verkehr vom 08.08.2001 (NBI LSA 41/2001 vom 01.10.2001) sowie die DIN 14090 (Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken) führen zu keiner anderen Beurteilung. - AG Nordhorn, 11.07.2018 - 3 C 785/17
Gewährung Wege- und Fahrtrecht
Letztlich vermag auch die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg vom 20.12.2001 (Az. 11 U 167/01), wonach zur Ermittlung des Umfangs eines Wegerecht zum Zwecke der Zu- und Durchfahrt auf Anhang C des Richtlinienerlasses des Ministeriums für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr vom 08.08.2001 (NBI LSA 41/2001 vom 01.10.2001) sowie der DIN 14090 (Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken) zurückgegriffen werden könne, zu keiner abweichenden rechtlichen Beurteilung führen.